Save the date! Kölner Tage Organschaft am 6. und 7. Juli 2017
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  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Steuerrecht 01.02.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der BFH hat sich u.a. mit der organisatorischen Eingliederung bei umsatzsteuerlicher Organschaft auseinandergesetzt. Danach kann unter bestimmten Bedingungen die organisatorische Eingliederung auch ohne Personenidentität in den Leitungsgremien des Organträgers und der Organgesellschaft gegeben sein. Um welche Bedingungen es sich hier handelt, erfahren Sie in diesem Newsletter!

Außerdem hat sich der BFH mit der Frage beschäftigt, ob der Veräußerungsgewinn aus einer sog. Managementbeteiligung Arbeitslohn darstellt.

Das FG Baden-Württemberg hatte es mit zwei exotischen Themen zu schaffen bekommen: Zum einen musste das Gericht die Umsatzsteuerpflicht einer Geistheilerin aus der Schweiz beurteilen. Zum anderen musste es bestimmen, ob ein Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur gemeinnützig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Warkowski
Online-Redaktion

PS: Save the date! Zum BFH-Urteil "Umsatzsteuerliche Organschaft" möchten wir Sie auf einen Vortrag aus erster Hand bei den Kölner Tagen Organschaft am 6. und 7. Juli 2017 hinweisen. Tagungsleitung Prof. Dr. Ulrich Prinz und Dr. Sven-Christian Witt. Mehr dazu erfahren Sie in Kürze!


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Meldungen:

Stellt der Veräußerungsgewinn aus einer sog. Managementbeteiligung Arbeitslohn dar?
 
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Zur organisatorischen Eingliederung und eigenständigen Unternehmenstätigkeit des Organträgers
 
Zur Ermittlung der Überentnahmen bei sog. Altbetrieben
 
Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei Zahlung eines Aufgeldes
 
Erwerb von Anteilen an Haubergkomplex grunderwerbsteuerfrei
 
Umsatzsteuerpflicht einer in der Schweiz wohnhaften Geistheilerin in Deutschland
 
Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur nicht gemeinnützig
 
 


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BFH 4.10.2016, IX R 43/15

Stellt der Veräußerungsgewinn aus einer sog. Managementbeteiligung Arbeitslohn dar?

Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen (sog. "Managementbeteiligung") führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil sei von einem Arbeitnehmer der Unternehmensgruppe gehalten und nur leitenden Mitarbeitern angeboten worden war. Bestehende Ausschluss- oder Kündigungsrechte hinsichtlich der Kapitalbeteiligung für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen für sich allein noch nicht die Annahme von Arbeitslohn.
[BFH online]


BFH 12.10.2016, XI R 30/14

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Zur organisatorischen Eingliederung und eigenständigen Unternehmenstätigkeit des Organträgers

Eine organisatorische Eingliederung ist auch ohne Personenidentität in den Leitungsgremien des Organträgers und der Organgesellschaft gegeben, wenn nach dem Anstellungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und ihrem nominell bestellten Geschäftsführer dieser die Weisungen der Gesellschafterversammlung sowie eines angestellten Dritten zu befolgen hat, der auf die Willensbildung der Gesellschafterversammlung einwirken kann und der zudem alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer des Organträgers ist. Eine Organschaft setzt u.a. voraus, dass der Organträger eine eigenständige Unternehmenstätigkeit ausübt.
[BFH online]


BFH 24.11.2016, IV R 46/13

Zur Ermittlung der Überentnahmen bei sog. Altbetrieben

Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt wurden. Die Ausnahmeregelung in § 52 Abs. 11 S. 3 EStG ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar.
[BFH online]


BFH 7.9.2016, I R 57/14

Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei Zahlung eines Aufgeldes

Leistet ein persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA bei Übernahme der Beteiligung neben der Sondereinlage ein Aufgeld, ist die KGaA nicht berechtigt, die bereits vorhandenen Wirtschaftsgüter mit den Buchwerten oder mit einem höheren Wert anzusetzen. Weder die Zahlung eines Aufgeldes im Rahmen der Übernahme einer Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA noch der Erwerb und die Einziehung eigener Kommanditaktien durch die KGaA führen zu einer in einer Ergänzungsbilanz auszuweisender Anschaffungskosten.
[BFH online]


BFH 9.11.2016, II R 17/15

Erwerb von Anteilen an Haubergkomplex grunderwerbsteuerfrei

Der Erwerb von Haubergsanteilen unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Haubergsanteile sind keine Grundstücke i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.
[BFH online]


FG Baden-Württemberg 6.7.2016, 14 K 1338/15

Umsatzsteuerpflicht einer in der Schweiz wohnhaften Geistheilerin in Deutschland

Sofern der Unternehmer keinen Beruf aus dem Katalog des § 4 Nr. 14a S. 1 UStG ausübt, ist von der beruflichen Befähigung grundsätzlich dann auszugehen, wenn er die Voraussetzungen einer berufsrechtlichen Regelung erfüllt, die mit einem der dort genannten Berufe vergleichbar ist. Eine berufsrechtliche Regelung über Ausbildung, Prüfung, staatliche Anerkennung sowie staatliche Erlaubnis und Überwachung der Berufsausübung gibt es in Deutschland für "Geistiges Heilen" bisher nicht.
[FG Baden-Württemberg]


FG Baden-Württemberg 7.6.2016, 6 K 2803/15

Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur nicht gemeinnützig

Ein Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur, der Kochkunst und der technischen Grillkultur ist nicht gemeinnützig. Die Förderung der Kochkunst und der Grillkultur dient nicht der Förderung von Kunst und Kultur; der "Grillsport" fördert nicht den Sport.
[FG Baden-Württemberg PM Nr. 22 vom 15.12.2016]



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