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  Alle 14 Tage - Alles Wichtige aus dem Mietrecht 28.06.2016  
 

  Sehr geehrter Herr Prof. Do,
willkommen zum aktuellen Newsletter Mietrecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Nachrichten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten.

Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen

Ihre MietRB-Redaktion
Iris Theves-Telyakar
Rechtsanwältin

P.S.: Wir möchten Sie heute insbesondere auf ein Online-Seminar zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (§ 15 FAO) am 14.7.2016 hinweisen. Welche Nutzungsrechte hat der Wohn- und Geschäftsraummieter? Durch das Seminar führt Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!

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Meldungen:

Immobilienkäufer müssen nur einem der Verkäufer Arglist nachweisen
 
WEG: In Beschlüssen kann auch auf außerhalb des Protokolls befindliche Dokumente Bezug genommen werden
 
Zu den Anforderungen an die Annahme einer Abrede über eine Haftungsbeschränkung bei einem Gefälligkeitserweis unter Nachbarn
 
Grundbuch: Auslegung einer Vollmacht
 
Baulärm kann zur Mietminderung berechtigen
 
 
     
 

Neues vom MietRB:

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BGH 8.4.2016, V ZR 150/15:

Immobilienkäufer müssen nur einem der Verkäufer Arglist nachweisen

Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer gem. § 444 Alt. 1 BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen. Im Ergebnis muss eine Verkäufermehrheit im Innenverhältnis dafür Sorge tragen, dass die im Verhältnis zu dem Käufer bestehenden Offenbarungspflichten erfüllt werden, um insgesamt von dem Ausschluss der Sachmangelhaftung profitieren zu können.
[BGH online]


BGH 8.4.2016, V ZR 104/15:

WEG: In Beschlüssen kann auch auf außerhalb des Protokolls befindliche Dokumente Bezug genommen werden

Zwar sind Eigentümerbeschlüsse "aus sich heraus" auszulegen und Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind. In einem Beschluss der Wohnungseigentümer kann zur Konkretisierung der getroffenen Regelung aber auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument Bezug genommen werden, wenn dieses zweifelsfrei bestimmt ist.
[BGH online]


BGH 26.4.2016, VI ZR 467/15:

Zu den Anforderungen an die Annahme einer Abrede über eine Haftungsbeschränkung bei einem Gefälligkeitserweis unter Nachbarn

Es kann nicht angenommen werden, dass jemand, dem eine Gefälligkeit erwiesen wird, grundsätzlich auf deliktische Schadensersatzansprüche verzichtet. Für die Annahme eines Haftungsverzichtes ist es erforderlich, dass der Schädiger keinen Haftpflichtversicherungsschutz genießt, für ihn ein nicht hinzunehmendes Haftungsrisiko bestehen würde und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen, die im konkreten Fall einen Haftungsverzicht als besonders nahe liegend erscheinen lassen.
[BGH online]


BGH 21.4.2016, V ZB 13/15:

Grundbuch: Auslegung einer Vollmacht

Zum Nachweis der Eintragungsbewilligung gem. § 19 GBO gehört auch der in der Form des § 29 GBO zu erbringende Nachweis, dass die Rechtsmacht des Grundschuldgläubigers durch die zwischen diesem und dem Verkäufer getroffene (erste) Sicherungsabrede beschränkt wird und deren Zustandekommen gesichert ist, obwohl der Grundpfandgläubiger regelmäßig an den kaufvertraglichen Regelungen nicht beteiligt ist. In der Rechtsliteratur wird einhellig angeraten, die vertraglichen Beschränkungen zum Schutz des Verkäufers ausdrücklich in die Grundschuldbestellungsurkunde aufzunehmen.
[BGH online]


LG Berlin 16.6.2016, 67 S 76/16:

Baulärm kann zur Mietminderung berechtigen

Die Minderung von Miete für eine Wohnung, die nach dem Einzug des Mieters von erheblichen Bauimmissionen auf einem Nachbargrundstück betroffen war, ist für die Dauer der Baumaßnahmen gerechtfertigt. Zwar sind gerade in Großstädten Baumaßnahmen nicht unüblich, doch selbst in Berlin ist die ganz überwiegende Mehrzahl der Mietwohnungen von solchen Beeinträchtigungen nicht betroffen.
[LG Berlin PM vom 17.6.2016]


 
  Neues vom MietRB:

Neues vom MietRB

Am 5. Juni 2016 ist die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 6/2016) erschienen. Neben neuesten, für Sie aufbereiteten Entscheidungen finden Sie dort folgende Aufsätze:
  • RiLG Dr. Dr. Andrik Abramenko, Die fehlende oder ungenügende Gebäudeversicherung im Mietverhältnis

  • VorsRiLG Dr. Johannes Hogenschurz, § 15 FAO Selbststudium: Die Veräußerungsbeschränkung gem. § 12 WEG – 2. Teil: Anwendungsfragen bei vereinbarter Veräußerungszustimmung

  • RA Axel Frohne, Die WEG-Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der Grundsätze des BGH

    Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen.

 
 

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