Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Steuerrecht
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  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Steuerrecht 05.10.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der BFH hat sich zuletzt umfassend mit dem Thema "Immobilien" befasst. Das Gericht hat den Begriff der "Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen" in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG für die Fälle konkretisiert, in denen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung neben sonstigen Sanierungsmaßnahmen reine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Danach gehören auch diese Aufwendungen in die anschaffungsnahen Herstellungskosten, so dass kein sofortiger Werbungskostenabzug möglich ist.

Außerdem haben die Richter in München mehrere Rechtsfragen zur Vorsteueraufteilung bei Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude sowie zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs entschieden. Was genau sie entschieden haben, erfahren Sie in diesem Newsletter!

Weitere Themen: Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F., Fachliche Qualifikation des Leiters eines Lohnsteuerhilfevereins, Zweifel an der Vereinbarkeit des § 50d Abs. 3 EStG mit EU-Recht sowie Musterverfahren zu Überschussabgaben nach Ende des Milchquotensystems.
 
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Mit freundlichen Grüßen
Günter Warkowski
Online-Redaktion

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Meldungen:

Gebäudesanierung: Anschaffungsnahe Herstellungskosten anstelle Sofortabzug
 
Zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
 
Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.
 
Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung voraus
 
EuGH-Vorlage wegen Zweifeln an der Vereinbarkeit des § 50d Abs. 3 EStG mit EU-Recht
 
Überschussabgaben durften auch noch nach Ende des Milchquotensystems festgesetzt werden
 
 


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BFH 14.6.2016, IX R 25/14 u.a.

Gebäudesanierung: Anschaffungsnahe Herstellungskosten anstelle Sofortabzug

Zu den Aufwendungen i.S.v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG gehören unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes vorgenommenen Instandsetzung und Modernisierung anfallen und nicht nach Satz 2 der Vorschrift ausdrücklich ausgenommen sind. Hierzu gehören auch Kosten für Schönheitsreparaturen.
[BFH PM Nr. 62 vom 28.9.2016]


BFH 10.8.2016, XI R 31/09

Zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

Bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und "präzisere" Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel. Die Neuregelung der Aufteilungsmethode für den Vorsteuerabzug durch den am 1.1.2004 in Kraft getretenen § 15 Abs. 4 S. 3 UStG kann eine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse i.S.d. § 15a Abs. 1 UStG bewirken.
[BFH PM Nr. 63 vom 28.9.2016]


BFH 7.6.2016, I R 51/14

Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.

Eine vGA i.S. des § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F. (sog. Korb II-Gesetz) ist nicht erst auf der Stufe der Mitunternehmerkapitalgesellschaft, sondern als Teil des gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns einer Personengesellschaft und damit auch bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags zu erfassen.
[BFH online]


BFH 15.6.2016, VII R 26/15

Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung voraus

Die an den Leiter einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins zu stellenden Anforderungen in Bezug auf dessen fachliche Qualifikation sind in § 23 Abs. 3 S. 1 StBerG abschließend festgelegt und setzen das Bestehen einer Abschlussprüfung voraus. Der Besitz eines Vordiploms in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang reicht für eine "andere gleichwertige Vorbildung" i.S.d. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StBerG nicht aus.
[BFH online]


FG Köln 8.7.2016, 2 K 2995/12

EuGH-Vorlage wegen Zweifeln an der Vereinbarkeit des § 50d Abs. 3 EStG mit EU-Recht

Das FG Köln hat Zweifel daran, ob § 50d Abs. 3 EStG mit der europäischen Niederlassungsfreiheit und mit der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar ist, und deshalb diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage betrifft § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007 (EStG 2007); zwischenzeitlich wurde die Regelung mit Wirkung zum 1.1.2012 etwas entschärft.
[Rechtsprechungsdatenbank NRW]


FG Hamburg 30.9.2016, 4 K 157/15

Überschussabgaben durften auch noch nach Ende des Milchquotensystems festgesetzt werden

Es ist kein Anhaltspunkt dafür erkennbar, dass der Gesetzgeber der EU für das letzte Milchquotenjahr auf die Erhebung der Überschussabgabe habe verzichten wollen. Die Tatsache, dass die Überschussabgabe erst zu einem Zeitpunkt festgesetzt wurde, als das System der Milchregulierung bereits ausgelaufen war, stellt rechtlich keine Besonderheit dar, sondern ist im Abgaben- und Steuerrecht eine übliche Gesetzestechnik.
[FG Hamburg PM vom 30.9.2016]



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