Evaluierungsbericht zur FGG-Reform | Kündigung wegen Umzugs zum nichtehelichen Partner
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Alle 14 Tage - alles Wichtige aus dem Familienrecht 06.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
die Ziele, die der Gesetzgeber 2009 mit der Einführung des FamFG verfolgt hat, hat er auch erreicht. So der kürzlich vorgelegte Forschungsbericht zur Evaluierung der FGG-Reform, für den insb. Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Notare, Verfahrensbeistände und Jugendamtsmitarbeiter - kurz: die Praktiker, die mit der neuen Verfahrensordnung täglich umgehen müssen, sicher auch einige von Ihnen - befragt wurden.

Der FamRB-Aufsatz, den wir Ihnen heute vorstellen, kann zur Fortbildung im Selbststudium genutzt werden. Informieren Sie sich hier.

Zudem erzählt Ihnen RA Jörn Hauß in unserem Expertenblog eine moderne Lovestory und ihre Folgen fürs Portemonnaie.

Ein großes Lesevergnügen wünscht
 


Ulla Beckers-Baader
FamRB-Redaktion

 

 
Verlagsangebot
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MELDUNGEN
Versorgungsausgleich: Zu der vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist
Forschungsbericht über die Evaluierung der FGG-Reform übergeben
Sohn enterbt: Dennoch Pflichtteil für Enkelkind
Pflichtteil kann mit Darlehensschuld verrechnet werden
 

BGH AKTUELL
Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen
 
BLOG
Blick über den Zaun: Sperrzeit & Liebe (Hauß)
 

AUS DEM HEFT
Die Bewertung von gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich (FamRB 2018, 71)
Verlagsangebot
Familienrecht 2018. Blättern, browsen oder beides: Sie haben die Wahl.
MELDUNGEN
 
BGH 13.12.2017, XII ZB 214/16
Versorgungsausgleich: Zu der vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist

Wählt die hinsichtlich eines Anrechts i.S.d. Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigte Person innerhalb einer vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist den Ausgleich in die Versorgungsausgleichskasse, liegt darin kein Verzicht auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 Abs. 1 VersAusglG, sondern lediglich ein Verzicht auf den Ablauf der vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist. Informiert die ausgleichsberechtigte Person, die auf den Ablauf der gesetzten Frist zunächst verzichtet hatte, das Gericht vor einer Entscheidung und innerhalb der Frist darüber, dass sie das Wahlrecht nunmehr anderweitig ausgeübt habe, muss das Gericht ihr Gelegenheit geben, bis zum Ablauf der gesetzten Frist die Zustimmung des ausgewählten Versorgungsträgers gem. § 222 Abs. 2 FamFG nachzuweisen.

 
[BGH online]

 
BGH 6.12.2017, XII ZB 107/17
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

Vor der Verwerfung einer Beschwerde in einer Ehe- und Familienstreitsache wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist ist dem Beschwerdeführer rechtliches Gehör zu gewähren. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist hat grundsätzlich das Beschwerdegericht zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde bereits als unzulässig verworfen worden ist.

 
[BGH online]

 
 
Forschungsbericht über die Evaluierung der FGG-Reform übergeben

Am 2.2.2018 wurde der Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Evaluierung der FGG-Reform im BMJV übergeben. Mit dem Forschungsvorhaben wurde die am 1.9.2009 in Kraft getretene FGG-Reform evaluiert.

 
[BMJV PM vom 2.2.2018]

 
OLG Hamm 26.10.2017, 10 U 31/17
Sohn enterbt: Dennoch Pflichtteil für Enkelkind

Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Für das gesetzliche Erbrecht eines Abkömmlings kommt es auf dessen rechtliche Abstammung vom Erblasser an; der Beweis der rechtlichen Abstammung kann durch die Vorlage einer Geburtsurkunde erbracht werden.

 
[OLG Hamm PM vom 5.2.2018]

 
OLG Hamm 14.3.2017, 10 U 62/16
Pflichtteil kann mit Darlehensschuld verrechnet werden

Kann eine Erbin gegenüber einem Pflichtteilsanspruch mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegen den Pflichtteilsberechtigten aufrechnen, muss sie keinen Pflichtteil zahlen.

 
[OLG Hamm PM vom 26.1.2018]

BGH AKTUELL

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen
 
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
 
[BGH online]

BLOG
 
 
Blick über den Zaun: Sperrzeit & Liebe (Hauß)
Familienrecht wird nicht nur durch das Bundesverfassungsgericht und die Familiengerichtsbarkeit beeinflusst. Familienrecht ist überall und deshalb auch im Sozialrecht. (zu LSG Nds.-Bremen v. 12.12.2017 - L 7 AL 36/16)
 
 
AUS DEM HEFT
 
 
Die Bewertung von gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich (FamRB 2018, 71)


von Abteilungsleiterin des FamG a.D. Margarethe Bergmann

Der Beitrag befasst sich mit der Bewertung von Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das sog. Flexirentengesetz die Möglichkeit geschaffen, eine Teilrente in Anspruch zu nehmen und weiter (freiwillig) Beiträge einzuzahlen. Bei der Beamtenversorgung sind die Regeln über die Nachversicherung im Fall eines Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis oder einer Nichtübernahme fragwürdig geworden.

 
 

 
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Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
Ulla Beckers-Baader
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-511
famrb@otto-schmidt.de
 

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