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| | vielen ist nicht klar, aber ein neues BFH-Urteil, das wir Ihnen in diesem Newsletter vorstellen, zeigt es sehr deutlich, dass es bei der Trennung von Eltern minderjähriger Kinder sehr schnell dazu kommen kann, dass die Kindergeldkasse zu beträchtlicher Höhe aufgelaufene Kindergeldbeträge zurückfordert, die sie aus ihrer Sicht an den falschen Kindergeldberechtigten ausgezahlt hat. Misslich, wenn dann beim anderen Elternteil, an den das Kindergeld weitergeleitet worden ist, nichts mehr zu holen ist. Vor dieser "Kindergeldfalle" warnt FAFamR Jörn Hauß in seinem neuesten Blog-Beitrag! Lesen Sie weiterhin von der rechtlichen "Mutterschaft" eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen, der nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat und im Geburtenregister als "Mutter" - mit seinen früher geführten weiblichen Vornamen - einzutragen ist.
Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihnen Ulla Beckers-Baader FamRB-Redaktion
P.S. Benötigen Sie noch Fortbildungsstunden für 2017? Das Novemberheft des FamRB bietet Ihnen wieder einen Beitrag zum Selbststudium - auch im Probeabo! Übrigens: Auch Nicht-Fachanwälten macht es Spaß, ihr Wissen zu überprüfen - wie der Selbstversuch der Redakteurin gezeigt hat. |
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BFH 18.5.2017, III R 11/15 Haben die Eltern eines Kindes einen Elternteil als Kindergeldberechtigten bestimmt, so erlöschen die Rechtswirkungen der Bestimmung, wenn sich die Eltern trennen und das Kind ausschließlich im Haushalt eines der beiden Elternteile lebt. Die ursprüngliche Berechtigtenbestimmung lebt nicht wieder auf, wenn die Eltern und das Kind wegen eines Versöhnungsversuchs wieder in einem gemeinsamen Haushalt leben. [BGH online] | |
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BGH 6.9.2017, XII ZB 660/14 Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, ist im Rechtssinne als Mutter des Kindes anzusehen. Dass die Eintragung als "Mutter" in das Geburtenregister darüber hinaus mit den früher geführten weiblichen Vornamen vorzunehmen ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 3 TSG. [BGH PM Nr. 148 vom 25.9.2017] | |
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BGH 13.9.2017, XII ZB 403/16 Führt von den nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Feststellung der Vaterschaft alternativ berufenen Rechtsordnungen zum Zeitpunkt der Geburt nur eine Rechtsordnung zur rechtlichen Vaterschaft (hier: des italienischen Ehemanns der Mutter aufgrund Anwendung deutschen Rechts), so kann diese grundsätzlich nur nach dem gem. Art. 20 EGBGB anwendbaren Anfechtungsstatut beseitigt werden. [BGH online] | |
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BGH 16.8.2017, XII ZB 429/16 Der Zeitaufwand eines Auskunftspflichtigen lässt sich grundsätzlich anhand der Stundensätze bestimmen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Auskunftserteilung weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet. Es ist i.d.R. davon auszugehen, dass die zur Auskunftserteilung notwendigen Handlungen in der Freizeit unternommen werden können. [BGH online ] | |
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OLG Karlsruhe 13.10.2017, 12 U 107/17 Anders als der Gesetzgeber, der bei der Gestaltung der Leistungspflichten der gesetzlichen Krankenversicherung andere - etwa gesellschaftspolitische - Erwägungen anstellen kann, verfolgt der private Krankenversicherer ausschließlich wirtschaftliche Interessen. Vor diesem Hintergrund ist die Unterscheidung zwischen verheirateten und unverheirateten Versicherten mit Kinderwunsch aber willkürlich und die Vertragsbestimmung damit unwirksam. [OLG Karlsruhe PM vom 16.10.2017] | |
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OLG Frankfurt a.M. 17.8.2017, 20 W 188/16 Derjenige, der aufgrund von krankhaften Störungen nicht mehr in der Lage ist, die Gründe, die für und gegen die Verfügung von Todes wegen sprechen, klar abzuwägen und entsprechend zu handeln, ist testierunfähig. Lässt sich chronischer Wahn beim Erblasser feststellen, sind auch kurzfristige "lichte Augenblicke" praktisch auszuschließen und eine Testierunfähigkeit liegt vor. [OLG Frankfurt a.M. PM vom 19.9.2017] | |
