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| | - willkommen zum aktuellen Newsletter Mietrecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Nachrichten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten.
Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen
Ihre MietRB-Redaktion Iris Theves-Telyakar Rechtsanwältin
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LG Hagen 4.3.2016, 1 S 198/15: Kosten für die regelmäßige Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern sind als umlegbare Betriebskosten anzusehen. Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind hingegen keine umlegbaren Betriebskosten. Da jedoch zu den unterschiedlichen Auffassungen - soweit ersichtlich - noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, wurde die Revision zugelassen. [Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW] | |
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BGH 23.6.2016, III ZR 308/15: Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung. Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wird oder nicht. [BGH online] | |
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BGH 7.7.2016, I ZR 30/15 u.a.: Ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag ist ein Fernabsatzgeschäft i.S.v. § 312b BGB in der bis zum 12.6.2014 geltenden Fassung. Ein solcher Vertrag kann daher vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden. [BGH PM Nr. 114 vom 7.7.2016] | |
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BGH 24.5.2016, VI ZR 496/15: Ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit ist nicht gegeben, wenn die mit den Beleidigungen verbundenen Beeinträchtigungen befriedigend durch einen im einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkten strafbewehrten Unterlassungstitel und das Ordnungsmittelverfahren aufgefangen werden können. Außerdem hat der Betroffene in der Regel Gelegenheit, wegen der Beleidigungen den Privatklageweg zu beschreiten und sich auch dadurch Genugtuung zu verschaffen. [BGH online] | |
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| | | Neues vom MietRB: Neues vom MietRB Am 5. Juli 2016 ist die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 7/2016) erschienen. Lesen Sie neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.: -
BGH v. 13.4.2016 - XII ZR 146/14: Beitrittsverpflichtung zu Werbegemeinschaftsverein eines Einkaufscenters wirksam, m. Kommentierung von Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter -
Rechtsreferendarin Johanna Günther, Die Umlage der Betriebskosten bei öffentlich gefördertem Wohnraum -
Richter am OLG Köln Dr. Johannes Hogenschurz, Die Veräußerungsbeschränkung gem. § 12 WEG
Inklusive Onlineservice zum Selbststudium gem. § 15 FAO.
Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen. | | | |
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| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey verlag@otto-schmidt.de Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: RAin Iris Theves-Telyakar Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln
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