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  Alle 14 Tage - Alles Wichtige aus dem Mietrecht 12.07.2016  
 

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Ihre MietRB-Redaktion
Iris Theves-Telyakar
Rechtsanwältin


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Meldungen:

Wer muss die Kosten für die Funktionsprüfung und Anmietung von Rauchwarnmeldern übernehmen?
 
Zur Aufklärungspflicht bei Kapitalanlagen in Form von Eigentumswohnungen
 
Zum Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen Immobilien-Maklerverträgen
 
Zum Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld bei groben Beleidigungen
 
 
     
 

Neues vom MietRB:

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LG Hagen 4.3.2016, 1 S 198/15:

Wer muss die Kosten für die Funktionsprüfung und Anmietung von Rauchwarnmeldern übernehmen?

Kosten für die regelmäßige Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern sind als umlegbare Betriebskosten anzusehen. Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind hingegen keine umlegbaren Betriebskosten. Da jedoch zu den unterschiedlichen Auffassungen - soweit ersichtlich - noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, wurde die Revision zugelassen.
[Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW]


BGH 23.6.2016, III ZR 308/15:

Zur Aufklärungspflicht bei Kapitalanlagen in Form von Eigentumswohnungen

Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung. Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wird oder nicht.
[BGH online]


BGH 7.7.2016, I ZR 30/15 u.a.:

Zum Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen Immobilien-Maklerverträgen

Ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag ist ein Fernabsatzgeschäft i.S.v. § 312b BGB in der bis zum 12.6.2014 geltenden Fassung. Ein solcher Vertrag kann daher vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden.
[BGH PM Nr. 114 vom 7.7.2016]


BGH 24.5.2016, VI ZR 496/15:

Zum Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld bei groben Beleidigungen

Ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit ist nicht gegeben, wenn die mit den Beleidigungen verbundenen Beeinträchtigungen befriedigend durch einen im einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkten strafbewehrten Unterlassungstitel und das Ordnungsmittelverfahren aufgefangen werden können. Außerdem hat der Betroffene in der Regel Gelegenheit, wegen der Beleidigungen den Privatklageweg zu beschreiten und sich auch dadurch Genugtuung zu verschaffen.
[BGH online]


 
  Neues vom MietRB:

Neues vom MietRB

Am 5. Juli 2016 ist die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 7/2016) erschienen. Lesen Sie neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.:
  • BGH v. 13.4.2016 - XII ZR 146/14: Beitrittsverpflichtung zu Werbegemeinschaftsverein eines Einkaufscenters wirksam, m. Kommentierung von Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter

  • Rechtsreferendarin Johanna Günther, Die Umlage der Betriebskosten bei öffentlich gefördertem Wohnraum

  • Richter am OLG Köln Dr. Johannes Hogenschurz, Die Veräußerungsbeschränkung
    gem. § 12 WEG

Inklusive Onlineservice zum Selbststudium gem. § 15 FAO.


Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen.

 
 

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Tel.: 0221-93738-501
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