| MELDUNGEN |
BMF-Schreiben Das BMF hat seine Anwendungsregelung bei Beschränkung der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Vorlage eines Feststellungsbescheides nach § 60a AO geändert. [BMF online] | |
| BMF-Schreiben Mit BMF-Schreiben v. 6.12.2017 reagiert die Finanzverwaltung auf eine Entscheidung des BFH zum Kriterium "nicht des Erwerbs wegen". [BMF online] | |
| FG Münster 20.11.2017, 3 K 1879/15 Erb Es ist keine Nachversteuerung nach § 13a Abs. 5 ErbStG vorzunehmen, wenn der Beschenkte den Veräußerungsgewinn aus erworbenen GmbH-Anteilen in eine neue GmbH-Beteiligung reinvestiert und seine Beteiligung erst durch eine spätere Kapitalerhöhung unter 25 % herabsinkt. [FG Münster NL vom 15.12.2017] | |
| FG Münster 13.10.2017, 13 K 641/14 K Eine Stiftung von Todes wegen ist nicht bereits ab dem Todeszeitpunkt des Stifters, sondern erst ab der Erstellung der Satzung als gemeinnützig anzuerkennen; die Körperschaftsteuerpflicht der Stiftung beginnt insoweit bereits mit dem Tod des Stifters. Zivilrechtlich ist der Stiftung bereits ab diesem Zeitpunkt rückwirkend das Stiftungsvermögen gem. § 84 BGB zuzuordnen; diese Fiktion ist auch für das Steuerrecht maßgeblich. [FG Münster NL vom 15.12.2017] | |
| FG Münster 19.10.2017, 6 K 1358/16 E Das Finanzamt darf keine steuererhöhende Korrektur nach § 129 AO vornehmen, wenn es im ursprünglichen Steuerbescheid erklärte Renteneinkünfte deshalb außer Acht gelassen hat, weil der Rentenversicherungsträger sie noch nicht elektronisch mitgeteilt hatte. [FG Münster NL vom 15.12.2017] | |
| FG Münster 15.11.2017, 7 K 2635/16 E Erhält ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft, in der er nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses übergangsweise beschäftigungslos angestellt ist, Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, unterliegen diese Beträge dem ermäßigten Steuertarif. [FG Münster PM Nr. 13 vom 15.12.2017] | |
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