Aufsatz - Die Ermittlung des begünstigten Vermögens nach den koordinierten Ländererlassen
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  In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 03.11.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

die "Besteuerung der digitalen Wirtschaft in Großbritannien, Italien und Ungarn – ein europäischer Rechtsvergleich" ist Gegenstand des Beitrags von Sinnig in ISR 2017, 408 (Heft 11). Die Anknüpfung für die Besteuerung von Einkommen aus digitalen Geschäftsmodellen an einen bestimmten Staat im Rahmen bestehender internationaler Steuerrechtskonzepte ist schwierig definierbar bzw. realitätsfern. Mit diesem Beitrag können Sie zudem Ihrer Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO nachkommen. Weitere Informationen rund um die digitalisierte Steuerwelt erhalten Sie im www.taxtech.blog.

Wie "Die Ermittlung des begünstigten Vermögens nach den koordinierten Ländererlassen" abläuft, zeigt Herbst in ErbStB 2017, 340 (Heft 11). Praxisbeispiele zum 90 %-Test und begünstigten Vermögen bei Kapital- und Personengesellschaften geben einen nachvollziehbaren Überblick.

Bis zur nächsten Woche, die wieder BFH-Urteile zur Besprechung bringen wird, verbleibt

mit besten Grüßen
Thorsten Kunde

P.S.:  Was Berater zum Jahreswechsel 2017/2018 beachten sollten, zeigen "Die GmbH-Steuer-Highlights 2017/2018" am 4. und 5.12.2017. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!


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Meldungen

Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (§ 60 Abs. 4 EStDV): Anlage EÜR 2017
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Ertragsteuerliche Behandlung des Weinbaus
Anwendung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilen im Straßenverkehr
Zur Feststellung des Wertes eines Anteils am Betriebsvermögen
Voraussetzungen für die Vorsteueraufteilung nach dem Flächenschlüssel bei einer Spielhalle mit Glücksspiel- und Unterhaltungsgeräten
Einkommensteuervorauszahlungen für Zeiträume nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten
Verkehrstherapeutische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig
 
     
 

Aus den Zeitschriften

Die Ermittlung des begünstigten Vermögens nach den koordinierten Ländererlassen (Herbst ErbStB 2017, 340)
 
 
   


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BMF-Schreiben

Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (§ 60 Abs. 4 EStDV): Anlage EÜR 2017

Mit BMF-Schreiben v. 9.10.2017 hat die Finanzverwaltung die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsregelungen für Personengesellschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2017 bekannt gemacht.
[BMF online]


BMF-Schreiben

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Mit BMF-Schreiben v. 23.10.2017 hat die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG neu gefasst.
[BMF online]


BMF-Schreiben

Ertragsteuerliche Behandlung des Weinbaus

Abgrenzung der land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe im Bereich des Weinbaus - Ertragsteuerliche Behandlung eigener und fremder Erzeugnisse in Haupt - und nebenbetrieben
[BMF online]


BMF-Schreiben

Anwendung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilen im Straßenverkehr

Mit BMF-Schreiben v. 26.10.2017 hat die Finanzverwaltung ihr BMF-Schreiben v. 14.12.2016 zur Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v. 7.11.2016 (BStBl. I 2016, 1211) in Teilbereichen aktualisiert.
[BMF online]


FG Düsseldorf 20.10.2017, 4 K 3022/16 F

Zur Feststellung des Wertes eines Anteils am Betriebsvermögen

Es ist nicht zulässig, ein positives Kapitalkonto des Gesellschafters einer GmbH & Co. KG, dessen Anteil zu bewerten ist, mit den negativen Kapitalkonten anderer Kommanditisten zu saldieren; insbesondere ist eine Bereinigung des dem betreffenden Gesellschafter zuzurechnenden positiven Kapitalkontos mit etwaigen negativen Kapitalkonten anderer Gesellschafter nicht vorgesehen. Im Rahmen von § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG ist vielmehr nur der Anteil des Erblassers zu bewerten, der Gegenstand des Erwerbs (§ 12 Abs. 5 ErbStG) ist.
[Rechtsprechungsdatenbank NRW]


FG Münster 13.6.2017, 15 K 1928/14 U

Voraussetzungen für die Vorsteueraufteilung nach dem Flächenschlüssel bei einer Spielhalle mit Glücksspiel- und Unterhaltungsgeräten

Für die Vorsteueraufteilung aus Vorbezügen, die für Umsätze in mit Geldspiel- wie auch mit Unterhaltsspielgeräten bestückten Spielhallen verwendet werden, hat der BFH entschieden, dass der Flächenschlüssel dann kein geeigneter, weil präziserer Aufteilungsmaßstab ist, wenn innerhalb der Spielhalle die Spielbereiche voneinander durch Stellwände oder Pflanzenkübel oder andere leicht veränderbare Standflächen getrennt werden.
[Rechtsprechungsdatenbank NRW ]


FG Münster 31.8.2017, 3 K 1641/17 Erb

Einkommensteuervorauszahlungen für Zeiträume nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten

Gegenüber dem Erblasser festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen können auch für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dessen Tod beginnt, vom Erben als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Wenn die Einkommensteuer, die erst mit Ablauf des Todesjahres entsteht, als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen ist, muss dies auch für festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen gelten, die jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres entstehen, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind.
[FG Münster Newsletter vom 16.10.2017]


FG Münster 12.9.2017, 15 K 3562/14 U

Verkehrstherapeutische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig

Verkehrstherapeutische Leistungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis stellen keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen dar. Der Gesundheitsschutz ist bei derartigen Leistungen allenfalls mittelbar betroffen, was für die Anwendung der Befreiungsvorschrift nicht ausreicht.
[FG Münster NL vom 16.10.2017]



 
 

Aus den ZeitschriftenDie Ermittlung des begünstigten Vermögens nach den koordinierten Ländererlassen (Herbst ErbStB 2017, 340)

Die Finanzverwaltung hat am 22.6.2017 die neuen, koordinierten Ländererlasse zum Erbschaftsteuerrecht veröffentlicht. Dies ist auch Anlass für den vorliegenden Beitrag, der das Ziel verfolgt, die Auffassung der Finanzverwaltung zum neuen Recht anhand von Praxisbeispielen darzustellen und auf diese Weise eine Hilfestellung zur Anwendung des neuen Rechts zu geben.
 

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