Juristischer Sirtaki, die GroKo und Tabellentümelei
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Alle 14 Tage - alles Wichtige aus dem Familienrecht 06.03.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
passend zu den fast schon frühlingshaften Temperaturen - zumindest in großen Teilen der Republik, der Rest muss leider noch mit Eisblumen vorliebnehmen - bieten wir Ihnen im heutigen Newsletter einen bunten Frühlingsstrauß von Nachrichten: ausgehend von der Reichweite der sog. Schlüsselgewalt über die Auskunftspflichten im Zugewinnausgleichsverfahren und die Sittenwidrigkeit eines ehevertraglichen Globalverzichts bis hin zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen. Das und vieles mehr lesen Sie in diesem Newsletter!

In seinem neuesten Experten-Blogbeitrag fordert Rechtsanwalt Jörn Hauß Anwalt- wie Richterschaft auf, sich von der schematischen Anwendung von Unterhaltsleitlinien und Berechnungsprogrammen zu lösen und im Einzelfall eine Angemessenheits- und Billigkeitsprüfung vorzunehmen, eben auch mal Sirtaki zu tanzen!

Eine vielfältige Lektüre wünscht



Ulla Beckers-Baader
FamRB-Redaktion
 
P.S. Auch das Märzheft des FamRB bietet Ihnen wieder einen Beitrag zur Fortbildung im Selbststudium - auch im kostenlosen Probeabo oder Datenbanktest!
Verlagsangebot
Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht. Hier informieren.
MELDUNGEN
Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB
Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB kann auch zum Zwecke der Abwehr eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich erhoben werden
Bloßes Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts kann Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen
Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei offenkundig falscher Rechtsbehelfsbelehrung
Formularzwang im Europäischen Nachlassrecht?
Altersabstandsklauseln in der Hinterbliebenenversorgung sind wirksam
Ausschluss des Kindergeldanspruchs nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG verstößt nicht gegen das GG
 

 
BGH AKTUELL
Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen
 

 
BLOG
Juristischer Sirtaki, die GroKo und Tabellentümelei (Hauß)
 

 
AUS DEM HEFT
Die Bewertung betrieblicher und privater Anrechte im Versorgungsausgleich (FamRB 2018, 113)
Verlagsangebot
Familienrecht 2018. Blättern, browsen oder beides: Sie haben die Wahl.
MELDUNGEN
 
BGH 28.2.2018, XII ZR 94/17
Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB
Ein Ehegatte kann die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen. Die von dem Ehegatten ausgesprochene Kündigung kann als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB wirksam sein.
 
[BGH PM Nr. 42 vom 28.2.2018]
 
BGH 31.1.2018, XII ZB 175/17
Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB kann auch zum Zwecke der Abwehr eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich erhoben werden
Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche aus § 1379 BGB beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs auf Zugewinnausgleich, zu dessen Berechnung sie dienen sollen. Durch die Stellung des Leistungsantrags im Zugewinnausgleichsverfahren wird nicht nur die Verjährung des Zahlungsanspruchs, sondern auch der wechselseitigen Auskunftsansprüche gem. § 1379 BGB gehemmt.
 
[BGH online]
 
BGH 31.1.2018, XII ZB 133/17
Bloßes Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts kann Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen
Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein. Das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der Fortsetzung einer begonnenen Geltendmachung kann das Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen.
 
[BGH online]
 
BGH 24.1.2018, XII ZB 133/17
Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei offenkundig falscher Rechtsbehelfsbelehrung
Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte. Die Unterteilung in Familienstreitsachen einerseits und andere Familiensachen andererseits gehört ebenso zu den verfahrensrechtlichen Grundkenntnissen eines im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts wie das Wissen darum, dass in Familienstreitsachen die fristgebundene Rechtsmittelbegründung Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschwerde und eine Unterhaltssache als Familienstreitsache einzuordnen ist.
 
[BGH online]
 
OLG Köln 6.2.2017, 2 Wx 276/17
Formularzwang im Europäischen Nachlassrecht?
Das OLG Köln hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob für die Beantragung eines sog. Europäischen Nachlasszeugnisses zwingend ein in der entsprechenden Durchführungsverordnung vorgesehenes Formblatt benutzt werden muss.
 
[OLG Köln PM vom 26.2.2018]
 
BAG 20.2.2018, 3 AZR 43/17
Altersabstandsklauseln in der Hinterbliebenenversorgung sind wirksam
Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, nach der Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, stellt keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßenden Diskriminierung wegen des Alters dar und ist daher wirksam.
 
[BAG PM Nr. 9/2018 vom 20.2.2018]
 
FG Münster 17.1.2018, 3 K 2555/17 Kg
Ausschluss des Kindergeldanspruchs nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG verstößt nicht gegen das GG
§ 32 Abs. 4 S. 2 u. 3 EStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Mit den in § 32 Abs. 4 EStG enthaltenen Regelungen will der Gesetzgeber Eltern volljähriger Kinder (nur) in "typischen Unterhaltssituationen" entlasten. Ferner darf der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Gesetze, vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden.
 
[FG Münster online]
BGH AKTUELL

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen
 
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
 
[BGH online]

BLOG
 
 
Juristischer Sirtaki, die GroKo und Tabellentümelei (Hauß)
Der Film "Alexis Sorbas" hat mindestens in gleichem Maße wie die Philosophen der Antike und die Finanzkrise den "Mythos Griechenland" begründet. Da bauen die Bewohner eines vom -natürlich - blauen Meer umrahmten Dorfes mit großem Eifer eine Seilbahn auf den Hügel eines Berges, um das im Hinterland wachsende Holz zur Sanierung des maroden Bergwerks eines Amerikaners und ihrer eigenen wirtschaftlichen Lage zu nutzen. Das Werk wird vollendet, der Plan nicht.
 
 
AUS DEM HEFT
 
 
Die Bewertung betrieblicher und privater Anrechte im Versorgungsausgleich (FamRB 2018, 113)


von Abteilungsleiterin des FamG a.D. Margarethe Bergmann, Bonn

Der Beitrag befasst sich - im Anschluss an den Beitrag der Verfasserin zur Bewertung von gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung (FamRB 2018, 71) - mit der Bewertung betrieblicher und privater Versorgungsanrechte im Versorgungsausgleich. Insbesondere die betriebliche Altersversorgung ist ständig im Umbruch. So sind zum 1.1.2018 das Gesetz über die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie und das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten und haben Neuerungen gebracht. Auch die aktuelle BGH-Rechtsprechung - z.B. zu fondsgebundenen Versorgungen oder zu betrieblichen Invaliditätsversorgungen - gilt es zu beachten.

+++ § 15 FAO: Beitrag für das Selbststudium +++

 
 

 
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Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
Ulla Beckers-Baader
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-511
famrb@otto-schmidt.de
 

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