Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO - Aufsatz: Die Bestimmtheit von Eigentümerbeschlüssen - Teil 2
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Alle 14 Tage - Alles Wichtige aus dem Mietrecht 10.04.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
nach der Bayerischen ist nun auch die Hessische MietpreisbremsenVO aufgrund mangelnder Begründung gekippt: Das Landgericht Frankfurt/M. hat die Verordnung am 28.3.2018 für unwirksam erklärt. Der Hessische Landesgesetzgeber hatte im Zeitpunkt des Erlasses nur einen Begründungsentwurf vorgelegt. Lesen Sie diese und weitere spannende Meldungen in unserem heutigen Newsletter.

Viel Spaß bei der Lektüre und schöne Frühlingstage wünscht Ihnen

Ihre MietRB-Redaktion
Elke Schlüter
Rechtsanwältin
 
 
PS: Im Hinblick auf die Beiträge zum WEG möchten wir Sie insbesondere auf den Aufsatz "Die Bestimmtheit von Eigentümerbeschlüssen - Teil 2" (MietRB 2018, 123) von Dr. Johannes Hogenschurz hinweisen. Zu diesem Beitrag finden Sie die Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO online unter www.mietrb.de/15FAO.
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MELDUNGEN
Voraussetzungen an die Begründung eines Interesses zur Einsichtnahme ins Grundbuch
Die sog. "Mietpreisbremse" in Hessen ist unwirksam
Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum unterliegt nicht dem Vorbefassungsgebot
Abmahnung gegen Wohnungseigentümer wegen fortgesetzten gemeinschaftswidrigen Verhaltens trotz Klage nicht erforderlich
Jahresabrechnungspflicht trifft den im Zeitpunkt der Entstehung der Pflicht amtierenden Verwalter
 

 
BLOG
Wi̱·der·spruch Substantiv [der] - oder? (Dr. Elzer)
 

 
AUS DEM HEFT
Die Bestimmtheit von Eigentümerbeschlüssen - Teil 2 (MietRB 2018, 123)
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MELDUNGEN
 
OLG München 16.3.2018, 34 Wx 30/18
Voraussetzungen an die Begründung eines Interesses zur Einsichtnahme ins Grundbuch
Eine Berechtigung, das Grundbuch einzusehen, ist nicht dargetan, wenn sich aus den Ausführungen des Antragstellers kein Sachverhalt erschließt, der ein Interesse des Antragstellers an der Kenntnis vom Grundbuchinhalt nachvollziehbar erscheinen lässt. Deshalb genügen weder eine schlagwortartige Bezeichnung angeblicher Gründe noch reichen bloße Behauptungen.
 
[Bayern.Recht]
 
LG Frankfurt a.M. 28.3.2018, 2-11 S 183/17
Die sog. "Mietpreisbremse" in Hessen ist unwirksam
Das Begründungserfordernis ist in der sog. "Mietpreisbremse" nach § 556d BGB ausdrücklich festgeschrieben. Der Hessische Landesgesetzgeber hat die Verordnung nicht richtig begründet, weil er zum Zeitpunkt ihres Erlasses nur einen Begründungsentwurf vorgelegt hatte.
 
[LG Frankfurt a.M. PM vom 28.3.2018]
 
BGH 14.3.2018, V ZB 131/17
Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum unterliegt nicht dem Vorbefassungsgebot
Die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass der Antragsteller sich zuvor um eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den Mängeln bemüht hat.
 
[BGH online]
 
BGH 25.1.2018, V ZR 141/17
Abmahnung gegen Wohnungseigentümer wegen fortgesetzten gemeinschaftswidrigen Verhaltens trotz Klage nicht erforderlich
Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den bereits ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, das in der Klage gerügte gemeinschaftswidrige Verhalten fort, ist eine Abmahnung hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens grundsätzlich entbehrlich.
 
[BGH online]
 
BGH 16.2.2018, V ZR 89/17
Jahresabrechnungspflicht trifft den im Zeitpunkt der Entstehung der Pflicht amtierenden Verwalter
Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung gem. § 28 Abs. 3 WEG trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des darauf folgenden Wirtschaftsjahres aus, schuldet er - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - die Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr unabhängig davon, ob die Abrechnung im Zeitpunkt seines Ausscheidens bereits fällig war.
 
[BGH online]
BLOG
 
 
Wi̱·der·spruch Substantiv [der] - oder? (Dr. Elzer)
Bei BGH v. 15.12.2017 - V ZR 257/16 - Rz. 8 heißt es wie folgt: "Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Wohnungseigentümer die Beitragsvorschüsse zu leisten, die während der Dauer seiner Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft aufgrund von wirksam beschlossenen Wirtschaftsplänen oder Sonderumlagen fällig werden (so genannte "Fälligkeitstheorie")".
 
AUS DEM HEFT
 
 
Die Bestimmtheit von Eigentümerbeschlüssen - Teil 2 (MietRB 2018, 123)

§ 15 FAO Selbststudium
von VRiLG Dr. Johannes Hogenschurz

Wie im ersten Teil (MietRB 2018, 91) dargelegt worden ist, wirken Eigentümerbeschlüsse gegen alle Miteigentümer, § 10 Abs. 4, § 23 Abs. 4 WEG. Ein Eigentümerbeschluss, der inhaltlich unbestimmt oder missverständlich ist, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist deshalb anfechtbar. Der vorliegende zweite Teil stellt Beispiele aus der neueren Rechtsprechung zu Eigentümerbeschlüssen betreffend Kosten- und Abrechnungsfragen sowie Baumaßnahmen vor und endet mit einem Ausblick auf die Bestimmtheitsanforderungen bei der Beschlussersetzungsklage (§ 21 Abs. 8 WEG).

 
 
 

 
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RAin Elke Schlüter
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