Kölner Tagen Erbschaftsteuer am 23.1.2018
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
  In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 15.12.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der BFH hat Zweifel, ob von einem Laborarzt an ein Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienen, von der Umsatzsteuer befreit sind. Deshalb hat er den EuGH mit Beschluss vom 11.10.2017 (XI R 23/15) diesbezüglich um Klärung gebeten.

"Der Erbschaftsteuer-Berater Check 2017" in ErbStB 2017, 383 (Heft 12) liefert Ihnen eine Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im Bereich des Erbschaftsteuerrechts. Einen Schwerpunkt bilden die koordinierten Ländererlasse zum reformierten Erbschaftsteuerrecht, die auch zum Jahresbeginn 2018 im Mittelpunkt der ersten Ausgabe stehen werden.

Vertiefende Kommentierungen im Bereich des Ertragsteuerrechts erhalten Sie mit der in diesem Monat erschienenen 282. Lieferung des Herrmann/Heuer/Raupach. Insbesondere die Erläuterungen zu §§ 7g, 34a und 37 EStG sowie zu §§ 8d und 13 KStG wurden vollständig überarbeitet bzw. neu kommentiert.

Der neu eingeführte Videobeweis in der Bundesliga hat für Diskussionen gesorgt, wobei Kopec/Schewe in FR 2017, 1079 (Heft 23) "Nationale und grenzüberschreitende Besteuerung von Schiedsrichtervergütungen" beleuchten. Sie gehen u.a. auf die Frage ein, ob ein international tätiger Schiedsrichter mit seiner Tätigkeit eine Betriebstätte gem. § 12 AO (Inbound-Fall) sowie nach dem Abkommensrecht begründen kann.

Mit besten Grüßen zum dritten Advent
Thorsten Kunde

P.S.: Mehr zu den Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmens- und Privatvermögen erfahren Sie bei den Kölner Tagen Erbschaftsteuer am 23.1.2018. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!


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Kostenloser Download: Der Ertragsteuer-Check 2017


 

Meldungen

Umsatzsteuerbefreiung bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Einrichtungsgegenständen
Umsatzsteuerbefreiung der Angebote zur Unterstützung im Alltag
Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2017
Anwendungserlass zur Abgabenordnung
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge
Entgegen BMF: Die Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge
Insolvenzordnung: Zur Abgrenzung von Aufklärungsmaßnahmen zu Verwaltungshandeln
Ermittlung des Wertes der Bereicherung bei sog. gemischter Schenkung
 
 
 

BFH aktuell

Die am 13.12.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 
     
 

Blog

Saldierung eines positiven Kapitalkontos mit negativen Kapitalkonten anderer Kommanditisten (Mathias Grootens)
 
     
 

Aus den Zeitschriften

Der Erbschaftsteuer-Berater Check 2017 (Redaktion, ErbStB 2017, 383)
 
 
   


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BMF-Schreiben

Umsatzsteuerbefreiung bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Einrichtungsgegenständen

Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2017 hat die Finanzverwaltung auf eine Entscheidung des BFH reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert.
[BMF online]


BMF-Schreiben

Umsatzsteuerbefreiung der Angebote zur Unterstützung im Alltag

Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2017 reagiert die Finanzverwaltung auf die die gesetzliche Anpassung von § 4 Nr. 16 Buchstabe g UStG.
[BMF online]


BMF-Schreiben

Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2017

Mit BMF-Schreiben v. 13.12.2017 hat die Finanzverwaltung aktuelle Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.
[BMF online]


BMF-Schreiben

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

Mit BMF-Schreiben v. 11.12.2017 hat die Finanzverwaltung die Regelungen des Anwendungserlasses zu § 154 AO an die aktuelle Rechtslage angepasst.
[BMF online]


Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge

Ausweislich des im Einvernehmen mit dem BMF ergangenen Erlassen der obersten Finanzbehörden vom 29.11.2017 ist § 8c KStG gemäß § 10a Satz 10 GewStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge von Körperschaften, sowie von Mitunternehmerschaften, soweit an ihnen Körperschaften unmittelbar oder über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt sind, entsprechend anzuwenden.
[BMF online]


FG Münster 17.11.2017, 4 K 3523/14 F

Entgegen BMF: Die Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge

Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten gehören zu den Zinserträgen, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschrankenfreigrenze zu verrechnen sind. Dem Wortlaut der Zinsschrankenregelung ist insoweit keine Einschränkung zu entnehmen (entgegen dem BMF-Schreiben vom 4.7.2008).
[FG Münster PM vom 15.12.2017]


FG Köln 11.10.2017, 9 K 3566/14

Insolvenzordnung: Zur Abgrenzung von Aufklärungsmaßnahmen zu Verwaltungshandeln

Der Senat folgt der Rechtsprechung des 7. Senats des FG Köln, nach der es nicht in der Rechtsmacht des Schuldners steht, am Insolvenzverwalter vorbei die Insolvenzmasse zu belasten. Weil das Verhältnis des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und § 35 Abs. 2 InsO zu einander und die sich hieraus ergebenden Folgen für die Fragen der Steuerfestsetzung höchstrichterlich noch nicht ausreichend geklärt ist, wurde zur Fortbildung des Rechts die Revision zugelassen.
[Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW]


Hessisches FG 26.10.2017, 1 V 1165/17

Ermittlung des Wertes der Bereicherung bei sog. gemischter Schenkung

In den Fällen der gemischten Schenkung, die unter die Rechtlage nach der Erbschaftsteuerreform 2009 fallen, sieht die Verwaltung nunmehr von der gesonderten Verkehrswert-Berechnung ab. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung und das Schrifttum haben sich - zumindest teilweise - dieser Auffassung angeschlossen.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]


BFH aktuell

Kurzbesprechungen

Die am 13.12.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:

Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]


Blog

Saldierung eines positiven Kapitalkontos mit negativen Kapitalkonten anderer Kommanditisten (Mathias Grootens)

Bei der Feststellung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen einer Kommanditgesellschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer darf nach § 97 Abs. 1a Nr. 1 lit. a BewG ein positives Kapitalkonto des Erblassers nach Ansicht des FG Düsseldorf (FG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2017 - 4 K 3022/16 F, ErbStB 2018, 7) nicht mit den negativen Kapitalkonten anderer Kommanditisten saldiert werden.
 

 
 
 

Aus den ZeitschriftenDer Erbschaftsteuer-Berater Check 2017 (Redaktion, ErbStB 2017, 383)

Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – wie zu jedem Jahresende – geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2017 kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden werden.
 

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Immobilien im Zivil- und Steuerrecht

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Thorsten Kunde
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-166
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