| MELDUNGEN |
BMF-Schreiben In der Statistik zur Riester-Förderung werden die Ergebnisse der statistischen Auswertung zur Förderung des Aufbaus einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge dargestellt. Die Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt und auf der Internetseite des BMF veröffentlicht. [BMF online] | |
| BMF-Schreiben Mit BMF-Schreiben v. 17.1.2018 hat die Finanzverwaltung zum Stichtag 1.1.2018 eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen informiert. [BMF online] | |
| BMF-Schreiben Mit BMF-Schreiben v. 5.2.2018 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu den Mitteilungspflichten nach § 138 Abs. 2 und § 138 b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes Stellung genommen. [BMF online] | |
| BMF-Schreiben Mit BMF-Schreiben v. 1.2.2018 hat die Finanzverwaltung eine vorläufige Staatenaustauschliste für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 20.9.2018 bekannt gemacht. [BMF online] | |
| EuGH 8.2.2018, C-380/16 Deutschland hat gegen seine aus der Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) resultierende Verpflichtungen verstoßen, indem es Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der Mehrwertsteuersonderregelung für Reisebüros ausschließt und indem es Reisebüros, soweit diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, gestattet, die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln. [EuGH online] | |
| FG Düsseldorf 24.11.2017, 13 K 3811/15 G,U u.a. Die Anwendung dieser Schätzungsmethode setzt voraus, dass das Finanzamt bzw. des FG in der Lage sind, die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen. Eine Entscheidung des BFH ist in der Frage geboten, ob vorgefundene Belege aus Folgejahren (hier: Z-Bons) als besondere Form des internen Betriebsvergleichs für eine Schätzung der Umsätze und Erlöse im Prüfungszeitraum herangezogen werden können oder ob in einem solchen Fall eine Schätzung auf der Grundlage eines externen Betriebsvergleichs durchzuführen ist. [FG Düsseldorf Newsletter v. 7.2.2018] | |
| FG Münster 30.11.2017, 3 K 2867/15 Erb Wird der Verwaltungsvermögenstest insgesamt bestanden, ist das Verwaltungsvermögen nicht begünstigt, das dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (sog. junges Verwaltungsvermögen). Nach Auffassung des Senats gehört zu diesem sog. jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt wurde. [FG Münster online] | |
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