Aufsatz zur internationalen Besteuerung von Lizenzgebühren für Softwareüberlassung
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In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 23.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
der BFH hat in seinem am 21.2.2018 veröffentlichten Urteil vom 7.12.2017 (IV R 23/14) entschieden, dass Gerichte solche Verträge, die ausländischem Recht unterliegen, nicht nach deutschem Recht auslegen dürfen. Die Gerichte müssen die ausländischen Rechtsnormen und deren Anwendung in der Rechtspraxis (ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen) ermitteln.

In ISR 2018, 42 (Heft 02) untersuchen Thiele/Stelzer "Die internationale Besteuerung von Lizenzgebühren für Softwareüberlassung - Das Abkommensrecht im Lichte des deutschen Urheberrechts".

Zur "Steuerhinterziehung: Verteidigung gegen verdeckte Gewinnausschüttungen (Teil 1)" geben Heuel/Matthey in AO-StB 2018, 54 (Heft 02) wertvolle Praxishinweise für die Beratung.

Mit besten Grüßen zum Wochenende



Thorsten Kunde

 

 
P.S.: "Digital Values und Tools für die Unternehmenssteuerpraxis" sind Themen des taxtech.forum am 5. und 6.7.2018 in München. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!
Verlagsangebot
Hachmeister/Kahle/Mock/Schüppen, Bilanzrecht. Handelsbilanz - Steuerbilanz - Prüfung - Offenlegung - Gesellschaftsrecht. Kommentar.
MELDUNGEN
Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer auf die deutsche Einkommensteuer
Keine außergewöhnlichen Belastungen nach Biberschaden im Garten
Kosten eines privaten Sicherheitsdienstes können außergewöhnliche Belastungen darstellen
Zur Anwendung der sog. Öffnungsklausel in der Rentenbesteuerung
Voraussetzungen für den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Kosten für häusliches Arbeitszimmer sind bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig
 

 
BFH AKTUELL
Die am 21.2.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 

 
BLOG
Strategische Ausrichtung der Steuerabteilung - nötiges Mindset und Qualifikationen (Neumann)
 

 
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
Die internationale Besteuerung von Lizenzgebühren für Softwareüberlassung - Das Abkommensrecht im Lichte des deutschen Urheberrechts (ISR 2018, 42)
Verlagsangebot
Kirchhof, Einkommensteuergesetz. Kommentar. 17. neu bearbeitete Auflage, 2018. Hier informieren und bestellen!
MELDUNGEN
 
BMF-Schreiben
Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
Mit BMF-Schreiben v. 13.2.2018 hat die Finanzverwaltung zum geänderten Abschnitt 3a.3 des Umsatzsteuer - Anwendungserlasses eine besondere Anwendungsregelung erlassen.
 
[BMF online]
 
BMF-Schreiben
Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer auf die deutsche Einkommensteuer
Mit BMF-Schreiben v. 8.2.2018 hat die Finanzverwaltung zur Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer nach Art. 15a Abs. 3 DBA-Schweiz Stellung genommen.
 
[BMF online]
 
FG Köln 1.12.2017, 3 K 625/17
Keine außergewöhnlichen Belastungen nach Biberschaden im Garten
Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre und zur Beseitigung von Biberschäden im Garten sind keine steuermindernden außergewöhnlichen Belastungen. Derartige Schäden sind zwar außergewöhnlich, aber nicht von existenziell wichtiger Bedeutung.
 
[FG Köln PM vom 15.2.2018]
 
FG Münster 11.12.2017, 13 K 1045/15
Kosten eines privaten Sicherheitsdienstes können außergewöhnliche Belastungen darstellen
Die Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes können zu außergewöhnlichen Belastungen führen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren.
 
[FG Münster NL vom 15.2.2018]
 
FG München 27.12.2017, 1 K 2510/14
Zur Anwendung der sog. Öffnungsklausel in der Rentenbesteuerung
Nachzahlungen, die rentenrechtlich möglich sind, sind auch im Rahmen der Öffnungsklausel zu berücksichtigen. Rentenrechtlich möglich ist entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung nicht gleichzusetzen mit "rentenrechtlich wirksam", d.h. ab wann die Einzahlung tatsächlich rentenerhöhend wirkt. Dafür findet sich in § 22 Nr. 1 S. 3a, bb S. 3 EStG keine gesetzliche Grundlage.
 
[Bayern.Recht]
 
FG Nürnberg 5.12.2017, 2 K 844/17
Voraussetzungen für den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft hat nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 StAuskV u.a. eine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung des zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichten Sachverhalts zu enthalten. Der Antragsteller darf sich nicht auf eine Zusammenfassung beschränken oder nur ausgewählte Sachverhaltsausschnitte wiedergeben, weil er sie etwa für rechtlich besonders problematisch oder für finanziell besonders bedeutsam hält.
 
[Bayern.Recht]
 
FG Rheinland-Pfalz 25.1.2018, 6 K 2234/17
Kosten für häusliches Arbeitszimmer sind bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht als Betriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen, wenn eine geringfügige betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers vorliegt und der Raum vereinzelt privat genutzt wird. Es gibt keine allgemeingültige, sondern nur eine am Umfang der betrieblichen/beruflichen Nutzung orientierte Wesentlichkeitsgrenze.
 
[FG Rheinland-Pfalz PM vom 21.2.2018]
BFH AKTUELL
 
Kurzbesprechung
Die am 21.2.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:

Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

 
[Verlag Dr. Otto Schmidt]

BLOG
 
 
Strategische Ausrichtung der Steuerabteilung - nötiges Mindset und Qualifikationen (Neumann)
im Gespräch mit Berufskollegen kam die Diskussion auf wie wir die Steuerabteilung fit machen können für die Digitalisierung und die damit einhergehenden Prozesse. Gleichwohl dieser Blogeintrag das Thema Digitalisierung eher aus strategischer Sicht berührt, halte ich die Überlegungen hinsichtlich der zukunftsorientierten Ausrichtung der Steuerabteilung sowie Personalführung für durchaus praxisrelevant.
 
 
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
 
 
Die internationale Besteuerung von Lizenzgebühren für Softwareüberlassung - Das Abkommensrecht im Lichte des deutschen Urheberrechts (ISR 2018, 42)


von RA Dr. Philipp J. Thiele, LL.M. (Edinburgh) / Dipl.-Finw. Timm Stelzer

Die abkommensrechtliche Abgrenzung von Unternehmensgewinnen (Art. 7 OECD-MA) und Lizenzgebühren (Art. 12 OECD-MA) im Fall grenzüberschreitender Softwareüberlassung bereitet der Beratungspraxis zum Teil erhebliche Schwierigkeiten. Die Erläuterungen des OECD-MK vermögen nur bedingt Abhilfe zu schaffen, stehen diese doch meist für sich, ohne dass eine Regelungssystematik erkennbar ist. Der folgende Beitrag soll diese Abgrenzungsprobleme mithilfe des Urheberrechts relativieren und verdeutlichen, dass jene Erläuterungen teleologisch mit der Regelungssystematik des deutschen Urheberrechts übereinstimmen. Insgesamt soll der Praxis so die Qualifikation etwaiger Vergütungen als Lizenzgebühren erleichtert werden.

 
 

 
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Verantwortlich für den Inhalt:
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Tel.: 0221-93738-166
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