Besteuerung elektronischer Dienstleistungen im Umsatzsteuerrecht
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
  In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 14.07.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

wenn heute in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien starten, können Urlauber aktuelle Infos zur Reise über die erweiterte aktualisierte Zoll-App erhalten.

Was für die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten im Sinne des § 138a AO gilt, hat das BMF mit Schreiben vom 11.7.2017 (IV B 5 - S 1300/16/10010 :002 (2017/0558036)) veröffentlicht. Vertiefende Kommentierungen zum sog. Country-by-Country Reporting lesen Sie im Handbuch Internationale Verrechnungspreise.

Mit der "Besteuerung elektronischer Dienstleistungen im Umsatzsteuerrecht - Teil I" beschäftigt sich Dipl.-Finw. (FH) Christian Grebe in UStB 2017, 212 (Heft 07). Im ersten Teil geht er auf den Steuersatz für elektronisch erbrachte Dienstleistungen sowie das MOSS-Verfahren ein. Im zweiten Teil werden umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten bei elektronischen Diensten wie Amazon-Marketplace, eBay, PayPal, YouTube und App-Stores beleuchtet und den Einsatz von Bitcoins eingegangen. Frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines kostenlosen Probeabos.

Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung sind die wesentlichen Felder, in denen die DATEV eG ihre Mitglieder und deren Kunden bei der digitalen Transformation unterstützt. Anlässlich der Jahrespressekonferenz am 7.7.2017 konnte der Vorstandsvorsitzende Dr. Robert Mayr ein positives Resümee über die bisherige Entwicklung des Strategiepakets "DATEV 2025" ziehen. Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/jpk.

Mit besten Grüßen zu den Sommerferien
Thorsten Kunde

P.S.: Wie sich der "Gesellschafterstreit in GmbH und GmbH & Co. KG" steuerlich und prozessual auswirkt, erfahren Sie am 13.9.2017 in Köln. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!


Verlagsangebot
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Meldungen

Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report)
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen verabschiedet
Abbruchverpflichtung für Gebäude auf gemieteter Fläche führt zum Abschlag beim Einheitswert
Auskunfts- und Vorlageverlangen in der Betriebsprüfung sind keine anfechtbaren Verwaltungsakte
Zum Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung einer Pensionszusage mit Abfindungsklausel
Keine Gemeinnützigkeit bei der Durchführung von Jugendreisen
 
 
 

BFH aktuell

Die am 12.7.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 
     
 

Aus den Zeitschriften

Besteuerung elektronischer Dienstleistungen im Umsatzsteuerrecht - Teil I (Dipl.-Finw. (FH) Christian Grebe, UStB 2017, 212)
 
 
   


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BMF-Schreiben

Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report)

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben vom 11.7.2017 die Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report) (- IV B 5 - S 1300/16/10010 :002 - DOK 2017/0558036 -) veröffentlicht.
[BMF online]


News

Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen verabschiedet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7.7.2017 die Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnung (Drs. 412/17) verabschiedet, da sich seit dem Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung  steuerlicher Verordnungen am  8.7.2016 in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts Anpassungsbedarf ergeben hatte.
[Bundesrat online]


FG Hamburg 23.3.2017, 3 K 287/14

Abbruchverpflichtung für Gebäude auf gemieteter Fläche führt zum Abschlag beim Einheitswert

Eine Abbruchverpflichtung ist für den Mieter nach § 94 Abs. 3 S. 3 BewG unbedingt, wenn er sie nicht einseitig abwenden kann. Trotz früherer Vertragsverlängerungen ist ein Nichtabbruch unvorhersehbar, wenn bei der Vermietung neue Umstände zu berücksichtigen sind.
[FG Hamburg online]


FG Düsseldorf 4.4.2017, 6 K 1128/15 AO

Auskunfts- und Vorlageverlangen in der Betriebsprüfung sind keine anfechtbaren Verwaltungsakte

Mit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung ist bereits die Anordnung einer allgemeinen Duldungspflicht verbunden, so dass es sich bei einzelnen Prüfungsanfragen in der Regel um von der Prüfungsanordnung gedeckte, nicht selbständig anfechtbare Vorbereitungshandlungen handelt. Anders ist der Fall nur dann zu beurteilen, wenn das Prüferverlangen isoliert neben der eigentlichen Außenprüfung steht.
[Rechtsprechungsdatenbank NRW]


Schleswig-Holsteinisches FG 21.2.2017, 1 K 68/14 u.a.

Zum Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung einer Pensionszusage mit Abfindungsklausel

Das Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG verlangt für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage im Hinblick auf die darin enthaltene Abfindungsklausel nicht die Angabe des konkreten Rechnungszinses und der anzuwendenden Sterbetafel. Ein solches Erfordernis ergibt sich weder aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift noch aus dem systematischen Zusammenhang zu § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG, der als spezielle Regelung für Abfindungsklauseln das Gebot der Wertgleichheit normiert.
[Schleswig-Holsteinisches FG NL vom 30.6.2017]


FG Köln 19.1.2017, 13 K 1160/13

Keine Gemeinnützigkeit bei der Durchführung von Jugendreisen

Bei der Prüfung, ob die Leistungen des Steuerpflichtigen zu mindestens zwei Dritteln Hilfe- oder Hilfsbedürftigen i.S.d. § 53 S. 1 Nr. 1 und/oder Nr. 2 AO zugutekommen, kommt es bezogen auf den begünstigten Personenkreis nicht auf das Zahlenverhältnis der in § 53 AO genannten zu den übrigen Personen an; entscheidend ist der Wert der an persönlich Hilfebedürftige und an wirtschaftlich Hilfsbedürftige erbrachten Leistungen im Verhältnis zu den Gesamtleistungen der Einrichtung.
[FG Köln online]


BFH aktuell

Kurzbesprechungen

Die am 12.7.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:

Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]


 
 

Aus den ZeitschriftenBesteuerung elektronischer Dienstleistungen im Umsatzsteuerrecht - Teil I (Dipl.-Finw. (FH) Christian Grebe, UStB 2017, 212)

Das Internet hat für den Unternehmer und den privaten Endverbraucher eine nicht mehr wegzudenkende Stellung eingenommen. Mittlerweile werden unzählige Dienstleistungen über das Internet erbracht. Dabei begegnen sowohl dem leistenden Unternehmer als auch Privatpersonen alltägliche Vorgänge, die aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zu beachten und zu würdigen sind.
 

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Verantwortlich für den Inhalt:
Thorsten Kunde
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Tel.: 0221-93738-166
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