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  Alle 14 Tage - Alles Wichtige aus dem Mietrecht 04.07.2017  
 

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Iris Theves-Telyakar
Rechtsanwältin
 

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Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht


 

Meldungen:

Mieterhöhungsverfahren: Einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche der gemieteten Wohnung genügt nicht
 
Vermietung und Verpachtung - Betrugsschaden als Werbungskosten
 
Baumkontrolle: Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht von Privatleuten?
 
Pflichtangaben zum Energieverbrauch in einer Immobilienanzeige
 
Auskunftsanspruch des Vermieters über ein vom gewerblichen Mieter abgeschlossenes Untermietverhältnis
 
 
     
 

Aus der Redaktion

Neues vom MietRB
 
 
   


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BGH 31.5.2017, VIII ZR 181/16:

Mieterhöhungsverfahren: Einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche der gemieteten Wohnung genügt nicht

Ein einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche der gemieteten Wohnung ohne eigene positive Angaben genügt im Mieterhöhungsverfahren nicht den Anforderungen an ein substantiiertes Bestreiten des Mieters. Dem Mieter ist grundsätzlich auch die Vermessung einer Wohnung mit Dachschrägen möglich. Dabei genügt es, wenn der Mieter dem Vermieter das Ergebnis einer laienhaften, im Rahmen seiner Möglichkeiten liegenden Vermessung entgegenhält.
[BGH online]

BFH 9.5.2017, IX R 24/16:

Vermietung und Verpachtung - Betrugsschaden als Werbungskosten

Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, dieser werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen, kann den Verlust bei den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Dies setzt allerdings voraus, dass er bei Hingabe des Geldes zum Erwerb und zur Vermietung des Grundstücks entschlossen war.
[BFH PM Nr. 42 vom 28.6.2017]

OLG Oldenburg 11.5.2017, 12 U 7/17:

Baumkontrolle: Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht von Privatleuten?

Zwar kann von Gemeinden und Städten erwartet werden, dass sie die Straßenbäume regelmäßig von qualifiziertem Personal darauf kontrollieren lassen, ob trockenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, die eine nähere Untersuchung der Bäume nahelegen. Für Privatleute sind die Anforderungen aber geringer.
[OLG Oldenburg PM vom 26.6.2017]

LG Aschaffenburg 23.2.2017, 1 HK O 75/16:

Pflichtangaben zum Energieverbrauch in einer Immobilienanzeige

Immobilienmakler handeln unter dem Gesichtspunkt des Vorenthaltens wesentlicher Informationen unlauter, wenn in den von ihnen geschalteten Immobilienanzeigen die Angabe des wesentlichen Energieträgers für die Heizungen der angebotenen Immobilien fehlen. Das Bild von einem Holzofen lässt nicht zwangsläufig den Schluss zu, dass das gesamte Haus mit Holz zu heizen ist.
[Bayern.Recht]

AG München 19.12.2016, 415 C 10749/16:

Auskunftsanspruch des Vermieters über ein vom gewerblichen Mieter abgeschlossenes Untermietverhältnis

Selbst dann, wenn eine Mietvertragsklausel die Erteilung einer generellen Erlaubnis zur Untervermietung ohne Einholung einer Erlaubnis des Vermieters vorsehen würde, bestünde dennoch ein Auskunftsanspruch des Vermieters über die Untermietbedingungen als mietvertragliche Nebenpflicht aus dem Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme. Für ein Gewerberaummietverhältnis besteht ein Auskunftsanspruch im Hinblick auf den Namen des Untermieters, die Art der Nutzung und auf die Höhe des Untermietzinses.
[Bayern.Recht]

 
  Neues vom MietRB:

Neues vom MietRB

Am 5. Juli 2017 erscheint die neue Ausgabe des MietRB (Heft 7/2017). Lesen Sie darin neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.:

RA FAMuWR Dr. Michael Sommer
Rauchwarnmelder: Wie? Wann? Und wo?
Rauchwarnmelder und deren Kosten erregen vermehrt die Gemüter. Der Vermieter muss sich entscheiden, ob er die Rauchwarnmelder kauft oder nur anmietet bzw. least, welche Eigenschaften der Rauchwarnmelder aufweisen muss, wer die Rauchwarnmelder anbringt und wie diese anzubringen sind, in welchen Räumen überhaupt eine Pflicht zur Anbringung besteht und schließlich fragt er sich, ob er zumindest einen Teil dieser ihm vom Gesetzgeber auferlegten Kosten auf den Mieter abwälzen kann. Spiegelbildlich wird sich der Mieter spätestens bei Durchsicht seiner Betriebskostenabrechnung fragen, ob er auch die umgelegten Kosten der "Rauchwarnmelder" zahlen muss.

RAin FAinMuWR Nele Rave
Die Kündigungsanordnung bei öffentlich-geförderten Wohnungen gem. § 4 Abs. 8 WoBindG und ihre Durchsetzung
Im Zuge der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt vor allem in den Großstädten sowie der Tatsache, dass immer mehr öffentlich-geförderte Wohnungen aus der Preisbindung fallen und vorwiegend preisfreier Wohnraum errichtet wird, hat die Kündigungsanordnung nach § 4 Abs. 8 WoBindG (i.V.m. den jeweiligen Vorschriften der Länder) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Beitrag beleuchtet den praktischen Ablauf in den Fällen, in denen das öffentliche Wohnrecht nachträglich erlischt, vorwiegend durch Aufgabe der Wohnung des ehemals Berechtigten und Überlassung an Dritte und/oder Familienangehörige.

RA Frank-Georg Pfeifer
Keine Korrektur unerfasster Rohrwärme nach VDI 2077, wenn ungedämmte Heizungsrohre im Estrich/in den Wänden verlaufen - Zugleich Besprechung des BGH-Urteils v. 15.3.2017 – VIII ZR 5/16
Der BGH hat es mit seinem Urteil (BGH v. 15.3.2017 – VIII ZR 5/16) abgelehnt, gem. § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkV die VDI-Richtline 2077 (Beiblatt Rohrwärme) in den Fällen analog anzuwenden, in denen zwar eine erhebliche Wärmeabgabe durch ungedämmte Heizungsrohre erfolgt, diese Rohre aber entgegen dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkV nicht freiliegend verlaufen, sondern, wie im entschiedenen Fall, unter dem Estrich liegen. Der vorliegende Beitrag erläutert die Argumentation des BGH und die Auswirkungen für die Praxis.

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