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| | wenn am Wochenende die Tour de France in Düsseldorf startet, kann den Organisatoren nur gratuliert werden. Symbolträchtiger lässt sich die wieder erstarkte deutsch-französische Freundschaft wohl kaum erleben. Beide Nationen zählen auch zur Gruppe der Staaten, die den sog. Common Reporting Standard anwenden. Deutschland wird dabei im September 2017 an alle teilnehmenden Staaten, die die erforderlichen rechtlichen, prozeduralen und technischen Voraussetzungen erfüllen, Kontodaten über die in diesen Ländern steuerpflichtigen Inhaber von Konten in Deutschland übermitteln. Mehr zum Thema "Automatischer Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen" lesen Sie in ISR 2017, 216 (Heft 06) von Czakert. Frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines kostenlosen Probeabos. Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, der Makler werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen, kann den Verlust als vergebliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Dies hat der BFH mit seinem am 28.6.2017 veröffentlichten Urteil v. 9.5.2017 (IX R 24/16) entschieden. Er verlangt dafür die ernsthafte Absicht, das Grundstück zu Vermietungszwecken zu erwerben. Eine erste Einordnung des Urteils finden sie unter BFH Aktuell. Mit besten Grüßen zum Wochenende Thorsten Kunde P.S.: Mehr zum Thema der "Verluste im Steuerrecht" erfahren Sie in unserem Seminar am 5.7.2017 in Köln. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
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News Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29.6.2017 eine digitale Version des aktuellen Einkommensteuer-Handbuchs veröffentlicht. Gesetze, Richtlinien und Hinweise sind nun übersichtlich und in neuer mobiler Ansicht sowohl über PC als auch über das Tablet sowie Smartphone praktisch abrufbar. |
BMF-Schreiben Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.6.2017 ein Schreiben zur Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft (- IV C 2 - S 2706/14/10001 - DOK 2017/0543913 -) veröffentlicht. Grund dafür war ein BFH-Urteil vom 25.3.2015 (Az.: I R 52/13), wonach die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt. |
EuGH 27.6.2017, C-74/16 Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, können verbotene staatliche Beihilfen darstellen, wenn und soweit sie für wirtschaftliche Tätigkeiten gewährt werden. Das Unionsrecht bestimmt allerdings, dass Beihilfen, die einen Gesamtbetrag von 200.000 € innerhalb von drei Jahren nicht übersteigen, den Handel zwischen Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen und den Wettbewerb nicht verfälschen oder zu verfälschen drohen. [EuGH PM Nr. 71 v. 27.6.2017] |
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FG München 29.3.2017, 3 K 855/15 Die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1m MwStSystRL greift ein, wenn sich der nach nationalem Recht Steuerpflichtige ausdrücklich darauf beruft. Art. 132 Abs. 1m MwStSystRL setzt nicht voraus, dass die sportliche Betätigung auf einem bestimmten Niveau, etwa auf professionellem Niveau, oder in einer bestimmten Art und Weise, nämlich regelmäßig oder organisiert oder im Hinblick auf die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, ausgeübt wird. |
FG Köln 30.3.2017, 15 K 3280/15 Ob die Fehlerursache auf einer fehlerhaften Programmierung des DATEV-Programms oder auf einer Fehlbedienung beruht, ist unerheblich, denn beide Fehlerursachen führen zu einem technischen Fehler. Bei fehlendem Abfluss auf dem Bank- oder Kassenkonto wird bei Einnahme-Überschuss-Rechnung noch gar keine Buchung vorgenommen oder es wird "nachrichtlich" eine Verbindlichkeit ausgewiesen. |
BFH aktuell Kurzbesprechungen Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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| | | Der Informationsaustausch in Steuersachen hat durch die Einführung des "Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) und dem darauf aufbauenden "Common Reporting Standard" (CRS) eine neue Qualität gewonnen. Im Rahmen des FATCA-Abkommens wurden bereits im September 2015 zwischen den USA und Deutschland Kontoinformationen zu den im jeweils anderen Staat steuerpflichtigen Personen und Rechtsträgern automatisch untereinander ausgetauscht. Im September 2017 wird erstmals ein entsprechender Austausch mit über 50 weiteren Staaten auf Basis des CRS erfolgen. | | | |
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| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey verlag@otto-schmidt.de Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: Thorsten Kunde Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Tel.: 0221-93738-166 kunde@otto-schmidt.de |
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