Externe Teilung fondsgebundener Versorgungen
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05.09.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der BGH hat seine seine Rechtsprechung, wonach Fondsanteile in der externen Teilung nur in einem Kapitalwert tenoriert werden durften, nun ausdrücklich aufgegeben (BGH v. 19.7.2017 – XII ZB 201/17). Lesen Sie hierzu den Blog-Beitrag von RA Jörn Hauß "Und sie bewegt sich doch!" Sein Fazit: Die Entscheidung schließt eine Gerechtigkeitslücke, da die Teilung von Fondsanteilen die Werthaltigkeit der Versorgung weit besser widerspiegelt, als der stets nur auf einen bestimmten Stichtag bezogene Kapitalwert.

Hilfreich hierzu: Das auf der famRB-Homepage kostenfrei zur Verfügung stehende Berechnungstool zur Kontrolle der Kapitalwerte von Versorgungen (http://www.famrb.de/muster_formulare.html; s.a. Hauß, FamRB 2017, 122), mit welchem Sie auf einfachem Wege die Werthaltigkeit einer Versorgung selbst ermitteln oder auch den vom Versorgungsträger mitgeteilten Kapitalwert überprüfen können.

Mit besten Grüßen aus Köln
Ulla Beckers-Baader
FamRB-Redaktion

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Meldungen:

Entzogene Gesundheitssorge: Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
 
Zum Umfang der Begründung der Rechtsbeschwerde
 
Nach der Trennung: Keine Rückgabe eines geschenkten Autos
 
Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen
 
Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis
 
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode als außergewöhnliche Belastungen
 
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen
 
BlogUnd sie bewegt sich doch! - Fondsbasierte Versorgungen sind auf Basis der ehezeitlichen Fondsanteile zu teilen! (Hauß)
 
Aus dem HeftÜber Risiken und Nebenwirkungen einer Ehegatteninnengesellschaft im gesetzlichen Güterstand - Blick auf ein juristisches Absurdistan der Interessenlagen (Kogel)
 
Aus der RedaktionAktuelle Entscheidungen
 


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BGH 26.7.2017, XII ZB 85/17

Entzogene Gesundheitssorge: Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Ist den Eltern die Gesundheitssorge entzogen, so richtet sich insoweit der Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes vorrangig gegen den Inhaber der Gesundheitssorge. Eine Auskunftserteilung kann dem Kindeswohl widersprechen, wenn zu befürchten ist, dass der auskunftsberechtigte Elternteil die Auskunft missbrauchen wird, um im Bereich der ihm entzogenen elterlichen Sorge Einfluss zu nehmen.
[BGH online]


BGH 2.8.2017, XII ZB 190/17

Zum Umfang der Begründung der Rechtsbeschwerde

Gem. § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO muss die Begründung der Rechtsbeschwerde im Fall des § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Darlegungen zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO enthalten. Der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulassungsvoraussetzungen nicht nur benennen, sondern auch zu den jeweiligen Voraussetzungen substantiiert vortragen.
[BGH online]


LG Köln 23.6.2017, 3 O 280/16

Nach der Trennung: Keine Rückgabe eines geschenkten Autos

Zuwendungen, die dem Partner im Rahmen einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemacht werden, können nicht ohne weiteres zurückverlangt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn die Zuwendung über das hinausgeht, was die Partner für das tägliche Zusammenleben benötigen und bei einem der Partner zur Bildung eines dauerhaften erheblichen Vermögenswertes führt.
[LG Köln PM vom 31.8.2017]


OLG Köln 5.7.2017, 2 Wx 86/17

Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen

Ein Nottestament vor drei Zeugen ist unwirksam, wenn der Sohn der als Alleinerbin eingesetzten Begünstigten daran mitwirkt. Auch die Anwesenheit einer vierten Person am Sterbebett änderte nichts an dem Ergebnis, wenn diese nur über rudimentäre Deutschkenntnisse verfügt und aufgrund der Sprachprobleme gar nicht beurteilen kann, ob der niedergeschriebene Text der Erklärung des Erblassers entspricht.
[OLG Köln Pressemitteilung vom 29.8.2017]


BFH 12.7.2017, II R 45/15

Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis

Die erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt. § 14 Abs. 1 ErbStG ist keine eigenständige Änderungsvorschrift.
[BFH online]


BFH 17.5.2017, VI R 34/15

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode als außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung können nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abgezogen werden, wenn die Behandlung nach inländischen Maßstäben nicht mit dem ESchG oder anderen Gesetzen vereinbar ist. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 5 ESchG liegt nicht vor, wenn zwar mehr als drei Eizellen befruchtet werden, aber lediglich ein oder zwei entwicklungsfähige Embryonen zum Zwecke der Übertragung entstehen sollen und der Behandlung eine vorherige sorgfältige individuelle Prognose zugrunde liegt (sog. deutscher Mittelweg).
[BFH online]


