VKH-Bewilligung für Mehrvergleich | Erneute VKH-Beantragung mit zutreffenden Angaben
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Alle 14 Tage - alles Wichtige aus dem Familienrecht 20.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
im heutigen Newsletter möchten wir Ihr Augenmerk insbesondere auf unsere beliebte Rubrik "Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen" richten, in der wir Ihnen alle 14 Tage die wichtigsten zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des XII. Senats vorstellen.

Dieses Mal sind zwei wichtige Beschlüsse zur Verfahrenskostenhilfe ergangen: Erweiterung der VKH auf sämtliche durch Mehrvergleich ausgelöste Gebühren (und nicht Beschränkung auf die Einigungsgebühr) und Möglichkeit der erneuten VKH-Beantragung trotz Falschangaben im ersten Bewilligungsverfahren. Eine Sanktionierung erfolgt nur insoweit, als nur die ab dem neuen Antrag anfallenden Kosten erfasst sind. Das dürfte Anwälte wie Mandanten freuen!

Spannend ist auch unser neuer Experten-Blogbeitrag, dieses Mal von Fachanwältin für Familienrecht Monika Clausius, die dem Kindeswillen Gehör verschafft.

Ein lehr- und ertragreiche Lektüre wünscht



Ulla Beckers-Baader
FamRB-Redaktion
 
Verlagsangebot
Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht. Hier informieren.
MELDUNGEN
Vergütung und Ersatz von Aufwendungen für den Vormund ohne förmliche Bestellung?
Arbeitslosengeld: Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Umzug zum Lebensgefährten
Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben
 

 
BGH AKTUELL
Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen
 

 
BLOG
Beachtlichkeit des Kindeswillens bei der Sorgerechtsregelung (Clausius)
 

 
AUS DEM HEFT
Die Düsseldorfer Tabelle 2018 - eine bittere Pille für Kinder Alleinerziehender (FamRB 2018, 67)
Verlagsangebot
Familienrecht 2018. Blättern, browsen oder beides: Sie haben die Wahl.
MELDUNGEN
 
BGH 21.9.2017, XII ZB 436/17
Vergütung und Ersatz von Aufwendungen für den Vormund ohne förmliche Bestellung?
Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund im Vergütungsfestsetzungsverfahren eine Vergütung und Ersatz von Aufwendungen nicht verlangen. Das gilt auch dann, wenn er bereits zuvor auf Veranlassung des Gerichts tätig geworden ist.
 
[BGH online]
 
LSG Niedersachsen-Bremen 12.12.2017, L 7 AL 36/14
Arbeitslosengeld: Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Umzug zum Lebensgefährten
Die Aufgabe des Arbeitsplatzes zur erstmaligen Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an einem neuen Wohnort muss keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Es erscheint nicht mehr zeitgemäß, die Anwendung der Sperrzeitvorschrift bei Arbeitsaufgabe wegen Umzugs an einen familienrechtlichen Status anzuknüpfen.
 
[LSG Niedersachsen-Bremen PM vom 22.1.2018]
 
BFH 29.8.2017, VIII R 32/15
Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben
Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre wirkt dabei auch zu Lasten des Miterben, der von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis hat.
 
[BFH PM Nr. 7 vom 7.2.2018]
BGH AKTUELL

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen
 
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
 
[BGH online]

BLOG
 
 
Beachtlichkeit des Kindeswillens bei der Sorgerechtsregelung (Clausius)
Der "Kindeswille" wird in Kindschaftsverfahren sehr häufig in die Argumentation eingeführt. Antragsteller und Antragsgegner der jeweiligen Verfahren sind intensiv bemüht, den seitens des Kindes geäußerten Willen darzulegen, und gehen davon aus, dass dieser selbstverständlich maßgeblich für die familiengerichtliche Entscheidung sein wird. (zu BVerfG v. 7.12.2017 - 1 BvR 1914/17)
 
 
AUS DEM HEFT
 
 
Die Düsseldorfer Tabelle 2018 - eine bittere Pille für Kinder Alleinerziehender (FamRB 2018, 67)


von VorsRiOLG a.D. Werner Schwamb

Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Düsseldorfer Tabelle 2018, der dazu veröffentlichten Presseerklärung des OLG Düsseldorf (Denkhaus, FamRZ 2017, 1909), den Erläuterungen von Schürmann (FamRB 2018, 32 ff.) sowie den für die meisten Kinder von Alleinerziehenden nachteiligen Konsequenzen auseinander. Der Verfasser war bis 2017 selbst jahrelang an der Entwicklung der Tabelle beteiligt.

 
 

 
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Verlagsangebot
     
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Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
Ulla Beckers-Baader
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-511
famrb@otto-schmidt.de
 

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