VorsRiOLG Dr. Alexander Schwonberg hat das Kapitel I 9 "
Abstammungssachen" auf den neuesten Stand der Gesetzgebung gebracht. In 2017 waren vom Gesetzgeber diverse Neuerungen im Abstammungsrecht beschlossen worden: So wurde im "
Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen", das am 1.7.2018 in Kraft tritt, - neben der Errichtung eines Samenspenderregisters - insb. ein Auskunftsanspruch für Personen, die vermuten, dass sie durch heterologe Samenspende gezeugt wurden, geregelt (B Rz. 480) und zugleich in § 1600d Abs. 4 BGB die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als Vater ausgeschlossen (B Rz. 71a). Zudem ist mit dem "
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" das gesetzliche Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft in § 1597a BGB eingeführt worden (B Rz. 55 ff.). Auch zukünftig wird das Abstammungsrecht in Bewegung bleiben und interessante Fragen aufwerfen. So hat der Autor einen ganz neuen Abschnitt zur Eltern-Kind-Zuordnung bei künstlicher Befruchtung verfasst (B Rz. 470 ff.). Auch die im Sommer 2017 vorgelegten
Reformüberlegungen des vom BMJV eingesetzten "
Arbeitskreises Abstammungsrecht" sind bereits aufgegriffen. Neben der Gesetzgebung hat aber auch die umfassend verarbeitete aktuelle Rechtsprechung insb. des EGMR, des BVerfG und des BGH weitreichende Auswirkungen auf das Abstammungsrecht gehabt und eine umfassende Aktualisierung des Kapitels erfordert.
Im steuerrechtlichen Kapitel (I 19) hat Prof. Dr. Hans-Joachim
Kanzler den Abschnitt zur
Ehegatten- und Lebenspartnerveranlagung überarbeitet. Hilfreich zur schnellen Orientierung ist insoweit sein "ABC der Ehegatten- oder Partnerschaftsveranlagung" (B Rz. 123). Die neue Rechtsprechung des BFH zum
Abzugsverbot für die Kosten des Scheidungsverfahrens hat zur vollständigen Überarbeitung der Ausführungen zum Abzug der durch die Trennung veranlassten Aufwendungen geführt (C Rz. 1 ff.). Im für Vertragsgestalter wichtigen Abschnitt zu den
Steuerermäßigungen für Unterhaltsleistungen sind Themen u.a. das begrenzte Realsplitting (D Rz. 10 ff.), der abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag (D Rz. 60 ff.), Abfindungsleistungen gegen Unterhaltsverzicht (D Rz. 125 ff.) und insb. auch die Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung von Einkünften auf den Ehegatten nach der Trennung (D Rz. 166 ff.).
Die neuen Unterhaltstabellen - Düsseldorfer und Bremer Tabelle 2018 - und die neuen Rechengrößen zum Versorgungsausgleich runden die Lieferung ab.
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