BFH 6.4.2017, III R 33/15

Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen

Hat ein Kindergeldberechtigter Kindergeld von einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bezogen und nimmt aufgrund seines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst die Familienkasse des Dienstherrn die Zahlung von Kindergeld auf, kann die nun sachlich unzuständige Familienkasse die Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG aufheben. Die fünfjährige Festsetzungsfrist aufgrund leichtfertiger Steuerverkürzung endet nicht, bevor die Verfolgung der Steuerordnungswidrigkeit verjährt; die Verfolgungsverjährung beginnt jedoch erst mit der letztmals zu Unrecht erlangten Kindergeldzahlung.
[BFH online]


BlogUnd sie bewegt sich doch! - Fondsbasierte Versorgungen sind auf Basis der ehezeitlichen Fondsanteile zu teilen! (Hauß)

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.2.2012 - XII ZB 609/10, FamRZ 2012, 694 = FamRB 2012, 177, war ein versorgungsausgleichsrechtliches Ärgernis in der Welt: Die externe Teilung fondsgestützter Versorgungen durfte nicht in Fondsanteilen tenoriert werden, sondern, bezogen auf das Ehezeitende in einem Kapitalwert. Dies gilt nun nicht mehr.  (BGH v. 19.7.2017 - XII ZB 201/17)
 


Aus dem HeftÜber Risiken und Nebenwirkungen einer Ehegatteninnengesellschaft im gesetzlichen Güterstand - Blick auf ein juristisches Absurdistan der Interessenlagen (Kogel, FamRB 2017, 354)

Außerhalb des gesetzlichen Güterrechts sind Ansprüche aus Ehegatteninnengesellschaft als erstes zu prüfen, sofern Vermögensansprüche der Eheleute verfolgt werden. Der Autor zeigt auf, wann es sich auch bei im gesetzlichen Güterstand lebenden Ehegatten lohnt, das Vorliegen einer Ehegatteninnengesellschaft zu prüfen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und inwiefern Berechnungsunterschiede bestehen.
 


 
  Aus der Redaktion:

Aktuelle Entscheidungen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes:


BGH: Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich bedingten Rentenkürzung
a) Eine Aussetzung der Rentenkürzung kommt lediglich in Höhe der Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte aus den Regelversorgungen des § 32 VersAusglG in Betracht, aus denen die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung bezieht. Wurde der Versorgungsausgleich noch auf der Grundlage des bis zum 31.8.2009 geltenden früheren Rechts durchgeführt, entspricht dies bei Anrechten beider Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung dem Betrag, der im Wege des Splittings nach § 1587b Abs. 1 BGB in der Fassung vom 2.1.2002 ausgeglichen worden ist (im Anschluss an BGH v. 21.3.2012 - XII ZB 234/11, FamRZ 2012, 853 = FamRB 2012, 174).
b) Im Rahmen einer Entscheidung über eine Aussetzung der Rentenkürzung nach § 33 VersAusglG hat das Gericht stets zu prüfen, ob eine bereits vorliegende Unterhaltsregelung den gesetzlichen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt widerspricht. Das ist insbesondere der Fall, wenn nur eine ältere Unterhaltsregelung aus der Zeit des Erwerbslebens vorliegt, die nach Eintritt in den Ruhestand die aktuelle Unterhaltsverpflichtung nicht mehr abbildet (im Anschluss an BGH v. 21.3.2012 - XII ZB 234/11, FamRZ 2012, 853 = FamRB 2012, 174).
BGH, Beschl. v. 2.8.2017 - XII ZB 170/16
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie
hier.

BGH: Aufgabenkreis eines Kontrollbetreuers
a) Anders als bei der Feststellung eines freien Willens i.S.v. § 1896 Abs. 1a BGB muss sich die Geschäftsfähigkeit und damit die für sie erforderliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht auf die Betreuung, sondern auf die vorzunehmenden Rechtshandlungen - hier den Widerruf und die Vollmachterteilung - beziehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446).
b) Der dem Kontrollbetreuer übertragene Aufgabenkreis umfasst eine Kontrolle
der Tätigkeit des Bevollmächtigten. Der Kontrollbetreuer hat dagegen keine originären Betreuungsaufgaben zu übernehmen (Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671).
BGH, Beschl. v. 2.8.2017 - XII ZB 502/16
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.

