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Infos zum Bezug und der Verwaltung des Newsletter-Abos


14. Jahrgang - Nr. 8 vom 3. August 2017


Sehr geehrte(r) c35bc883e9,

in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle



Organisationsaussschuss Presse gibt Weg frei:

IVW weitet Auflagenkontrolle auf Vertrieb von ePaper-Ausgaben in Hotels, auf Kreuzfahrtschiffen und in Reisebussen aus

Der Organisationsausschuss Presse hat am 19. Juli im schriftlichen Umlaufverfahren den Beschluss gefasst, die IVW-Verfahren zur Kontrolle der Quartals- und Heftauflagen abermals auf weitere Vertriebskanäle für elektronische Ausgaben von Pressetiteln auszudehnen.

Ab sofort können Verlage in ihren Auflagenmeldungen an die IVW auch die Anzahl der ePaper-Exemplare aufnehmen, die an die Betreiber von Hotels, Kreuzfahrtschiffen und Reisebussen verkauft und an deren Kunden abgegeben werden.

Hierfür verabschiedete das IVW-Gremium zu den ePaper-Regularien ergänzend ausführliche Durchführungsbestimmungen.

Erst im vergangenen Herbst und Frühjahr hat die IVW die Zählung elektronischer Bordexemplare und der Verkäufe aus ePaper-Flaterates für die Meldung von Quartals- und Heftauflagen geregelt.

Grundvoraussetzungen für die Erhebung und Meldung der über Hotels, Kreuzfahrtschiffe und Reisebusse verbreiteten ePaper-Exemplare sind
  • der Verkauf von Zugangsrechten zu ePaper-Ausgaben an den Betreiber des Hotels, Kreuzfahrtschiffs bzw. Reisebusses,
  • ein räumlich, technisch und zeitlich klar abgegrenzter Bereich, in dem das ePaper bereitgestellt wird und
  • ein exklusiver Kreis von Kunden, denen das ePaper während ihres Aufenthalts zur Abnahme auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop angeboten wird.
Die getroffenen Regeln gelten nur für die genannten Bereiche der Touristikbranche und sind ausdrücklich nicht auf andere Branchen und Einrichtungen (wie z.B. Cafés oder Lesesäle) übertragbar.

Meldefähig sind ausschließlich die ePaper-Exemplare, auf die Kunden nachweislich aktiv zugegriffen haben. Alle weitergehenden Informationen sind im Abschnitt 5.2. des aktuellen "Regel-Leitfadens IVW-Auflagenkontrolle" enthalten.

Korrekturen der Auflagenmeldungen

Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden folgende Print-Titel korrigiert:

 
Tageszeitungen Hersfelder Zeitung 2/2017 VK 30
Norddeutsche Rundschau Wilstersche Zeitung 2/2017 VK 29
SCORE MEDIA GROUP (Max.) 2/2017 VK 29
sh:z Gesamtausgabe 2/2017 VK 29
shp Schleswig-Holstein-Presse Gesamt 2/2017 VK 29
Waiblinger Kreiszeitung Gesamt 2/2017 VK 30
Waiblinger Kreiszeitung Gesamt davon ePaper 2/2017 VK 30
Supplements CLASS aktuell 1/2017 PK 30
Publikumszeitschriften BLOOM'S DECO Lifestyle Natur Ambiente 1/2017 PK 30
Brennessel-Magazin 2/2017 EK 29
eathealthy 1/2017 VK 29
Haus & Grund Hauseigentümer-Magazin in Hessen 1/2017 PK 30
hermann 2/2017 NM 29
kunst:art 2/2016 VK 29
kunst:art 1/2017 PK 29
Langenfelder Stadtmagazin 2/2017 NM 29
Langenfelder Stadtmagazin Sonderausgabe: Hausverteilung 2/2017 NM 29
Monheimer Stadtmagazin 2/2017 NM 29
RadZeit- Zeitschrift für Alltags- und Freizeitradfahrer 2/2017 NM 29
Reiterjournal 2/2017 VK 30
Rondo Klassik & Jazz Magazin 2/2017 NM 29
Sporttaucher 1/2017 VK 30
TOP MAGAZIN FRANKFURT 2/2017 NM 29
Urbanite - Das Stadtmagazin für Dresden 1/2017 PK 30
Urbanite - Das Stadtmagazin für Dresden 2/2017 VK 29
VISIONS 1/2017 PK 30
WiYou.de 2/2017 NM 29
Kundenzeitschriften Perle 2/2017 NM 29
Fachzeitschriften BuB - Forum Bibliothek und Information 2/2017 NM 29
BWi-BetonWerk International 2/2017 NM 30
CPi Concrete Plant International 2/2017 NM 30
Dachshund, Der 2/2017 NM 29
Eilbote - Das Magazin für das Landmaschinenwesen 2/2017 NM 29
Intelligente Architektur 1/2017 PK 30
mb marketing berater BTE-Magazin für den Modehandel 1/2017 VK 29
Mobile Business 1/2017 VK 29
STEINE + ERDEN 2/2017 NM 30
trans aktuell 2/2017 VK 29
Korrekturart: Prüferkorrektur (PK), Verlagskorrektur (VK), Nachmeldung (NM), Eigenkorrektur durch die IVW (EK)


