|
| | das Thema der inneren Sicherheit steht in den aktuellen Landtagswahlkämpfen besonders im Fokus. Mit seiner am 3.5.2017 veröffentlichten Entscheidung (BFH v. 15.2.2017, VI R 30/16) hat der BFH zur Steuerfreiheit nach § 3b EStG von Zulagen für Dienst zu wechselnden Zeiten eines Polizeibeamten Stellung genommen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hat die Finanzverwaltung am 27.4.2017 mit einem BMF-Schreiben auf den Beschluss des Großen Senats des BFH v. 28.11.2016 zum Sanierungserlass reagiert. Die wichtigsten Punkte sind unter Meldungen zusammengefasst. Mehr zum Thema Sanierungserlass lesen Sie in der kommenden Ausgabe der FR, die am 20.5.2017 erscheint. Testen Sie das Schnupperabo der Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht! Der nationale Gesetzgeber ist intensiv mit der Einführung der BEPS-Initiativen beschäftigt. In ISR 2017, 179 (Heft 05) befasst sich Prof. Dr. Grotherr im ersten Teil seines Beitrages mit der "Neutralisierung der Effekte von hybriden Gestaltungen im Abkommensrecht durch das Multilaterale Instrument (Teil 1)". Damit kommt auf den steuerlichen Rechtsanwender ein neues und komplexes Regelungswerk im Abkommensrecht zu, das er in der Steuergestaltungsberatung berücksichtigen muss. Den ausführlichen Beitrag lesen Sie hier. Mit besten Grüßen Thorsten Kunde P.S.: Mit den neuesten Entwicklungen rund um das Steuerstrafrecht beschäftigen sich die Kölner Tage Steuerfahndung 2017, die am 11.5. und 12.5.2017 stattfinden. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
Verlagsangebot
Anzeige So stimmt die Kasse Ihrer Mandanten Die Kassenführung ist und bleibt ein brisantes Thema für Unternehmen und Berater. Und kaum hat man gedacht, dass mit dem Auslaufen der Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen ein wenig Ruhe an der Kasse einkehren würde, legte der Gesetzgeber das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" (kurz: KassenG) auf die Ladentheke. Viele Mandanten sind verunsichert: Was bedeutet das jetzt? Müssen die neuen Kassensysteme gleich wieder umgestellt werden? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Referent auf dem Seminar Ordnungsgemäße Kassenführung. Termine: 08. 06.2017 I Dortmund, 11.10.2017 I Würzburg, 22.11.2017 I Frankfurt/M. Zur Programseite |
Die Finanzverwaltung reagiert aus Vertrauensschutzgründen mit einem BMF-Schreiben auf den Beschluss des Großen Senats des BFH v. 28.11.2016 (BMF-Schreiben v. 27.4.2017 - IV C 6 - S 2140/13/10003, DOK 2017/0322100). |
Zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG hat die Finanzverwaltung in einem umfangreichen BMF-Schreiben Stellung genommen (BMF-Schreiben v. 3.4.2017 - IV C 1 - S 2299/16/10002, DOK 2017/0298180). |
Zu den Besonderheiten, die beim Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei (auch grenzüberschreitenden) Treuhandmodellen zu beachten sind, nimmt das BMF im Schreiben v. 31.3.2017 Stellung (BMF-Schreiben v. 31.3.2017 - IV C 1 - S 2252/15/10030 :003, DOK 2017/0298630). |
FG Baden-Württemberg 1.3.2017, 7 V 2515/16 Eine verdeckte Einlage einzelner Gesellschafter in eine Personengesellschaft kann zu einer freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 S. 1 ErbStG zugunsten der übrigen Gesellschafter führen, wenn sie ohne Gegenleistung oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung erfolgt. [FG Baden-Württemberg NL vom 28.4.2017] |
|
|
FG Nürnberg 8.2.2017, 5 K 1331/16 Bei der Bestimmung, welche Einkünfte in den (erweiterten) Härteausgleich einbezogen werden können, ist § 2 Abs. 5b EStG zu beachten. Kapitaleinkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG mit dem pauschalen Steuersatz von 25 % besteuert wurden, sind nicht in die Härteausgleichsregelungen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 5 EStG i.V.m. § 70 S. 1 EStDV) einzubeziehen. |
FG Düsseldorf 3.11.2016, 11 K 2694/13 E Ein durch Einspruchsentscheidung bestätigter Steuerbescheid kann jedenfalls dann aufgrund eines innerhalb der Klagefrist gestellten Antrags auf schlichte Änderung gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO geändert werden, wenn eine abschließende Prüfung des Einspruchsvorbringens und der dazu eingereichten Unterlagen im Rahmen der Einspruchsentscheidung weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht erfolgt ist. Da die Frage, ob bzw. inwieweit eine Prüfung im Einspruchsverfahren einen schlichten Änderungsantrag innerhalb der Klagefrist ausschließt, grundsätzliche Bedeutung hat, wurde die Revision zugelassen. |
BFH aktuell Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für die verschiedenen Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
|
|
| | | Mit der am 21.12.2016 von der Bundesregierung angekündigten Unterzeichnung des sog. Multilateralen Instruments (MLI), bei dem es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, dürfte klar sein, dass in absehbarer Zeit auch ein innerstaatliches Gesetzgebungsverfahren sowie die Ratifikation erfolgen werden. Damit kommt auf den steuerlichen Rechtsanwender ein neues und komplexes Regelungswerk im Abkommensrecht hinzu, mit dem er sich intensiv im Rahmen der Steuergestaltungsberatung und bei der Beurteilung internationaler Steuersachverhalte wird auseinandersetzen müssen. | | | |
Anzeige
| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey verlag@otto-schmidt.de Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: Thorsten Kunde Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Tel.: 0221-93738-10166 kunde@otto-schmidt.de |
Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.
| | |
| |