Wer bestimmt den Urlaubsort? | Aktueller Stand der Gesetzgebung im Familienrecht
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  Alle 14 Tage - alles Wichtige aus dem Familienrecht
 
25.07.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

Ferienzeit ist Reisezeit! Und grundsätzlich darf der Umgangsberechtigte den Urlaubsort im Rahmen der Ausübung seines Umgangsrechts (bis an die Grenzen des Kindeswohls) bestimmen. Was aber tun, wenn der andere Elternteil mit der Wahl des Urlaubsortes nicht einverstanden ist, weil er das Reiseland für zu gefährlich hält oder Angst hat, die Kinder kehren nicht mehr nach Deutschland zurück? Stockmann beschäftigt sich mit dieser Frage im Augustheft des FamRB: "Wer bestimmt den Urlaubsort?" und gibt insb. viele hilfreiche Antragsmuster an die Hand. Lesen Sie den Beitrag in Ihrem Berater-Modul Familienrecht oder im kostenlosen Schnupperabo.  

Das KG Berlin beschäftigt sich außerdem in diesem Newsletter mit der weitergehenden Frage, was passiert, wenn die Mutter mit der Aufforderung an die Bundespolizei, die Ausreise der Kinder zu unterbinden, die entscheidende Ursache dafür setzt, dass der vereinbarte und gerichtlich gebilligte Ferienumgang (zeitweilig) vereitelt wird.

Eine sommerliche Ferienlektüre wünscht Ihnen
Ulla Beckers-Baader
FamRB-Redaktion

P.S. Wir haben ja schon berichtet, dass der Gesetzgeber im Familienrecht noch einmal richtig aktiv geworden ist. Mittlerweile sind viele der in den letzten Wochen verabschiedeten Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet. Den aktuellen Stand der Gesetzgebung finden Sie in diesem Newsletter!

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Der neue Zöller erscheint im November.


 

Meldungen:

Aktueller Gesetzgebungsstand im Familienrecht
 
Beitragsminderung für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht verfassungsrechtlich geboten
 
Verstoß gegen gerichtlich gebilligten Ferienumgang
 
Verrechnung von positivem Erwerb aus Vermächtnis mit negativem Erwerb aus Erbschaft?
 
Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben bei der Berechnung des Elterngelds grds. unberücksichtigt
 
BlogNeuer Teilungsgegenstand in der Betriebsrente: die Beitragsrente (Hauß)
 
Aus dem HeftWer bestimmt den Urlaubsort? (DirAG a.D. Roland Stockmann, FamRB 2017, 315)
 
Aus der RedaktionAktuelle Entscheidungen
 


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Prütting/Helms (Hrsg.), FamFG. Kommentar. 4. Auflage 2018. Jetzt vorbestellen!


News

Aktueller Gesetzgebungsstand im Familienrecht

Der Gesetzgeber war zum Ende der 18. Legislaturperiode im Familienrecht und seinen Nebengebieten noch einmal sehr aktiv. Die wichtigsten Gesetze - überwiegend in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause verabschiedet und zu einem großen Teil auch bereits verkündet - sind in diesem Beitrag zusammengefasst.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]


BSG 20.7.2017, B 12 KR 14/15 R u.a.

Beitragsminderung für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht verfassungsrechtlich geboten

Eine Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht verfassungswidrig, da es in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Leistungen für Eltern gibt, z.B. die Kindererziehungszeiten.
[BSG PM Nr. 32/2017 vom 12.7.2017 und PM Nr.33/2017 vom 20.7.2017]


