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| | willkommen zum aktuellen Newsletter Mietrecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Meldungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen Ihre MietRB-Redaktion Elke Schlüter Rechtsanwältin Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, so klicken Sie bitte hier. |
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Anzeige AG Coesfeld 13.1.2016, 11 C 169/15: Zwar ist der Eigentümer und Vermieter eines Grundstücks auch für die Garagenzufahrt verkehrssicherungspflichtig, wobei sich der Inhalt der Verkehrssicherungspflicht nach den Sicherheitserwartungen der jeweiligen Verkehrsteilnehmer bemisst. Dies heißt aber nicht, dass er für alle nicht denkbaren, auch entfernteren Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorkehrungen treffen muss, da eine Sicherung, die jeden Unfall ausschließt, praktisch nicht möglich ist. [Rechtsprechungsdatenbank DES LANDES NRW] | |
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OLG Hamm 5.1.2016, 10 W 46/15: Der Pachtzins sog. Altverträge kann aufgrund einer Steigerung der Lebenshaltungskosten und des Durchschnittspachtpreises anzupassen sein, nicht aber aufgrund der Steigerung der bei einer Neuverpachtung erzielbaren Pachtpreise. Wenn Parteien den Pachtpreis eines neuen Pachtvertrages aushandeln, berücksichtigen sie regelmäßig bereits Faktoren wie eine zukünftig zu erwartende Preissteigerung bei Verpachtungen, eine voraussehbare oder zu erwartende Inflation und auch die Dauer einer vertraglichen Bindung. [OLG Hamm, PM vom 29.3.2016] | |
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BGH 10.3.2016, VII ZR 214/15: Der Begriff des Einfamilienhauses wird in § 648a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 BGB nicht näher definiert. Ein Rechtsanwalt und Steuerberater, der Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Haus ausführen lässt, das in erster Linie der Deckung seines Wohnbedarfs und in untergeordnetem Umfang auch dem Betrieb seiner Kanzlei dient, ist jedoch nicht zur Stellung einer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet. |
BFH 1.12.2015, IX R 9/15: Auf die Bebauungs- und Vermietungsabsicht kann nur anhand einer Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls geschlossen werden. Ein vorsichtiges, auf das Ansparen von Eigenkapital gerichtetes Finanzierungsverhalten spricht jedenfalls nicht gegen die behauptete Bebauungsabsicht. |
FG Münster 11.2.2016, 3 K 1097/14 E: Es ist nicht nur das medizinisch Notwendige i.S.d. Mindestversorgung medizinisch indiziert, sondern vielmehr jedes diagnostische oder therapeutische Verfahren, dessen Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt (angezeigt) ist. Der medizinischen Wertung hat die steuerliche Beurteilung zu folgen. |
| | | Neues vom MietRB: Neues vom MietRB Heute, am 5. April 2016, erscheint die neue Ausgabe des MietRB (Heft 4/2016). Neben neuesten, für Sie aufbereiteten Entscheidungen finden Sie dort folgende Aufsätze: RA Dr. Rainer Burbulla,§ 15 FAO Selbststudium: Die Betriebspflicht im Gewerberaummietrecht Notar Dr. Jörn Heinemann, Berufszulassungsregelungen für gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter – Ein erster Überblick Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen. | | | |
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