Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Steuerrecht
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  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Steuerrecht 20.07.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der BFH hat zum Abzug ausländischer Steuern in Missbrauchsfällen entschieden. Danach ist der Abzug ausländischer Steuern nicht möglich, wenn bei angemessener Gestaltung - ohne rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften - keine ausländische Steuer angefallen wäre.

Das FG Düsseldorf hat festgestellt, dass die Rechtsfrage, ob eine Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente bei Anpassungen des Jahresbetrages einer Witwenrente aufgrund von Einkommensanrechnungen zu erfolgen oder zu unterbleiben hat, bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und deshalb zur Fortbildung des Rechts die Revision zugelassen.

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Mit freundlichen Grüßen
Günter Warkowski
Online-Redaktion

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Meldungen:

Kein Abzug ausländischer Steuer im Missbrauchsfall
 
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines Forstbetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt
 
Zur Höhe des steuerfreien Anteils einer Witwenrente
 
Kein Ehegattensplitting für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft
 
Mitteilungspflicht des Finanzamtes gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse über die Höhe der Einkünfte des Ehegatten eines Versicherten
 
Wann kann ein Rettungssanitäter Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen?
 
 


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FOM: Neuer Master-Studiengang Taxation

Mit dem neuen berufsbegleitenden Master-Studiengang Taxation der FOM Hochschule zum Steuer-Experten werden. Start ist zum Wintersemester 2016/17 an bundesweit 15 FOM-Hochschulzentren. Entwickelt wurde der Kooperationsstudiengang mit dem Steuerinstitut Knoll und der Akademie des Steuerberaterverbands Köln. Steuerfachleute mit einem ersten Hochschulabschluss bekommen so die Chance, sich in nur zweieinhalb Jahren zu Experten im Bereich Steuerrecht weiterzuentwickeln. Das Besondere: Studierende können gleich zwei Abschlüsse erlangen – den international anerkannten Master of Laws (LL.M.) und den Abschluss des Steuerberaters. Der „Master“-Grad berechtigt zusätzlich zur Promotion und eröffnet weitere Perspektiven.


BFH 2.3.2016, I R 73/14

Kein Abzug ausländischer Steuer im Missbrauchsfall

Sind dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer GmbH zuzurechnen, da eine zwischen ihm und der GmbH bestehende Beteiligungskonstruktion über ausländische Gesellschaften als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist, kann er die von einer zwischengeschalteten Auslandsgesellschaft im Ausland gezahlte Dividendensteuer nicht von seinen Einkünften abziehen. Der Abzug einer ausländischen Steuer ist gem. § 34c Abs. 3 EStG nur zulässig, wenn dieselbe Person auf dieselben Einkünfte inländische und zugleich ausländische Steuer zu entrichtet hat (Steuersubjektidentität).
[BFH PM Nr. 49 vom 13.7.2016]


BFH 7.4.2016, IV R 38/13

Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines Forstbetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt

Bei einem Forstbetrieb ist die Totalgewinnprognose grundsätzlich generationenübergreifend über den Zeitraum der durchschnittlichen Umtriebszeit des darin vorherrschenden Baumbestands zu erstrecken. Dies gilt zugleich betriebsübergreifend auch dann, wenn der Forstbetrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird. Die Totalgewinnprognose ist dann ungeachtet der Entstehung zweier Forstbetriebe für einen fiktiven konsolidierten Forstbetrieb zu erstellen.
[BFH online]


FG Düsseldorf 22.6.2016, 15 K 1989/13 E

Zur Höhe des steuerfreien Anteils einer Witwenrente

Nach § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) S. 7 EStG führen regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente nicht zu einer Neuberechnung. Eine höchstrichterliche Entscheidungen zu der Frage, ob die jährliche Neuberechnung einer (Witwen-)Rente aufgrund von vorzunehmenden Einkommensanrechnungen aus einer anderen Tätigkeit eine regelmäßige Rentenanpassung i.S.d. § 22 Nr. 1 S. 3a) aa) S. 7 EStG darstellt, liegt bislang noch nicht vor, weshalb die Revision zugelassen wurde.
[FG Düsseldorf online]


FG Münster 18.5.2016, 10 K 2790/14 E

Kein Ehegattensplitting für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft

Der Splittingtarif gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Zwischen verheirateten Paaren und verpartnerten Paaren einerseits und eheähnlichen Lebensgemeinschaften andererseits besteht der Unterschied, dass es sich bei Letzteren nicht um rechtliche Gemeinschaften handelt.
[FG Münster online]


FG Baden-Württemberg 22.4.2016, 13 K 1934/15

Mitteilungspflicht des Finanzamtes gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse über die Höhe der Einkünfte des Ehegatten eines Versicherten

Nach § 31 Abs. 2 AO sind die Finanzbehörden ermächtigt und verpflichtet, den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung sämtliche relevanten Daten des Betroffenen mitzuteilen, die für die Einschätzung der Versicherungspflicht sowie die Beitragsfestsetzung von Bedeutung sind; die Vorschrift enthält keine Begrenzung des Personskreises. Seit 1.8.2014 ist nicht nur für freiwillig hauptberuflich selbständige Mitglieder, sondern für alle freiwillig Versicherten die Festsetzung von Höchstbeiträgen möglich, sofern das Mitglied auf Verlangen der Krankenkasse Beitragspflichtige Einnahmen nicht nachweist.
[FG Baden-Württemberg online]


Hessisches FG 4.5.2016, 6 K 324/14

Wann kann ein Rettungssanitäter Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen?

Ob eine Einsatzwechseltätigkeit oder eine "nur" auf einem Fahrzeug ausgeübte Tätigkeit i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3 EStG 2012 vorliegt, entscheidet sich nicht nach den abstrakten Merkmalen eines bestimmten Berufsbildes, sondern nach dem konkreten Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers im Einzelfall. Und dies gilt insbesondere auch für einen auf einem Rettungswagen eingesetzten Rettungsassistenten.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]



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