KG Berlin 23.6.2017, 13 WF 97/17

Verstoß gegen gerichtlich gebilligten Ferienumgang

Eine gerichtlich gebilligte Umgangsregelung ist auch dann vollstreckungsfähig, wenn dort zwar der exakte Zeitraum, in dem der geregelte (Ferien-) Umgang stattfinden soll, niedergelegt ist, aber nicht der Ort, an dem der Ferienumgang stattfinden soll. Ein Verstoß gegen diese Umgangsvereinbarung liegt auch dann vor, wenn der umgangsverpflichtete Elternteil nicht unmittelbar durch eine eigene Handlung vereitelt, dass der vereinbarte Ferienumgang nicht fristgerecht stattfinden kann, sondern er sich an eine Polizeibehörde wendet.
[Rechtsprechungsdatenbank Berlin-Brandenburg]


FG Münster 18.5.2017, 3 K 961/15 Erb

Verrechnung von positivem Erwerb aus Vermächtnis mit negativem Erwerb aus Erbschaft?

Das FG Münster hat sich mit der Frage befasst, ob ein Alleinerbe, der zugleich Vermächtnisnehmer ist, einen positiven Erwerb aus dem Vermächtnis mit einem negativen Erwerb aus der Erbschaft saldieren darf. Vorliegend treten insoweit zwei eigenständige Erwerbe ein, wobei der negative Erwerb als Erbe nicht mit dem positiven Erwerb als Vermächtnisberechtigter saldiert werden darf, § 14 Abs. 1 S. 5 ErbStG.
[Rechtsprechungsdatenbank NRW]


BSG 29.6.2017, B 10 EG 5/16 R

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben bei der Berechnung des Elterngelds grds. unberücksichtigt

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, welche nur anlassbezogen einmal jährlich ausgezahlt werden, werden bei der Bemessung des Elterngelds nicht berücksichtigt, da sie keine laufenden monatlichen Bezüge darstellen. Sie stellen nicht zu berücksichtigende "sonstige Bezüge" i.S.v. gem. §2 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 2c Abs. 1 BEEG dar.
[BSG PM Nr. 30/2017 vom 29.6.2017]


BlogNeuer Teilungsgegenstand in der Betriebsrente: die Beitragsrente (Hauß)

Durch das "Betriebsrentenstärkungsgesetz" (BT-Drucks. 18/11286), das von Bundestag und Bundesrat verabschiedet ist und seiner Verkündung harrt, ist der Versorgungsausgleich um einen neuen Teilungsgegenstand bereichert worden: die reine Beitragszusage (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG).
 


Aus dem HeftWer bestimmt den Urlaubsort? (DirAG a.D. Roland Stockmann, FamRB 2017, 315)

Angesichts der Zunahme von politischen Unsicherheiten oder gar terroristischen Anschlägen wird häufig über das von einem Elternteil für die Reise mit den Kindern in Aussicht genommene Urlaubsziel gestritten. Die hierzu ergangenen Entscheidungen zeigen, dass sich hinsichtlich mancher Einzelfragen eine einheitliche Beurteilung noch nicht durchgesetzt hat. Ziel des Beitrags ist es daher, die rechtlichen Kriterien herauszuarbeiten und die empfehlenswerte Vorgehensweise für den anwaltlichen Berater darzustellen.
 


 
  Aus der Redaktion:

Aktuelle Entscheidungen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes:


BGH: Keine testamentarische Schiedsanordnung für Pflichtteilsstreitigkeiten

Der Streit über einen Pflichtteilsanspruch kann durch letztwillige Verfügung nicht der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen werden.
BGH, Beschl. v. 16.3.2017 - I ZB 50/16
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.



BGH: Kein Berufen auf Fehlen der Schiedsfähigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung bei widersprüchlichem Verhalten
Ein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens kann gegeben sein, wenn sich eine Partei im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs auf das Fehlen der Schiedsfähigkeit des Streitgegenstands beruft, nachdem sie in einem Parallelprozess einer anderen Partei vor den ordentlichen Gerichten die Schiedseinrede erhoben und damit erreicht hat, dass die Klage zurückgenommen wurde.
BGH, Beschl. v. 16.3.2017 - I ZB 49/16
Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.


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Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Ulla Beckers-Baader
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-511
famrb@otto-schmidt.de


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