BGH: Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei Interessenkonflikt
Ist die Vorsorgebevollmächtigte als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis belastet, können die daraus entstehenden Interessenkonflikte die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen (im Anschluss an BGH v. 16.7.2014 - XII ZB 142/14, FamRZ 2014, 1693).
BGH, Beschl. v. 26.7.2017 - XII ZB 143/17
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BGH: Zwangsgeld gegen Erben des Betreuers
Endet  das  Betreueramt  durch  den  Tod  des  Betreuers,  kann  gegen  dessen Erben wegen  Nichterfüllung  der  betreuungsgerichtlichen  Anordnung,  gemäß §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1892 Abs. 1 BGB eine Schlussrechnung einzureichen, kein  Zwangsgeld  nach  §§ 1908i  Abs. 1  Satz 1,  1837  Abs. 3  BGB  festgesetzt werden.
BGH, Beschl. v. 26.7.2017 - XII ZB 515/16
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BGH: Externe Teilung fondsgebundener Versorgungen
a) Als Teilungsgegenstand im Versorgungsausgleich kommen auch bei der externen Teilung Fondsanteile als die im Versorgungssystem verwendete Bezugsgröße in Betracht.
b) Der nachehezeitliche Wertzuwachs eines auszugleichenden fondsgebundenen Anrechts ist bei der Begründung des neuen Anrechts (§ 14 Abs.1 VersAusglG) und der Festsetzung des an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu entrichtenden Zahlbetrags (§ 14 Abs. 4 FamFG) zu berücksichtigen (Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 29. Februar 2012 - XII ZB 609/10 - FamRZ 2012, 694).
BGH, Beschl. v. 19.7.2017 - XII ZB 201/17
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BGH: Feststellung der rechtlichen Vater-Kind-Zuordnung zum Zeitpunkt der Geburt
a) Führt von den nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Feststellung der Vaterschaft alternativ berufenen Rechtsordnungen zum Zeitpunkt der Geburt allein das Personalstatut des geschiedenen Ehemanns der Mutter zur rechtlichen Vaterschaft (hier: des geschiedenen Ehemanns nach polnischem Recht), so ist eine später von einem anderen Mann nach dem hierfür anwendbaren deutschen Recht erklärte Anerkennung der Vaterschaft unwirksam (Fortführung BGH v. 3.8.2016 - XII ZB 110/16, FamRZ 2016, 1847 = FamRB 2016, 423).
b) Die zum Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes begründete Vaterschaft kann grundsätzlich nur nach dem gemäß Art. 20 EGBGB anwendbaren Anfechtungsstatut beseitigt werden (im Anschluss an BGH v. 23.11.2011 - XII ZR 78/11, FamRZ 2012, 616 = FamRBint 2012, 60).
BGH, Beschl. v. 19.7.2017 - XII ZB 72/16
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BGH: Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit mit Hochschulausbildung
Die Vergleichbarkeit einer Ausbildung (hier: "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" von Hochschule Neubrandenburg und BeckAkademie Fernkurse) mit einer Hochschulausbildung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG kann bereits am geringen zeitlichen Umfang (hier: 1.080 Stunden bzw. 36 ECTS-Punkte) scheitern (im Anschluss an BGH v. 31.5.2017 - XII ZB 590/16).
BGH, Beschl. v. 19.7.2017 - XII ZB 162/17
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BGH: Bestellung eines Verwandten als Betreuer
Ein naher Verwandter des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Bestellung entgegenstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285).
BGH, Beschl. v. 19.7.2017 - XII ZB 390/16
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BGH: Rechtliches Gehör im Unterbringungsverfahren
Das in einem Unterbringungsverfahren eingeholte Gutachten ist mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an BGH v. 22.3.2017 - XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996).
BGH, Beschl. v. 19.7.2017 - XII ZB 183/17
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BGH: Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln
a) Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann im Beschwerdeverfahren auch gegen den Willen eines Beteiligten ohne erneuten Erörterungstermin entschieden werden.
b) Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete.
c) Der Erziehungsvorrang ist von Verfassungs wegen den Eltern zugewiesen. Missachten die Großeltern diesen, lässt dies ein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 1 BGB als nicht kindeswohldienlich erscheinen.
d) Das Familiengericht kann einen "Antrag" der Großeltern auf Umgang bei fehlender Kindeswohldienlichkeit schlicht zurückweisen, weil es - anders als beim Umgangsrecht der Eltern - nicht um die Ausgestaltung eines bestehenden Umgangsrechts geht, sondern bereits die Voraussetzungen für ein Umgangsrecht fehlen.
BGH, Beschl. v. 12.7.2017 - XII ZB 350/16
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BGH: Anerkennung der Vaterschaft gegenüber spanischen Behörden
Die in Spanien vor dem zuständigen Standesamt erklärte Anerkennung der Vaterschaft ist der Anerkennung nach deutschem Recht gleichwertig und ersetzt die hierfür vorgeschriebene Form der öffentlichen Beurkundung.
BGH, Beschl. v. 5.7.2017 - XII ZB 277/16
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