| MELDUNGEN |
BGH 15.11.2017, XII ZB 503/16 Ab welchem Einkommen eine tatsächliche Vermutung für den vollständigen Verbrauch der Einkünfte zur Deckung des Lebensbedarfs entfällt, bleibt der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall vorbehalten. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte von einer tatsächlichen Vermutung ausgehen, wenn dieses das Doppelte das höchsten Einkommensbetrags der Düsseldorfer Tabelle (2x 5.500 €) nicht übersteig (sog. relative Sättigungsgrenze). [BGH online] | |
| OLG Hamm 24.10.2017, 10 U 14/17 Macht ein Erblasser zu Lebzeiten ihm zustehende Rentenansprüche nicht geltend und unternimmt dies der Erbe, kann der Zahlungspflichtige dem Erben die ihm gegen den Erblasser zustehenden Einwände geltend machen und auch die Einrede der Verjährung erheben. Die Voraussetzung einer die Verjährung hemmenden Stundungsabrede zwischen Zahlungspflichtigem und Erblasser hat der Erbe nachzuweisen. [OLG Hamm, PM vom 15.1.2018] | |
| OLG Hamm 11.5.2017, 10 U 64/16 Auch mit "Vollmacht" überschriebene Schriftstücke eines Erblassers können rechtswirksam errichtete privatschriftliche Testamente darstellen. Dass sie mit "Testament" oder "mein letzter Wille" überschrieben sind, ist nicht erforderlich, wenn sie auf einem ernstlichen Testierwillen beruhen. [OLG Hamm PM vom 16.1.2017] | |
| BFH 14.9.2017, III R 19/16 Eine Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. [BFH PM Nr. 4 vom 10.1.2018] | |
| FG Münster 13.12.2017, 7 K 572/16 F Dauernde Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung vermieteter Grundstücke, die aufgrund einer vor dem 1.1.2008 errichteten Verfügung von Todes wegen geleistet werden, sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Erbfall erst nach diesem Stichtag eingetreten ist. [FG Münster NL vom 15.1.2018] | |
| Hessisches FG 21.9.2017, 12 K 2289/13 Die Eingliederungshilfe ist auch dann "gegenläufig" beim existentiellen Lebensbedarf zu berücksichtigen, wenn das Kind weder voll- noch teilstationär untergebracht ist. [Hessisches FG PM vom 16.1.2018] | |
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