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  Alle 14 Tage - Alles Wichtige aus dem Mietrecht 22.03.2016  
 

  Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter Mietrecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Meldungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten.

Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen

Ihre MietRB-Redaktion
Elke Schlüter
Rechtsanwältin

P.S.: Ab dem 1.4.2016 ist die Verwendung des neuen Gerichtsvollzieherauftragsformulars verbindlich. In der MDR-Zeitschrift für die Zivilrechtspraxis finden Sie in Heft 3/2016 eine Anleitung von Dipl.Rpfl. Uwe Salten mit zahlreichen Tipps für die Praxis. Das Heft gibt es zum kostenlosen Download hier.



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Meldungen:

Ein Grundstückserwerb durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich möglich
 
Berechtigter darf sein dingliches Wohnungsrecht nach Bluttat unter Umständen nicht mehr persönlich ausüben
 
Nachbar haftet für beschädigte Grenzwand nach Abrissarbeiten auf eigenem Grundstück
 
Identitätsdiebstahl rechtfertigt Grundbuchberichtigung
 
Wohnungseigentümer müssen vorübergehende Vermietung an Asylbewerber dulden
 
 
     
 

Neues vom MietRB:

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BGH 18.3.2016, V ZR 75/15:

Ein Grundstückserwerb durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich möglich

Wohnungseigentümer können grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als (teils)rechtsfähigen Verband beschließen; allerdings muss der Erwerb einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen. Eine Baulast, mit der ein Grundstückseigentümer den nach öffentlichem Recht erforderlichen Stellplatznachweis erfüllt, gewährt den Wohnungseigentümern als Begünstigte jedoch weder einen Nutzungsanspruch noch verpflichtete sie den Grundstückseigentümer, die Nutzung zu dulden.
[BGH PM Nr. 59 vom 18.3.2016]


BGH 11.3.2016, V ZR 208/15:

Berechtigter darf sein dingliches Wohnungsrecht nach Bluttat unter Umständen nicht mehr persönlich ausüben

Zu den Interessen des Grundstückseigentümers nach § 1020 S. 1 BGB gehören bei einem dinglichen Wohnungsrecht auch die persönlichen Beziehungen zwischen dem Berechtigten und den Personen, die dem vom Berechtigten getöteten Grundstückseigentümer nahe standen und weiterhin auf dem Grundstück leben. Insofern muss der Berechtigte das Wohnungsrecht nicht aufgeben, darf es u.U. aber nicht mehr persönlich ausüben.
[BGH PM Nr. 56 vom 11.3.2016]


BGH 18.12.2015, V ZR 55/15:

Nachbar haftet für beschädigte Grenzwand nach Abrissarbeiten auf eigenem Grundstück

Ein Grundstückseigentümer, der eine auf dem Nachbargrundstück errichtete Grenzwand beschädigt, indem er ein auf seinem eigenen Grundstück direkt an die Grenzwand angebautes Gebäude abreißt, kann dem Nachbarn aus § 823 Abs. 1 BGB haften. Zwar war es dem Grundstückseigentümer unbenommen, den in ihrem Eigentum stehenden Anbau abreißen zu lassen. Das Eigentum des Nachbarn darf er aber nicht dauerhaft beschädigen, selbst wenn es sich um eine unvermeidliche Folge des Abrisses handelt.
[BGH ONLINE]


OLG Hamm 15.12.2015, 15 W 499/15:

Identitätsdiebstahl rechtfertigt Grundbuchberichtigung

Wird dem Grundbuchamt eine Urkunde mit einer gefälschten notariellen Beglaubigung vorgelegt (sog. Identitätsdiebstahl), ist hieraus zu schließen, dass auch die beglaubigte Unterschrift gefälscht wurde. Enthält die so gefälschte Urkunde eine Erklärung, auf deren Grundlage im Grundbuch eine Eigentumsänderung eingetragen wurde, ist die Grundbucheintragung unrichtig und auf Antrag des vermeintlichen Erwerbers zu berichtigen.
[OLG Hamm, PM vom 14.3.2016]


LG München I 12.10.2015, 1 T 17164/15:

Wohnungseigentümer müssen vorübergehende Vermietung an Asylbewerber dulden

Die übergangsweise Vermietung einer 80 m² großen Eigentumswohnung an elf Asylbewerber muss von den übrigen Wohnungseigentümern geduldet werden. Für das Bestehen einer besonderen Dringlichkeit reicht die Tatsache, dass zwei Mieter der übrigen Wohnungseigentümern mit einer fristlosen Kündigung gedroht haben bzw. eine solche Kündigung ausgesprochen haben nicht aus.
[Bayern.Recht]


 
  Neues vom MietRB:

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Am 5. April 2016 erscheint die neue Ausgabe des MietRB (Heft 4/2016). Neben neuesten, für Sie aufbereiteten Entscheidungen finden Sie dort folgende Aufsätze:
  • RA Dr. Rainer Burbulla,§ 15 FAO Selbststudium: Die Betriebspflicht im Gewerberaummietrecht

  • Notar Dr. Jörn Heinemann, Berufszulassungsregelungen für gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter – Ein erster Überblick

    Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen.

 
 

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