10 Thesen zur Digitalisierung der Steuerfunktion
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In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 09.03.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
mit seinem am 7.3.2018 veröffentlichten Urteil  vom 28.11.2017 (VII R 1/16) hat der BFH entschieden, wie mit der im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit entstandenen Einkommensteuer zu verfahren ist, die  vom Insolvenzverwalter aufgrund von Masseunzulänglichkeit aber nicht beglichen worden ist. Das FA darf die Steuerschuld nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnen. Eine dem Insolvenzschuldner erteilte Restschuldbefreiung steht dem nicht entgegen.

Mit der "Vermögensrendite nach dem Investmentsteuerreformgesetz" befasst sich Michalowski in ErbStB 2018, 89 (Heft 03). Er untersucht, wie sich die Neuregelungen aus dem Blickwinkel des gestaltungsinteressierten Anlegers im steuerlichen Privatvermögen ab dem 1.1.2018 darstellen.

Steuerrecht und Technologie verschmelzen zunehmend. Big Data-Analytics, Cloud-Anwendungen oder Blockchain schaffen zukünftig bislang ungeahnte Möglichkeiten für die Gestaltung von Prozessen in der Steuerabteilung. In Ubg 2018, 187 (Heft 03) stellen Groß/Hamburg "10 Thesen zur Digitalisierung der Steuerfunktion" auf.

Mit besten Grüßen



Thorsten Kunde

 

 
P.S.: Die Kölner Tage zur "Digitalen Betriebsprüfung" führen am 18.4.2018 durch typische Problemstellungen digitaler Prüffelder. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!
Verlagsangebot
Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz. Kommentar. Jetzt kennenlernen.
BFH AKTUELL
Die am 7.3.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:

 
WEITERE MELDUNGEN
Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils
Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen
Keine tarifermäßigte Besteuerung von Aufstockungsbeträgen zum Transferkurzarbeitergeld
Berichtigungsverfahren bei unzutreffend als umsatzsteuerpflichtig behandelten Grundstücksverkäufen
Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Umsatzsteuerberichtigung nach Rechnungskorrektur im Insolvenzverfahren

 
BLOG
Strategische Ausrichtung der Steuerabteilung - nötiges Mindset und Qualifikationen (Neumann)

 
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
Vermögensrendite nach dem Investmentsteuerreformgesetz (ErbStB 2018, 89)
Verlagsangebot
Kirchhof, Einkommensteuergesetz. Kommentar. 17. neu bearbeitete Auflage, 2018. Hier informieren und bestellen!
BFH AKTUELL
 
Kurzbesprechung
Die am 7.3.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]
WEITERE MELDUNGEN
 
Verwaltungsanweisung
Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils
Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26. 6. 2013 (BGBl. I 2013, 1809) wurde die sog. 1 %-Regelung zur Ermittlung der Entnahme für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geändert. Bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen wird der Listenpreis um einen pauschalen Abschlag für das Batteriesystem gemindert, um so eine vergleichbare Besteuerung mit Kraftfahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben (Verbrennungsmotoren) zu erreichen (sog. Nachteilsausgleich).
 
[BMF online]
 
FG Düsseldorf 13.11.2017, 15 K 3228/16 E
Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen
Eine Aufwandsentschädigung die der Betreuer in Hinblick auf die Betreuung des Pflegebedürftigen nach § 1835 BGB erhalten hat, stellt eine Einnahme i.S.v. § 33b Abs. 6 EStG dar, mit der Folge, dass die Gewährung des Pflegepauschbetrags ausgeschlossen ist.
 
[Justiz NRW online]
 
FG Köln 6.12.2017, 14 K 1918/17
Keine tarifermäßigte Besteuerung von Aufstockungsbeträgen zum Transferkurzarbeitergeld
Bei monatlichen Zahlungen zur Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes handelt es sich um laufenden steuerbaren Arbeitslohn i.S.d. §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, § 2 Abs. 1 LStDV, der nicht gem. §§ 34 Abs. 2 Nr. 2, 24 Nr. 1 EStG ermäßigt zu besteuern ist. Diese Zahlungen sind auch nicht gem. § 3 S. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei.
 
[Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW]
 
FG Baden-Württemberg 10.8.2017, 1 K 2292/15
Berichtigungsverfahren bei unzutreffend als umsatzsteuerpflichtig behandelten Grundstücksverkäufen
Der Berichtigungsanspruch nach § 14c Abs. 2 UStG kann nur im Rahmen eines gesonderten Berichtigungsverfahrens und nicht durch einen Antrag auf geänderte Umsatzsteuerfestsetzung geltend gemacht werden.
 
[FG Baden-Württemberg NL vom 28.2.2018]
 
FG Baden-Württemberg 11.12.2017, 9 K 2646/16
Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Umsatzsteuerberichtigung nach Rechnungskorrektur im Insolvenzverfahren
Das FG Baden-Württemberg hat das Finanzamt verpflichtet, seine Zustimmung zur Berichtigung eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 S. 5 UStG zu erteilen. Die Verpflichtung des Finanzamts der Steuerberichtigung zuzustimmen, besteht demnach auch, wenn der die Rechnung berichtigende Steuerpflichtige aus insolvenzrechtlichen Gründen den vereinnahmten Mehrbetrag nicht an den Leistungsempfänger erstattet.
 
[FG Baden-Württemberg NL vom 28.2.2018]

BLOG
 
 
Strategische Ausrichtung der Steuerabteilung - nötiges Mindset und Qualifikationen (Neumann)
Im Gespräch mit Berufskollegen kam die Diskussion auf wie wir die Steuerabteilung fit machen können für die Digitalisierung und die damit einhergehenden Prozesse. Gleichwohl dieser Blogeintrag das Thema Digitalisierung eher aus strategischer Sicht berührt, halte ich die Überlegungen hinsichtlich der zukunftsorientierten Ausrichtung der Steuerabteilung sowie Personalführung für durchaus praxisrelevant.
 
 
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
 
 
Vermögensrendite nach dem Investmentsteuerreformgesetz (ErbStB 2018, 89)

Beiträge für die Beratungspraxis
von Dipl.-Finw. Klaus Michalowski

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) ist seit dem 1.1.2018 anzuwenden. Nach Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Neuregelungen v.a. hinsichtlich der Fondsgesellschaften und Kreditinstitute rücken nun die Renditen der einzelnen Fondsanlagen unter Berücksichtigung der steuerlichen Neuregelungen in den Fokus der steuerlichen Privatanleger und ihrer Berater. Im Beitrag soll daher untersucht werden, wie sich die Neuregelungen aus dem Blickwinkel des gestaltungsinteressierten Anlegers im steuerlichen Privatvermögen ab dem 1.1.2018 darstellen.

 
 

 
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verlag@otto-schmidt.de
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USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
Thorsten Kunde
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Tel.: 0221-93738-166
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