Alle Korrekturen

Ergänzung der Praxisregel zur Ausweisung von ePaper-Lokalausgaben

Die bisherige Praxisregel zur Ausweisung von ePaper-Lokalausgaben wurde ergänzt: Verlage, die an dem zum 1. Quartal 2017 geänderten Verfahren teilnehmen wollen, müssen einen formlosen Antrag an die IVW richten. Diesem Antrag sind die geänderten Bezugsbedingungen sowie entsprechende Belegexemplare beizufügen.

Die Details zur Ausweisung von ePaper-Lokalausgaben stehen im Abschnitt 5.3.3. des aktuellen "Regel-Leitfadens IVW-Auflagenkontrolle.

Rascher Wechsel von Papier- und PDF-Formular angeraten

Meldung der Quartalsauflagen ab Frühjahr 2018 nur noch per Internet möglich

Bei der Erhebung der Auflagen für das 2. Quartal 2017 hat eine weiter gewachsene Anzahl von Verlagen das internetbasierte Verfahren für die Meldung der Quartalsauflagen ihrer Presseerzeugnisse genutzt: Von 845 Verlagen wurden zu 5.583 Titeln und Anzeigenbelegungseinheilten (ABE) die Quartalsauflagen online gemeldet.

Aktuell setzen bei der IVW noch 62 Verlage mit 178 Titeln/ABE die Papiervordrucke sowie 116 Verlage mit 490 Titeln/ABE die PDF-Formulare des zunehmend störanfälligen elektronischen Meldeverfahrens zur Übermittlung der Auflagen ein.

Die Geschäftsstelle der IVW ruft die verbliebenen „Papier- und PDF-Melder“ unter den Mitgliedsverlagen dazu auf, nun rasch - am besten noch für die nächste Erhebung der Quartalsauflagen für 3/2017 - zum internetbasierten Meldeverfahren zu wechseln.

Der Parallelbetrieb von drei Übermittlungswegen wird mit Meldeschluss für die Quartalsauflagen 4/2017 im Januar 2018 enden. Beginnend mit der Erhebung für das 1. Quartal 2018 ist dann die internetbasierte Meldung der Quartalsauflagen 2018 für alle Verlage verpflichtend.

Weiterführende Links:
So funktioniert das Online-Meldeverfahren der Quartalsauflagen (PDF)

Anmeldeformulare für IVW-Mitgliedsverlage und Verlagsdienstleister: Kontakt: Erika Holtschmidt
Tel: +49 30 590099-731
E-Mail: support@ivw.de


08.08.2017, Dienstag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten Juli 2017, Digital

11.08.2017, Freitag
Herausgabe Nachtrag Besucherfrequenzverzeichnis, Kino

14.08.2017, Montag
Meldeschluss für Juli 2017, Paid Content

08.09.2017, Freitag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten August 2017, Digital

14.09.2017, Donnerstag
Meldeschluss für August 2017, Paid Content

25.09.2017, Montag bis 29.09.2017, Freitag
Versand der Meldeformulare 3. Quartal 2017 /
Freischaltung der Online-Melde-Plattform, Print Quartalsauflagen

29.09.2017, Freitag
Meldeschluss EDA, Print EDA

Alle Termine



Impressum

Herausgeber:
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Michael Schallmeyer (verantwortlich), Gerhard Gosdzick

IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590099-700
Fax: +49 30 590099-733
Web: www.ivw.de
E-Mail: ivw@ivw.de

Ältere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden.

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