Eintragungsmöglichkeit eines dritten Geschlechts
Betreuungskosten wegen Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils
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14.11.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

das Personenstandsrecht muss neben männlich und weiblich einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen, so das BVerfG. Es hat den Gesetzgeber zur Neuregelung bis 31.12.2018 aufgefordert. Dabei ist der Gesetzgeber nicht auf die im vorangegangenen fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Bezeichnungen "inter" oder "divers" beschränkt.

Betreuungskosten, die allein dadurch bedingt sind, dass der betreuende Elternteil berufstätig ist, stellen berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar und keinen Mehrbedarf des Kindes. Der BGH bleibt bei diesem Grundsatz. Die Eltern haben also nicht anteilig für die Kosten aufzukommen.

Ich wünsche Ihnen eine nutzbringende Lektüre
Ulla Beckers-Baader
FamRB-Redaktion

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Meldungen:

Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen
 
Kosten einer wegen der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlichen Betreuung des Kindes durch Dritte stellen keinen Mehrbedarf des Kindes dar
 
Kernpunktepapier zur Modernisierung des Adoptionswesens
 
Klarstellender Beschluss des Vollstreckungsgerichts zur Nichtberücksichtigung des Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags
 
Zwangsweise Durchsetzung des Umgangs eines Elternteils mit seinem Kind dient regelmäßig nicht dem Kindeswohl
 
Kein Kindergeldanspruch bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils im EU-Ausland
 
Zur Haftung eines anwaltlichen Mediators
 
20 Jahre ZKM - Erste Fachzeitschrift für Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung feiert Jubiläum
 
BlogUmgang, auch wenn Oma gar nicht so lieb ist ? (Clausius)
 
Aus dem HeftNeues aus dem Abstammungsrecht - Von Samenspenden, missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen, Kindern aus Kinderehen und aus gleichgeschlechtlichen Ehen (Kemper)
 
Aus der RedaktionAktuelle Entscheidungen
 


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• Das neue internationale Güterrecht der Europäischen Union - 7.12.2017
• Elternunterhalt - Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder - 11.12.2017
• Auskunftsansprüche im Güter-, Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrecht - 11.12.2017
• Die Begrenzung des Unterhalts von Ehegatten nach § 1578b BGB - 19.12.2017
• Neue Gesetzgebung im Familienrecht 2017/2018 - 20.12.2017

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BVerfG 10.10.2017, 1 BvR 2019/16

Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 PStG neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.
[BVerfG PM Nr. 74 vom 12.9.2017]


BGH 4.10.2017, XII ZB 55/17

Kosten einer wegen der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlichen Betreuung des Kindes durch Dritte stellen keinen Mehrbedarf des Kindes dar

Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, die vom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderen allein zu leisten ist. Dafür entstehende Betreuungskosten können mithin lediglich als berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils Berücksichtigung finden.
[BGH online]


Kernpunktepapier zur Modernisierung des Adoptionswesens

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat ein Kernpunktepapier zur Modernisierung des Adoptionswesens vorgelegt. Das Papier wurde auf Basis umfangreicher Studien des Expertise- und Forschungszentrums Adoption (EFZA) entwickelt und soll den Reformbedarf des Adoptionsrechts belegen.
[BMFSFJ PM vom 23.10.2017]


BGH 28.9.2017, VII ZB 14/16

Klarstellender Beschluss des Vollstreckungsgerichts zur Nichtberücksichtigung des Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändbaren Betrags

Der Gläubiger kann einen klarstellenden Beschluss des Vollstreckungsgerichts verlangen, dass der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des pfändbaren Betrags nach § 850c Abs. 1 ZPO nicht zu berücksichtigen ist, wenn der Schuldner an den Unterhaltsberechtigten keinen Unterhalt leistet. Ein klarstellender Beschluss sichert den Drittschuldner ab, dessen Zahlung zur Erfüllung im Verhältnis zu Gläubiger und Schuldner führt, wenn er sich an den Beschluss hält. Dies dient auch dem Gläubiger, der bei fehlender Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten aufgrund klarstellenden Beschlusses einen höheren Betrag des Arbeitseinkommens des Schuldners überwiesen erhält.
[BGH online]


OLG Hamm 25.7.2017, 6 WF 179/17

Zwangsweise Durchsetzung des Umgangs eines Elternteils mit seinem Kind dient regelmäßig nicht dem Kindeswohl

Die erzwungene Durchsetzung der Umgangspflicht gegen den Willen eines Elternteils scheitert in der Regel daran, dass der erzwungene Umgang regelmäßig nicht dem Kindeswohl dient.
[Justiz NRW online ]


BFH 26.7.2017, III R 18/16

Kein Kindergeldanspruch bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils im EU-Ausland

Bezieht der im Inland wohnende Elternteil nur Arbeitslosengeld II, nicht aber Arbeitslosengeld I, besteht im Inland kein Kindergeldanspruch, wenn der andere Elternteil im EU-Ausland erwerbstätig ist und dort Kindergeld erhält. Bei der Prüfung, ob für das Kind eine dem Kindergeld vergleichbare ausländische Leistung gewährt wird, kommt den Entscheidungen ausländischer Behörden Bindungswirkung für die Familienkassen und die Finanzgerichte zu.
[BFH PM Nr. 65 vom 25.10.2017]


