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  Alle 14 Tage - Alles Wichtige aus dem Mietrecht 13.12.2016  
 

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willkommen zum aktuellen Newsletter Mietrecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Nachrichten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten.

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Ihre MietRB-Redaktion
Iris Theves-Telyakar
Rechtsanwältin


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Meldungen:

Neuer Wohnungseigentümer muss nach rechtskräftigem Eigentumsentzug Nutzung durch den früheren Eigentümer beenden
 
Vermieter muss die Bepflanzung eines Balkons oder einer Loggia mit einem Baum nicht dulden
 
WEG: Eigentumsentziehung wegen unzumutbaren Verhaltens aufgrund eines sog. Messie-Syndroms
 
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung
 
Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung sind nicht sofort abziehbar
 
 
     
 

Neues vom MietRB:

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BGH 18.11.2016, V ZR 221/15:

Neuer Wohnungseigentümer muss nach rechtskräftigem Eigentumsentzug Nutzung durch den früheren Eigentümer beenden

Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen wurde, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt. Die anderen Wohnungseigentümer können in einem solchen Fall verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.
[BGH online]


LG München 8.11.2016, 31 S 12371716:

Vermieter muss die Bepflanzung eines Balkons oder einer Loggia mit einem Baum nicht dulden

Das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia ist grundsätzlich nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gem. § 535 Abs. 1 S. 1 BGB gedeckt. Dem Anspruch des Vermieters auf deren Beseitigung gem. §§ 541, 1004 BGB steht insbesondere auch Art. 20a GG nicht entgegen.
[Bayern.Recht]


LG Hamburg 6.4.2016, 318 S 50/15:

WEG: Eigentumsentziehung wegen unzumutbaren Verhaltens aufgrund eines sog. Messie-Syndroms

Eine Pflichtverletzung i.S.v. § 18 WEG setzt nicht zwingend ein schuldhaftes und subjektiv vorwerfbares Verhalten voraus. Auch ein aufgrund der individuellen Disposition für den Wohnungseigentümer nicht oder nur schwer vermeidbares Verhalten kann zur Folge haben, dass den Wohnungseigentümern eine Fortsetzung der Gemeinschaft nicht mehr zugemutet werden kann (hier: sog. Messie-Syndrom).
[LG Hamburg online]


BFH 5.10.2016, II R 32/15:

Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung

Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Das gilt auch bei einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige.
[BFH online]


BFH 3.8.2016, IX R 14/15:

Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung sind nicht sofort abziehbar

Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht - als sog. Erhaltungsaufwand - sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist.
[BFH PM Nr. 74 vom 7.12.2016]


 
  Neues vom MietRB:

Neues vom MietRB

Am 5. Dezember 2016 ist die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 12/2016) erschienen. Lesen Sie neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.:

RA Axel Frohne,
§ 15 FAO Selbststudium: Die Neuregelung des § 16 Abs. 4 WEG – Schwierigkeiten bei der Handhabung gut gemeinter Gesetzesänderungen
§ 16 Abs. 4 WEG wurde mit der WEG-Reform am 1.7.2007 neu in das Gesetz eingefügt und ermöglicht eine Abweichung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG, wenn eine bestimmte Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme oder auch eine bauliche Veränderung beschlossen wird, die nur einem Teil der Wohnungseigentümer zugutekommt. Bei den Anwendern bestehen allerdings Schwierigkeiten in der Handhabung; entsprechend werden die angeblichen Verbesserungsmöglichkeiten in der Praxis nicht angenommen. Der Beitrag zeigt die Voraussetzungen der Neuregelung im Detail auf und gibt Hinweise für die Praxis.

RiKG Dr. Oliver Elzer,
Die Beschlussersetzungsklage (§ 21 Abs. 8 WEG) - Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen
Sind über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Regelungen zum Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander erforderlich und können sich die Wohnungseigentümer darüber nicht einigen, kann ein Wohnungseigentümer gestützt auf § 21 Abs. 4 WEG klagen. Häufig besteht allerdings ein Ermessen der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Beschlussregelung und es kommen eine ganze Reihe von möglichen Entscheidungen in Betracht, die jede für sich ermessensfehlerfrei wären. Zur Wahrung des Rechtsschutzinteresses des Klägers eröffnet § 21 Abs. 8 WEG in diesem Fall die Möglichkeit, auf eine Regelung nach billigem Ermessen des Gerichts zu klagen. Der Beitrag gibt einen Überblick zu Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen der Beschlussersetzungsklage unter Heranziehung der aktuellen Rechtsprechung, vor allem des BGH.

Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen.

 
 

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