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| | - willkommen zum aktuellen Newsletter Mietrecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Entscheidungen und Meldungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten.
Ihre MietRB-Redaktion Elke Schlüter Rechtsanwältin
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BGH 27.9.2017, XII ZR 114/16: Sogenannte Schriftformheilungsklauseln sind mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam. Es verstößt allerdings gegen Treu und Glauben, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen. [BGH online] | |
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BGH 27.10.2017, V ZR 193/16: Der BGH hat vorliegend über einen zwischen zwei Teileigentümerinnen geführten Rechtsstreit entschieden, der die Zulässigkeit der Nutzung einer früher als Altenpflegeheim dienenden Teileigentumseinheit u.a. als Flüchtlingsunterkunft zum Gegenstand hatte. [BGH PM Nr. 167 vom 27.10.2017] | |
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BGH 27.9.2017, VIII ZR 243/16: Eine Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist nur unter der zusätzlichen (hohen) Voraussetzung zulässig, dass dem Eigentümer durch den Fortbestand des Mietverhältnisses andernfalls ein "erheblicher Nachteil" entstehen würde; dabei ist jedoch nicht nur die Rechtsposition des Vermieters, sondern auch das vom Vermieter abgeleitete Besitzrecht des Mieters von der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie geschützt. Insofern gewährt das Eigentum dem Vermieter keinen uneingeschränkten Anspruch auf Gewinnoptimierung oder Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeit, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil verspricht. [BGH PM Nr. 152 vom 27.9.2017] | |
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OLG Hamm 8.6.2017, 18 U 9/17: Beinhaltet ein formularmäßiger, dem Mieter gestellter Mietvertrag, dass sich die Miete aus Grundmiete und Nebenkostenvorauszahlungen zusammensetzt und enthält dann aber in einer Anlage zum Mietvertrag, die im Wesentlichen noch abzurechnende Nebenkosten erhält, auch pauschale, fixe Kosten (Verwalterkosten u. Instandhaltungskosten i.H.v. 4 % der Jahresnettomiete), kann es sich dabei um eine überraschende Klausel i.S.v. § 305 c Abs. 1 BGB handeln. [Justiz NRW online] | |
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| | | Neues vom MietRB: Neues vom MietRB Am 5. November 2017 ist die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 11/2017) erschienen. Lesen Sie darin neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.: Institutsdirektor Hartmut Glenk Mietsicherheiten - Streitfragen: Art, Umfang, rechtswidrige Verwendung Bei Abschluss des Mietvertrages kommt der Absicherung von vermieterseitigen Forderungen hohe Bedeutung zu. Im Wohnraummietrecht unterliegen Vereinbarungen zur Mietkaution engen gesetzlichen Voraussetzungen. Probleme bereiten in der Praxis die falsche Anlage von Geldkautionen durch den Vermieter, die Hereinnahme von Bürgschaften und die Bewertung von Sachen und Rechten als Sicherheit. Zu Auseinandersetzungen kommt es, wenn der Vermieter die Kaution während des Mietverhältnisses zweckentfremdet. Der Verfasser liefert einen zuverlässigen Abriss der schwierigen Thematik, benennt die Streitpunkte und bietet dem Mietrechtspraktiker Lösungsansätze unter Berücksichtigung der wegweisenden Rechtsprechung. RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen Mietrechtliche Folgen von Flächenabweichungen - Teil 2 Um Angaben zur Wohnungsgröße in Mietverträgen wird viel gestritten. Das verwundert auch nicht, denn sie sind Basis für eine qm-gestützte Miete, sowie für die Abrechnung von Betriebskosten, wenn als Verteilungsmaßstab der Flächenschlüssel gilt, sei es, dass er im Mietvertrag so bewusst ausgewählt worden ist, sei es, dass er als gesetzliche Grundform des Verteilungsschlüssels anzuwenden ist. Stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass die Flächenangaben nicht stimmen, geht es um Rückzahlungsansprüche in Bezug auf schon geleistete Mietanteile, um Mietminderungen für die Zukunft und um die Anfechtung von bisherigen Betriebskostenabrechnungen. Flächendefizite lösen überdies Gewährleistungsprobleme aus.
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