BFH zum Ausbildungsende im Kindergeldrecht | Blog: "Uni Göttingen: Steuern und Besteuerung im Zeitalter der Digitalisierung" (Brodersen)
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht
 
In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 12.01.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
wann die Gewährung von Kindergeld aufgrund einer Berufsausbildung endet, hat der BFH mit seinem am 10.1.2018 veröffentlichten Urteil vom 14.9.2017 (III R 19/16) zu § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a  EStG entschieden. Diese endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abschlussprüfung, sondern erst mit dem späteren Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit.

Mit den "Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten in Doppelbesteuerungssituationen - Überblick über die neue EU-Richtlinie" setzen sich Zinowsky/Schönfeld in ISR 2018, 7 (Heft 01) auseinander.

Mit besten Grüßen


Thorsten Kunde
 
 
PS: Die "Kölner Tage Internationales Steuerrecht" geben Ihnen vom 8.-9.3.2018 Gelegenheit zum praxisnahen Austausch mit den führenden Experten. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!
Verlagsangebot
Schaumburg/Hendricks, Steuerrechtsschutz. Neuauflage hier bestellen!
MELDUNGEN
Änderung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG ab 1.1.2018
BVerfG-Vorlage: Überprüfung des 6-prozentigen Rechnungszinsfußes für steuerliche Pensionsrückstellungen
Besteuerung der durch eine Versicherungsgesellschaft erstatteten auf eine Abfindungszahlung entfallenden Einkommensteuer
Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt bei Personengesellschaft als Gläubigerin
Einheitswert für Grundsteuer: Wann sind Container ein Gebäude?
 
  
BFH AKTUELL
Die am 10.1.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
  
 
BLOG
Uni Göttingen: Steuern und Besteuerung im Zeitalter der Digitalisierung (Brodersen)
 
  
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten in Doppelbesteuerungssituationen (ISR 2018, 7)
Verlagsangebot
Ubg - Die Unternehmensbesteuerung. Jetzt ein kostenloses Probeabo bestellen!
MELDUNGEN
 
BMF-Schreiben
Änderung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG ab 1.1.2018

Mit BMF-Schreiben v. 13.12.2017 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG an die ab 1.1.2018 geltende veränderte Rechtslage angepasst.

 
[Verlag Dr. Otto Schmidt]

 
FG Köln 19.12.2017, 10 K 977/17
BVerfG-Vorlage: Überprüfung des 6-prozentigen Rechnungszinsfußes für steuerliche Pensionsrückstellungen

Das BVerfG soll den 6-prozentigen Rechnungszinsfuß für steuerliche Pensionsrückstellungen des § 6 a Abs. 3 S. 3 EStG auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen. Die fehlende Überprüfung und Anpassung des Zinsfußes seit 1982 an das Niedrigzinsumfeld führt nach Auffassung des FG Köln zu seiner Verfassungswidrigkeit.

 
[Justiz NRW online, PM vom 19.12.2017]

 
FG Baden-Württemberg 20.11.2017, 10 K 3494/15
Besteuerung der durch eine Versicherungsgesellschaft erstatteten auf eine Abfindungszahlung entfallenden Einkommensteuer

Erstattet eine Versicherungsgesellschaft die auf eine Abfindungszahlung entfallende Einkommensteuer, ist diese steuerpflichtig.

 
[FG Baden-Württemberg PM vom 2.1.2018]

 
FG Hamburg 19.10.2017, 2 K 57/17
Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt bei Personengesellschaft als Gläubigerin

Die Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt gilt auch in Fällen, in denen Gläubiger der Kapitalerträge eine Personengesellschaft ist. Die Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt gilt auch in Fällen, in denen Gläubiger der Kapitalerträge eine Personengesellschaft ist. Für eine einschränkende Auslegung der Vorschrift des § 44a Abs. 5 EStG ist insoweit kein Raum.

 
[FG Hamburg NL vom 29.12.2017]

 
FG Hamburg 28.4.2017, 3 K 95/15
Einheitswert für Grundsteuer: Wann sind Container ein Gebäude?

Für die Einordnung einer vermieteten Containeranlage als Gebäude sprechen Erscheinungsbild und Integration in das Mieter-Betriebsgrundstück nach Hanggelände-Einebnung, Bau eines Werkstraßenanschlusses und eines Verbundpflaster-Zuwegs mit Niveauausgleich zur Eingangsstufe sowie Kiesbeete vor den Außenwänden mit Kaninchenblechen.

 
[FG Hamburg NL vom 29.12.2017]

BFH AKTUELL
 
Kurzbesprechung
Die am 10.1.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 
Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.
 
[Verlag Dr. Otto Schmidt]


BLOG
 
 
Uni Göttingen: Steuern und Besteuerung im Zeitalter der Digitalisierung (Brodersen)
Die Debatte um Auswirkungen der Digitalisierung für die Besteuerung scheint gefühlt allgegenwärtig und kein nur von wenigen Experten als Spezialthema diskutiertes Problem zu sein. Der Diskurs findet auch in der Lehre an Universitäten Eingang und beschäftigt den steuerlichen Nachwuchs.
 
 
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
 
 
Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten in Doppelbesteuerungssituationen (ISR 2018, 7)

Überblick über die neue EU-Richtlinie
von StB, Dipl.-Ök., Fachberater für Internationales Steuerrecht Dr. Tim Zinowsky und RA, FAStR, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld

Parallel zu den durch das Multilaterale Instrument beschlossenen Änderungen bestehender DBA hat der Rat der Europäischen Union für deren Mitgliedstaaten eine Streitbeilegungsrichtlinie gebilligt. Diese Richtlinie soll vorhandene Schwächen der für die Steuerpflichtigen aktuell wählbaren Streitbeilegungsmechanismen heilen. Dafür sieht die Streitbeilegungsrichtlinie ein dreigeteiltes Verfahren vor, bei dem das Beschwerde- und das Verständigungsverfahren isoliert zur Lösung der Streitfrage führen können oder aber im Eskalationsprozess, dem Streitbeilegungsverfahren, einer Entscheidung hinsichtlich des fraglichen Besteuerungskonflikts zugeführt werden.

 
 

 
Zum vollständigen Online-Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes
 
Verlagsangebot
     
Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
Thorsten Kunde
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-166
kunde@otto-schmidt.de
 

Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Abbestellhinweis:
Wenn Sie die Information abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier. Oder antworten Sie auf diese Information mit dem Betreff „Abbestellen“. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten entstehen. Ihre E-Mail-Adresse können Sie hier ändern.