DSGVO - Aufsatz zu den Konsequenzen für Vermieter bei Mieterselbstauskunft und Mieterbonitätscheck
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Alle 14 Tage - Alles Wichtige aus dem Mietrecht 24.04.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Anwohnerin die mit der Beleuchtung eines Kirchturms verbundene Lichteinwirkung auf ihre Eigentumswohnung dulden muss, wenn die Wohnung dadurch nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

Über die Klage der Stadt Frankfurt a.M. auf Räumung und Herausgabe eines Rennbahngeländes hat der BGH entschieden: Der Club muss räumen.

Selbst bei vorgetäuschtem Eigenbedarf kann in der Annahme einer hohen Abstandssumme ein konkludenter Verzicht auf Ausgleichsansprüche liegen, so das AG München in einer aktuellen Entscheidung.

Am 25.5.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit zahlreichen Neuerungen zur Verschärfung des Schutzes persönlicher Daten in Kraft. Die Konsequenzen für Vermieter bei Mieterselbstauskunft und Mieterbonitätscheck beleuchtet Dr. Hans-Reinold Horst im MietRB (MietRB 2018, 117).

Viel Spaß bei der Lektüre und schöne Frühlingstage wünscht Ihnen

Ihre MietRB-Redaktion
Elke Schlüter
Rechtsanwältin
 
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MELDUNGEN
Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt a.M.
Mitwirkungspflichten bei der Entstehung einer Grunddienstbarkeit
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lichtimmissionen nur bei wesentlicher Beeinträchtigung
Hohe Abstandssumme kann konkludenter Verzicht auf Ansprüche selbst bei vorgetäuschtem Eigenbedarf sein
Kein Gartenhaus in Wohnanlage ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer
 

 
BLOG
Wi̱·der·spruch Substantiv [der] - oder? (Dr. Elzer)
 

 
AUS DEM HEFT
Datenschutzrechtliche Überlegungen zu Mieterselbstauskunft und Mieter-Bonitätscheck (MietRB 2018, 117)
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MELDUNGEN
 
BGH 18.4.2018, XII ZR 76/17
Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt a.M.
Der BGH hat über die Klage der Stadt Frankfurt a.M. auf Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt a.M. entschieden.
 
[BGH PM Nr. 76 vom 18.4.2018]
 
BGH 19.1.2018, V ZR 273/16
Mitwirkungspflichten bei der Entstehung einer Grunddienstbarkeit
Wer sich seinem Vertragspartner gegenüber zur Bestellung eines beschränkten dinglichen Rechts an seinem Grundstück verpflichtet hat, muss jedenfalls vor Eintritt der Verjährung des Rechtsverschaffungsanspruchs bei späteren Verfügungen über das Grundstück prüfen, ob die bewilligte Belastung in das Grundbuch eingetragen wurdet, und, wenn das noch nicht geschehen ist, die Verfügungen so gestalten, dass Eintragung des bewilligten Rechts möglich bleibt und nicht im Belieben eines Dritten steht.
 
[BGH online]
 
OLG Karlsruhe 20.2.2018, 12 U 40/17
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lichtimmissionen nur bei wesentlicher Beeinträchtigung
Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude besteht nicht, wenn durch die Lichtimmissionen nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des eigenen Grundstücks vorliegt. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit können die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder -Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) herangezogen werden.
 
[Justiz Baden-Württemberg online]
 
AG München 29.03.2018, 432 C 1222/18
Hohe Abstandssumme kann konkludenter Verzicht auf Ansprüche selbst bei vorgetäuschtem Eigenbedarf sein
Mit der Vereinbarung einer erheblichen Abstandssumme für die Rückgabe einer Mietwohnung kann konkludent ein Verzicht auf Ausgleichsansprüche auch bei einem nur vorgetäuschten Eigenbedarf erklärt worden sein.
 
[AG München PM Nr. 28/2018 vom 13.4.2018]
 
AG München 14.2.2017, 484 C 22917/16 WEG
Kein Gartenhaus in Wohnanlage ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer
In dem Garten einer Wohnanlage darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer kein Gartenhaus errichtet werden. Die Schwelle dafür, ob eine nur unerhebliche und deshalb hinzunehmende optische Veränderung anzunehmen ist, ist eher niedrig anzusetzen. Denn grundsätzlich ist eine Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums ohne oder gegen den Willen von Wohnungseigentümern nicht zulässig.
 
[AG München PM vom 20.4.2018]
BLOG
 
 
Wi̱·der·spruch Substantiv [der] - oder? (Dr. Elzer)
Bei BGH v. 15.12.2017 - V ZR 257/16 - Rz. 8 heißt es wie folgt: "Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Wohnungseigentümer die Beitragsvorschüsse zu leisten, die während der Dauer seiner Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft aufgrund von wirksam beschlossenen Wirtschaftsplänen oder Sonderumlagen fällig werden (so genannte "Fälligkeitstheorie")".
 
AUS DEM HEFT
 
 
Datenschutzrechtliche Überlegungen zu Mieterselbstauskunft und Mieter-Bonitätscheck (MietRB 2018, 117)

Beiträge für die Beratungspraxis
von RA Dr. Hans-Reinold Horst

Vermieter haben ein legitimes und berechtigtes Interesse daran, im Vorfeld des Vertragsabschlusses den Mieter als Vertragspartner kennen zu lernen. Dies gilt insbesondere für seine wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) und in gleicher Weise für die Frage, ob er in das vorhandene soziale Gefüge des Hauses oder der Siedlung passt. Das letztgenannte Kriterium wird ausdrücklich vom Gesetzgeber sogar in § 19 Abs. 3 AGG akzeptiert. Generell gibt es im Bereich des Mietrechts Gegenströmungen, was den Check von Bonität und sozialen Grundstrukturen des in Aussicht genommenen Mieters betrifft. Neue Hemmnisse im Bereich des Datenschutzes treten nun hinzu.

 
 
 

 
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