BFH: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen | Aufsatz: "'Umsatzsteuer-Highlights' 2017"
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In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 22.12.2017
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
der BFH hat in seinem am 20.12.2017 veröffentlichten Urteil vom 24.10.2017 (VIII R 13/15) entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre führt. Dies hat er für den Fall der Insolvenzeröffnung beim Darlehensnehmer zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG entschieden.

Die "'Umsatzsteuer-Highlights' 2017" hat die Redaktion im UStB 2017, 374 (Heft 12) zusammengestellt. Mit diesem Beitrag erhalten Sie zum Jahresende eine wichtige Arbeitshilfe.

Im Juli 2017 hat die OECD die überarbeitete Fassung der OECD-Leitlinien vorgelegt, die alle Änderungen durch die BEPS-Initiative umsetzt. Der abschließende Teil des Beitrags von Rasch in ISR 2017, 449 (Heft 12) "OECD-Leitlinien: Das neue Kapitel IX der OECD-Leitlinien 2017 - Auswirkungen von BEPS auf Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit (Teil 2)" beschäftigt sich mit der Berücksichtigung von Risiken auch im Hinblick auf die Bestimmung der Vergütung der Transaktionen nach der Restrukturierung.

Mit dieser Ausgabe endet für uns das Newsletter-Jahr 2017! Die nächste Ausgabe erhalten Sie am 5.1.2018. Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.

Mit besten Grüßen


Thorsten Kunde

 

 
PS: Mehr zu "Digital Values und Tools für die Unternehmenssteuerpraxis" erfahren Sie beim taxtech.forum am 5. und 6.7.2018 in München. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!"
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MELDUNGEN
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Vollzugsfragen bei Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO
Keine Nachversteuerung bei späterem Herabsinken der Beteiligtenquote
Eine Stiftung von Todes wegen ist erst ab Erstellung der Satzung gemeinnützig
Keine steuererhöhende Korrektur nach § 129 AO bei mangels elektronischer Mitteilung nicht angesetzten Renteneinkünften
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein
 
 
 
BFH AKTUELL
Die am 20.12.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 
 
BLOG
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AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2017 (UStB 2017, 374)
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BMF-Schreiben
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Das BMF hat seine Anwendungsregelung bei Beschränkung der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Vorlage eines Feststellungsbescheides nach § 60a AO geändert.
 
[BMF online]

 
BMF-Schreiben
Vollzugsfragen bei Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO
Mit BMF-Schreiben v. 6.12.2017 reagiert die Finanzverwaltung auf eine Entscheidung des BFH zum Kriterium "nicht des Erwerbs wegen".
 
[BMF online]

 
FG Münster 20.11.2017, 3 K 1879/15 Erb
Keine Nachversteuerung bei späterem Herabsinken der Beteiligtenquote
Es ist keine Nachversteuerung nach § 13a Abs. 5 ErbStG vorzunehmen, wenn der Beschenkte den Veräußerungsgewinn aus erworbenen GmbH-Anteilen in eine neue GmbH-Beteiligung reinvestiert und seine Beteiligung erst durch eine spätere Kapitalerhöhung unter 25 % herabsinkt.
 
[FG Münster NL vom 15.12.2017]

 
FG Münster 13.10.2017, 13 K 641/14 K
Eine Stiftung von Todes wegen ist erst ab Erstellung der Satzung gemeinnützig
Eine Stiftung von Todes wegen ist nicht bereits ab dem Todeszeitpunkt des Stifters, sondern erst ab der Erstellung der Satzung als gemeinnützig anzuerkennen; die Körperschaftsteuerpflicht der Stiftung beginnt insoweit bereits mit dem Tod des Stifters. Zivilrechtlich ist der Stiftung bereits ab diesem Zeitpunkt rückwirkend das Stiftungsvermögen gem. § 84 BGB zuzuordnen; diese Fiktion ist auch für das Steuerrecht maßgeblich.
 
[FG Münster NL vom 15.12.2017]

 
FG Münster 19.10.2017, 6 K 1358/16 E
Keine steuererhöhende Korrektur nach § 129 AO bei mangels elektronischer Mitteilung nicht angesetzten Renteneinkünften
Das Finanzamt darf keine steuererhöhende Korrektur nach § 129 AO vornehmen, wenn es im ursprünglichen Steuerbescheid erklärte Renteneinkünfte deshalb außer Acht gelassen hat, weil der Rentenversicherungsträger sie noch nicht elektronisch mitgeteilt hatte.
 
[FG Münster NL vom 15.12.2017]

 
FG Münster 15.11.2017, 7 K 2635/16 E
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein
Erhält ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft, in der er nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses übergangsweise beschäftigungslos angestellt ist, Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, unterliegen diese Beträge dem ermäßigten Steuertarif.
 
[FG Münster PM Nr. 13 vom 15.12.2017]


BFH AKTUELL
 
Kurzbesprechung
 
Die am 20.12.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.
 
[Verlag Dr. Otto Schmidt]


BLOG
 
 
Steuerlicher Endspurt 2.0 - mit integrierter Software schneller zur Steuererklärung (Menke)
Mit dem ersten Advent hat nun auch offiziell die besinnliche Zeit des Jahres begonnen. Nicht so besinnlich geht es in der Regel zu dieser Zeit in den Steuerabteilungen zu. Viele Fragen und Themen sind noch vor dem Jahresabschluss zu klären und die Arbeitsbelastung der einzelnen Mitarbeiter steigt noch ein letztes Mal vor dem verdienten Weihnachtsurlaub an. Gedanken an die Steuererklärung verschwendet da jedenfalls noch niemand.
 
 
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
 
 
Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2017 (UStB 2017, 374)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Verwaltung und Rechtsprechung im Umsatz-Steuer-Berater und EU-Umsatz-Steuer-Berater
Redaktion

Mit einer Übersicht möchten wir Ihnen, geordnet nach Themenbereichen, einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2017 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Umsatzsteuerrecht geben.

 
 

 
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50968 Köln
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Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
Thorsten Kunde
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
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50968 Köln

Tel.: 0221-93738-166
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