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  Alle 14 Tage - Alles Wichtige aus dem Mietrecht 04.10.2016  
 

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Ihre MietRB-Redaktion
Iris Theves-Telyakar
Rechtsanwältin


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Meldungen:

Mietrückstände: Geringe Gegenforderung schließt Kündigung nicht aus
 
Zur üblichen Beschaffenheit eines Grundstücks bei Schadstoffbelastung aufgrund früherer Nutzung
 
Teilung trotz gemeinschaftlicher Heizungsanlage in einem im Sondereigentum stehenden Raum möglich
 
Raucher Friedhelm A. darf in der Mietwohnung bleiben
 
Hartz IV: Leistungsbegrenzung für Hauseigentümer nur nach vorheriger Kostensenkungsaufforderung
 
 
     
 

Neues vom MietRB:

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BGH 20.7.2016, VIII ZR 263/14:

Mietrückstände: Geringe Gegenforderung schließt Kündigung nicht aus

Ist durch Auflauf eines Rückstands in der in § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a oder Nr. 3b BGB genannten Höhe ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses entstanden, wird dieses nach § 543 Abs. 2 S. 2 BGB nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung ausgeschlossen. Nach § 543 Abs. 2 S. 3 BGB wird die Kündigung des Vermieters nur unwirksam, wenn durch unverzügliche Aufrechnung die gesamten Rückstände getilgt werden.
[BGH online]


BGH 8.7.2016, V ZR 35/15:

Zur üblichen Beschaffenheit eines Grundstücks bei Schadstoffbelastung aufgrund früherer Nutzung

Begründet die frühere Nutzung des verkauften Grundstücks die Gefahr von erheblichen Schadstoffbelastungen, weist es unabhängig von dem mit dem Kauf verfolgten Zweck in aller Regel nicht die übliche Beschaffenheit i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf.
[BGH online]


OLG Bremen 26.4.2016, 3 W 28/15:

Teilung trotz gemeinschaftlicher Heizungsanlage in einem im Sondereigentum stehenden Raum möglich

Eine gemeinschaftliche Heizungsanlage in einem im Sondereigentum stehenden Raum steht der Teilung nicht entgegen. Ein Raum, der eine Gemeinschaftseinrichtung beherbergt, muss seinerseits nicht zwingend Gemeinschaftseigentum sein, denn anderenfalls ergäbe § 5 Abs. 2 letzter Hs. WEG keinen Sinn.
[Landesrechtsprechungsdatenbank Bremen]


LG Düsseldorf 28.9.2016, 23 S 18/15:

Raucher Friedhelm A. darf in der Mietwohnung bleiben

Durch Rauchen in einer Mietwohnung allein wird die Grenze zum vertragswidrigen Gebrauch noch nicht überschritten; ein Mieter (hier: Friedhelm A.) darf in seiner Wohnung rauchen. Nicht mehr vertragsgemäß ist es, wenn der Raucher das Gebot der Rücksichtnahme nicht genügend beachtet, weil er etwa nicht ausreichend lüftet oder die Asche nicht entsorgt.
[OLG Hamm PM vom 28.9.2016]


SG Dortmund 19.9.2016, S 19 AS 1803/15:

Hartz IV: Leistungsbegrenzung für Hauseigentümer nur nach vorheriger Kostensenkungsaufforderung

Ein Jobcenter muss die Kosten für die Erneuerung einer defekten Gasheizung ungeachtet der Frage der Angemessenheit der Wohnkosten tragen, wenn es zuvor der langzeitarbeitslosen Hauseigentümerin keine Kostensenkungsaufforderung zugestellt hat. Das Erfordernis der Kostensenkungsaufforderung gilt für Mietwohnungen wie für selbstbewohntes Wohneigentum.
[SG Dortmund PM vom 26.9.2016]


 
  Neues vom MietRB:

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Am 5. Oktober 2016 erscheint die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 10/2016). Lesen Sie neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.:
  • RAin/FAMuWR Nele Rave, Vom Nebenpflichtverstoß zum Kündigungsgrund - Handlungsmöglichkeiten für Vermieter anhand von Praxisbeispielen

  • RiKG Dr. Oliver Elzer, § 15 FAO Selbststudium Rechtskräftig für ungültig erklärte Beschlüsse - Folgenbeseitigung

  • Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, § 15 FAO Selbststudium Einsicht in das Wohnungsgrundbuch

    Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen.

 
 

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