Beiträge für die Beratungspraxis
von RA Jochen Meyer-Burow, und RA Michael Connemann
In Anbetracht der wachsenden Anzahl grenzüberschreitend tätiger Unternehmen ist die Europäische Kommission zu der Auffassung gelangt, das derzeitige Mehrwertsteuersystem, welches als Übergangsregelung gedacht war, sei zu fragmentiert, zu kompliziert und zu betrugsanfällig. Den länger angekündigten Legislativvorschlag hat die Europäische Kommission mit ihren Richtlinien- und Verordnungsvorschlägen vom 4.10.2017 unterbreitet. Diese Vorschläge enthalten eine Reihe wesentlicher Grundsätze für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem, welches ab 2019 schrittweise bis 2022 eingeführt werden soll. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die Vorschläge und kommentiert einige Schwerpunkte.