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OLG Köln 3.8.2017, 2 Wx 149/17 u.a. Auch ein mit der linken Hand geschriebenes Testament kann gültig sein. Es gibt schließlich Menschen, die mit ihrer schreibungewohnten Hand ein regelmäßiges Schriftbild erzeugen können. [OLG Köln Pressemitteilung vom 25.9.2017] | |
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Trennen sich Eltern, ist die finanzielle Abwicklung der Trennung stets schwierig. Das gilt auch für das Kindergeld. Dessen Regelung ist - für viele immer noch überraschend - nicht im Kindergeldgesetz, sondern fast ausschließlich im Einkommensteuergesetz (§§ 62 ff. EStG) zu finden. | | |
Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen unterlagen bislang nicht der Genehmigung des Familiengerichts. Der Gesetzgeber hat durch das am 1.10.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern v. 17.7.2017 (BGBl. I 2017, 2424) ein Genehmigungserfordernis nunmehr eingeführt. Der Verfasser stellt die materiellen und verfahrensrechtlichen Änderungen vor und bezweifelt ihre Verfassungsgemäßheit. | | |
| | | Aus der Redaktion: Aktuelle Entscheidungen Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes:
BGH: Unzulässigkeit der Bestellung eines Anwalts zum Mitvormund für unbegleiteten minderjährigen Flüchtling Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Mitvormund für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zur Vertretung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des Asylverfahrens ist auch dann unzulässig, wenn es dem Vormund an (einschlägiger) juristischer Sachkunde fehlt (im Anschluss an BGH v. 29.5.2013 - XII ZB 530/11, FamRZ 2013, 1206 = FamRB 2014, 182 und BGH v. 4.12.2013 - XII ZB 57/13, FamRZ 2014, 472 = FamRB 2014, 182). BGH, Beschl. v. 13.9.2017 - XII ZB 497/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Feststellung der rechtlichen Vater-Kind-Zuordnung zum Zeitpunkt der Geburt Führt von den nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Feststellung der Vaterschaft alternativ berufenen Rechtsordnungen zum Zeitpunkt der Geburt nur eine Rechtsordnung zur rechtlichen Vaterschaft (hier: des italienischen Ehemanns der Mutter aufgrund Anwendung deutschen Rechts), so kann diese grundsätzlich nur nach dem gemäß Art. 20 EGBGB anwendbaren Anfechtungsstatut beseitigt werden (im Anschluss an BGH v. 19.7.2017 - XII ZB 72/16, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). BGH, Beschl. v. 13.9.2017 - XII ZB 403/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Einwilligungsvorbehalt bei umfangreichem Vermögen des Betreuten Auch bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten kann ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (im Anschluss an BGH v. 28.7.2015 - XII ZB 92/15, FamRZ 2015, 1793). BGH, Beschl. v. 13.9.2017 - XII ZB 157/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Keine Aufhebung und Rückzahlung bereits beigetriebenen Zwangsgelds a) Ist auf der Grundlage eines rechtskräftigen Festsetzungsbeschlusses ein Zwangsgeld nach § 35 FamFG beigetrieben worden, so kann die danach erfolgende Erfüllung der gerichtlichen Anordnung die Aufhebung des Festsetzungsbeschlusses und die Rückzahlung des Zwangsgelds nicht begründen. b) Rechtsgrundlage für die Beitreibung eines nach § 35 Abs. 1 FamFG festgesetzten Zwangsgelds ist die Justizbeitreibungsordnung, nicht die Regelung des § 95 Abs. 1 Nr. 1 FamFG. BGH, Beschl. v. 6.9.2017 - XII ZB 42/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Voraussetzung für weitere Ermittlungen im Betreuungsverfahren Die Durchführung von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (im Anschluss an BGH v. 18.3.2015 - XII ZB 370/14, FamRZ 2015, 844). BGH, Beschl. v. 6.9.2017 - XII ZB 180/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Vergütungsanspruch des Umgangspflegers nur bei förmlicher Bestellung a) Ein im Vergütungsfestsetzungsverfahren festzusetzender Vergütungsanspruch des