BGH 21.9.2017, IX ZR 34/17

Zur Haftung eines anwaltlichen Mediators

Übernimmt es der anwaltliche Mediator, einvernehmliche rechtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln, kann eine Rechtsdienstleistung vorliegen. Die Haftung des Mediators bestimmt sich dann regelmäßig nach den Maßstäben der Anwaltshaftung.
[BGH online]


20 Jahre ZKM - Erste Fachzeitschrift für Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung feiert Jubiläum

Soeben ist die Jubiläumsausgabe der vom Verlag Dr. Otto Schmidt herausgegebenen Fachzeitschrift "ZKM - Zeitschrift für Konfliktmanagement" aus Anlass ihres 20jährigen Bestehens erschienen.
[PE Verlag Dr. Otto Schmidt v. 20. Oktober 2017]


BlogUmgang, auch wenn Oma gar nicht so lieb ist ? (Clausius)

Nicht nur in den Fällen gescheiteter Beziehungen geraten Kinder häufig in den Strudel der elterlichen Auseinandersetzung. Auch im Verhältnis belasteter Beziehungen zwischen Eltern und Großeltern sind sie nicht selten "zwischen den Fronten". Mit einem entsprechenden Sachverhalt hat sich der BGH in einer aktuellen Entscheidung auseinander gesetzt.
 


Aus dem HeftNeues aus dem Abstammungsrecht - Von Samenspenden, missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen, Kindern aus Kinderehen und aus gleichgeschlechtlichen Ehen (Kemper, FamRB 2017, 438)

Der Verfasser zeigt die Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen v. 17.7.2017 (BGBl. I, 2513), des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht v. 20.7.2017 (BGBl. I, 2780), des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen v. 17.7.2017 (BGBl. I, 2429) und des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v. 20.7.2017 (BGBl. I, 2787) auf das Abstammungsrecht auf.
 


 
  Aus der Redaktion:

Aktuelle Entscheidungen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes:


BGH: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags und sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft

Der Pfändungsfreibetrag ist nicht deshalb zu erhöhen, weil der Schuldner mit einer nicht unterhaltsberechtigten Person in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt und diese wegen Zurechnung seines Einkommens nicht hilfebedürftig ist.
BGH, Beschl. v. 19.10.2017 - IX ZB 100/16
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.


BGH: Ersatzanspruch des nichtehelichen Kindes wegen entgangener erbrechtlicher Ansprüche
Der Wertersatzanspruch des nichtehelichen Kindes gegen den Staat gem. Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG in der Fassung des Gesetzes vom 12.4.2011 umfasst keinen Nutzungsersatz in Form erwirtschafteter oder ersparter Zinsen.
BGH, Urt. v. 18.10.2017 - IV ZR 97/15
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.


BGH: Aufwandsentschädigungsanspruch des unentgeltlich tätigen Pflegers nur bei förmlicher Bestellung
Der Anspruch eines unentgeltlich tätigen Pflegers auf eine Aufwandsentschädigung entsteht erst mit seiner förmlichen Bestellung. Für eine rückwirkende Festsetzung eines entsprechenden Anspruchs aus anderen Rechtsgründen ist im Verfahren nach § 168 FamFG kein Raum (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 30.8.2017 - XII ZB 562/16, FamRZ 2017, 1846 = FamRB 2017, 417 und v. 2.3.2016 - XII ZB 196/13, FamRZ 2016, 1072).
BGH, Beschl. v. 27.9.2017 - XII ZB 6/16
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.


BGH: Kein Anspruch auf Auskunft über Anfangsvermögen bei rechtskräftiger Scheidung vor dem 1.9.2009
a) Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung, wonach Auskunft auch über das Anfangsvermögen verlangt werden kann, ist nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden wurde, und zwar auch dann nicht, wenn das Auskunftsverlangen in einem (isolierten) güterrechtlichen Verfahren geltend gemacht wird, das nach dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist (Fortführung BGH v. 5.4.2017 - XII ZB 259/16, FamRZ 2017, 1039 = FamRB 2017, 242).
b) In diesen Fällen kommt auch ein aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleiteter Anspruch auf Auskunft über das Anfangsvermögen nicht in Betracht.
BGH, Beschl. v. 20.9.2017 - XII ZB 382/16
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BGH: Darlegung ausreichenden Überzeugungsversuchs von der Notwendigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahme
Die Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme setzt gemäß § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB voraus, dass zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (im Anschluss an BGH v. 2.9.2015 - XII ZB 226/15, FamRZ 2015, 2050 m.w.N.).
BGH, Beschl. v. 13.9.2017 - XII ZB 185/17
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BGH: Schutz des Versorgungsträgers auch bei Inanspruchnahme auf Teilhabe an Hinterbliebenenversorgung
a) § 30 VersAusglG schützt den Versorgungsträger grundsätzlich auch bei seiner Inanspruchnahme auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nach § 25 VersAusglG, wenn er innerhalb einer bestehenden Leistungspflicht an die Witwe oder den Witwer der ausgleichspflichtigen Person leistet.
b) Zur Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Frage des Einsatzzeitpunkts (Zahlungsbeginns) der Versorgungsleistung.
BGH, Beschl. v. 16.8.2017 - XII ZB 327/16
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Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Ulla Beckers-Baader
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
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50968 Köln

Tel.: 0221-93738-511
famrb@otto-schmidt.de


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