Keine Bürogemeinschaft zwischen Anwalt, Mediator und Berufsbetreuer
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Alle 14 Tage - alles Wichtige aus dem Familienrecht 17.04.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
Mediatoren und Berufsbetreuer gehören nach Ansicht des BGH nicht zu den sozietätsfähigen Berufen, weil ein vergleichbares Maß an Verschwiegenheit bei ihnen nicht gesichert ist - zumindest war das so bis zur gesetzlichen Neuregelung des Geheimnisschutzes bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen. Ob die Neufassung des § 203 Abs. 3, Abs. 4 StGB zum 30.10.2017 zwischenzeitlich etwas geändert hat, hatte der BGH leider nicht zu entscheiden.

Besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen heute das Handbuch Unterhaltsrecht von Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, das im Mai in 8. Auflage nunmehr bei Gieseking erscheinen wird. Es wird Ihnen sicher nicht fremd vorkommen, sind die Vorauflagen doch bei Otto Schmidt erschienen, damals noch mit dem Autorenteam Ehinger/Griesche/Rasch. Die systematische und umfassende Darstellung des gesamten Unterhaltsrechts ist topaktuellGesetzes- und Rechtsprechungsstand 1.3.2018! Alle Infos finden Sie weiter unten in diesem Newsletter.

Eine nutzbringende Lektüre wünscht



Ulla Beckers-Baader
FamRB-Redaktion
 
P.S. Auch das Maiheft des FamRB bietet Ihnen wieder einen Beitrag zur Fortbildung im Selbststudium - auch im kostenlosen Probeabo oder Datenbanktest!
Verlagsangebot
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MELDUNGEN
Umgangsrecht im Bereich der elterlichen Verantwortung schließt das Umgangsrecht der Großeltern ein
Pflichtteilsergänzungsanspruch hinsichtlich Finanzierungsleistungen für ein Hausgrundstück als unbenannte Zuwendung unter Ehegatten
Einordnung der Streitigkeit als sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG ist vom Vorbringen beider Parteien abhängig
Beschwerdeberechtigung gegen eine Endentscheidung im Verfahren der postmortalen Vaterschaftsfeststellung
Keine Bürogemeinschaft zwischen Anwalt und Mediator
Schmerzensgeld für Mutter nach Zeugung eines Kindes mit Sperma von falschem Samenspender
Adoption nach Leihmutterschaft in der Ukraine kann zulässig sein
Streitigkeiten über das Umgangsrecht mit der Tochter: Zur Abzugsfähigkeit der Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung
 

 
BGH AKTUELL
Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen
 

 
BLOG
Wenn die Rechte nicht weiß, was die Linke tut - die Kündigung einer Vollkaskoversicherung als alltägliches Bedarfsdeckungsgeschäft (Clausius)
 

 
AUS DEM HEFT
Zur Verpflichtung eines Elternteils, neben der Kinderbetreuung Ehegattenunterhalt zu leisten (FamRB 2018, 154)
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Handbuch Unterhaltsrecht, 8. Aufl. (Mai 2018). Ansprüche, Berechnung, Strategien, Verfahren. Hier informieren!
MELDUNGEN
 
EuGH, C-335/17: Schlussanträge des Generalanwalts vom 12.4.2018
Umgangsrecht im Bereich der elterlichen Verantwortung schließt das Umgangsrecht der Großeltern ein
Generalanwalt Szpunar schlägt dem EuGH vor, festzustellen, dass das Umgangsrecht im Bereich der elterlichen Verantwortung das Umgangsrecht der Großeltern einschließt. Das Unionsrecht sehe als einzige und einheitliche Zuständigkeit die der Behörden des Mitgliedstaats vor, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt habe.
 
[EuGH PM Nr. 43 vom 12.4.2018]
 
BGH 14.3.2018, IV ZR 170/16
Pflichtteilsergänzungsanspruch hinsichtlich Finanzierungsleistungen für ein Hausgrundstück als unbenannte Zuwendung unter Ehegatten
Tilgungsleistungen für ein Hausdarlehen sind keine zusätzliche, eigenständige Schenkung, wenn zusätzlich ein Miteigentumsanteil an dem Hausgrundstück übertragen wurde. Der Wert der Tilgungsleistung verkörpert sich im übertragenen Miteigentumsanteil. Die Tilgungsleistungen werden bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs entsprechend § 2325 Abs. 2 S. 2 BGB bereits berücksichtigt. Ein zusätzlicher Pflichtteilergänzungsanspruch hinsichtlich geleisteter Zinszahlungen für das Hausdarlehen kommt jedoch grds. in Betracht.
 
[BGH online]
 
BGH 28.2.2018, XII ZR 87/17
Einordnung der Streitigkeit als sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG ist vom Vorbringen beider Parteien abhängig
Für die Beurteilung der Frage, ob es sich um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache i.S.d. § 17a Abs. 6 GVG handelt, kommt es nicht allein auf den Vortrag der Klägerseite, sondern ebenfalls auf das Verteidigungsvorbringen der Gegenseite an. Erfolgt eine falsche Zuordnung und ergeht eine inkorrekte Entscheidung vor den unzuständigen Gerichten, rechtfertigt der Meistbegünstigungsgrundsatz keine Erweiterung des gesetzlichen Rechtsmittelzuges; insbesondere keine - im Familienrecht nicht vorgesehene - Nichtzulassungsbeschwerde.
 
