Selbstbestimmt und gut informiert Liebe Lesende, Wir haben für Sie mit Expert_innen gesprochen, um zu klären, was von digitalen Patientenverfügungen aus dem Computer zu halten ist und wie bei Modellen vorsorglicher Willenserklärungen deren jeweilige Praxistauglichkeit beurteilt wird. In zwei weiteren Beiträgen erfahren Sie, wie schnell es in Deutschland öffenbar möglich ist, ein über 20 Jahre altes Gesetz im Umfeld des Schwangerschaftsabbruchs abzuschaffen. Dazu bedurfte es im Fall des Strafrechtsparagraphen 219a eines einzigen Falles, der zur Verurteilung der Frauenärztin Dr. Hänel führte. Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Ihre Zentralstelle Patientenverfügung |