Umgangspflegers setzt voraus, dass dieser vor der Aufnahme seiner Tätigkeiten wirksam nach §§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1789 Satz 1 BGB bestellt wurde. b) Ohne eine förmliche Bestellung kann der Umgangspfleger im Vergütungsfestsetzungsverfahren Ersatz von Aufwendungen und eine Vergütung auch dann nicht verlangen, wenn er bereits zuvor auf Veranlassung des Gerichts tätig geworden ist. BGH, Beschl. v. 30.8.2017 - XII ZB 562/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Sachentscheidung des Beschwerdegerichts; Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht a) Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht angeordnet ist, muss es auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Nur wenn im Beschwerdeverfahren durch bloße Aufhebung der angegriffenen Entscheidung abschließend über das Verfahren entschieden werden kann, etwa weil hierdurch die Anhängigkeit des Verfahrens endet, ist eine weitere Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht entbehrlich. b) Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht (im Anschluss an BGH v. 28.7.2015 - XII ZB 674/14, BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 = FamRB 2015, 469 und BGH v. 17.2.2016 - XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704). BGH, Beschl. v. 30.8.2017 - XII ZB 16/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Anforderungen an Überzeugungsversuch zur Zwangsbehandlung Zu den Anforderungen an einen Überzeugungsversuch vor der Durchführung einer Zwangsbehandlung im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO. BGH, Beschl. v. 30.8.2017 - XII ZB 430/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Verfahrenspflegerbestellung bereits bei Möglichkeit der Betreuungsanordnung Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an BGH v. 16.3.2016 - XII ZB 203/14, NJW 2016, 1828 m.w.N.). BGH, Beschl. v. 23.8.2017 - XII ZB 611/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Persönliche Untersuchung des Betroffenen vor Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts Bei der Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts muss das nach § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG einzuholende ärztliche Zeugnis den Anforderungen des § 281 FamFG entsprechen. Das erfordert gemäß § 281 Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 2 FamFG eine persönliche Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Ausstellung des Zeugnisses. BGH, Beschl. v. 23.8.2017 - XII ZB 187/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Berücksichtigung von Nachteilen aus verfrühter Scheidungsantragstellung im Versorgungsausgleich a) Die Berücksichtigung von Nachteilen, die einem Ehegatten aus einer verfrühten Scheidungsantragstellung erwachsen, kann im Versorgungsausgleich allenfalls nach § 27 VersAusglG erfolgen. b) Die Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich erscheint grundsätzlich unbillig, wenn und soweit der ungekürzte Ausgleich dazu führt, dass dem ausgleichsberechtigten Ehegatten bei eigener fortbestehender Erwerbsfähigkeit der gesamte Ausgleichswert vollständig für die Altersversorgung zur Verfügung steht, während das bei der ausgleichspflichtigen Person verbleibende Anrecht (auch) die Zeit seiner Invalidität bis zum Erreichen der Altersgrenze mit abdecken muss; dieser Rechtsgedanke ist bei der Abwägung nach § 27 VersAusglG in besonderem Maße zu berücksichtigen (im Anschluss an BGH v. 21.6.2017 - XII ZB 636/13, FamRB 2017, 371). BGH, Beschl. v. 16.8.2017 - XII ZB 21/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
BGH: Rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin a) Das Betreuungsgericht muss durch die rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (im Anschluss an BGH v. 21.6.2017 - XII ZB 45/17). b) Bei dem Einwilligungsvorbehalt handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (im Anschluss an BGH v. 1.3.2017 - XII ZB 608/15, FamRZ 2017, 754). BGH, Beschl. v. 16.8.2017 - XII ZB 450/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier.
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