[BGH online]
 
BGH 31.1.2018, XII ZB 25/17
Beschwerdeberechtigung gegen eine Endentscheidung im Verfahren der postmortalen Vaterschaftsfeststellung
Gegen eine Endentscheidung im Verfahren der postmortalen Vaterschaftsfeststellung ist die Ehefrau des Verstorbenen nicht beschwerdeberechtigt. Ein Nachlasspfleger ist - wie auch ein Erbe des Verstorbenen - ebenfalls nicht beschwerdeberechtigt
 
[BGH online]
 
BGH 29.1.2018, AnwZ (Brfg) 32/17
Keine Bürogemeinschaft zwischen Anwalt und Mediator
Mediatoren und Berufsbetreuer zählen nicht zu den in § 59 a Abs. 1 S. 1 BRAO genannten Berufen, mit denen es Rechtsanwälten über § 59 a Abs.3 BRAO erlaubt ist, in einer Sozietät zusammenzuarbeiten. Nicht entschieden hat der BGH, ob sich die Rechtslage durch die Neufassung von § 203 Abs. 3, 4 StGB durch das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vom 30.10.2017 zwischenzeitlich geändert hat.
 
[BGH online]
 
OLG Hamm 19.2.2018, 3 U 66/16
Schmerzensgeld für Mutter nach Zeugung eines Kindes mit Sperma von falschem Samenspender
Trägt eine mit "falschem" Sperma, weil nicht vom richtigen Samenspender stammend, durchgeführte heterologe Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeldanspruch gegen den für die Insemination verantwortlichen Arzt zustehen.
 
[OLG Hamm PM vom 4.4.2018]
 
OLG München 12.2.2018, 33 UF 1152/17
Adoption nach Leihmutterschaft in der Ukraine kann zulässig sein
Die Mitwirkung an einer im Inland verbotenen, im Ausland jedoch zulässigen Eizellspende und Leihmutterschaft mit anschließender Verbringung des Kindes ins Inland fällt nicht unter § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB, weil nicht die Verbringung des Kindes, sondern Eizellenspende und Leihmutterschaft gegen inländische Sachrecht verstößt. Auch der Normzweck des § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.
 
[Bayern.Recht]
 
FG Düsseldorf 13.3.2018, 13 K 3024/17 E
Streitigkeiten über das Umgangsrecht mit der Tochter: Zur Abzugsfähigkeit der Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen aufgrund von Streitigkeiten über das Umgangsrecht mit der Tochter nach einer Entführung des Kindes durch die Kindesmutter im Ausland können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Ohne ein Umgangsrecht mit der Tochter und deren Rückführung nach Deutschland wäre die (immaterielle) Existenzgrundlage des Kindesvaters gefährdet.
 
[Rechtsprechungsdatenbank NRW]
BGH AKTUELL

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen
 
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
 
[BGH online]

BLOG
 
 
Wenn die Rechte nicht weiß, was die Linke tut - die Kündigung einer Vollkaskoversicherung als alltägliches Bedarfsdeckungsgeschäft (Clausius)
Die in § 1357 BGB verankerte sog. Schlüsselgewalt basiert in ihrem Grundsatz unverändert auf dem Rollenbild, wonach die Haushaltsführung einem Ehegatten und die Erwerbstätigkeit dem anderen Ehegatten übertragen ist. Zwar hat § 1357 BGB im Zuge des zum 1.7.1977 in Kraft getretenen EheRG eine Neufassung dahin gehend erhalten, dass es nicht mehr darum geht, die "Ehefrau zu berechtigen, innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises, Geschäfte mit Wirkung für den Mann zu besorgen", sondern ... (zu BGH v. 28.2.2018 -XII ZR 94/17)
 
 
AUS DEM HEFT
 
 
Zur Verpflichtung eines Elternteils, neben der Kinderbetreuung Ehegattenunterhalt zu leisten (FamRB 2018, 154)

Probleme der Unterhaltsberechnung
von RiOLG Walther Siede

Der Beitrag geht der Frage nach, wie sich beim Zusammentreffen von Ehegatten- und Kindesunterhaltspflicht der neue Ansatz des BGH, dass bei beiderseitigem Einkommen der Ehegatten der Bedarf eines Kindes durch das zusammengerechnete Einkommen der Eltern zu bestimmen sei, auf die Bestimmung des Ehegattenunterhalts auswirkt, indem anhand von sechs Beispielsfällen mehrere Berechnungsmodelle entwickelt werden, um dem Halbteilungsgrundsatz möglichst nahe zu kommen.

 
 

 
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Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
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Verantwortlich für den Inhalt:
Ulla Beckers-Baader
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Tel.: 0221-93738-511
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