Koordinierter Ländererlasses zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz veröffentlicht!
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
  In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 28.07.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

die Digitalisierung ist auch im Bereich des Steuerrechts ein heißes Thema. In ISR 2017, 235 stellen Wolff-Seeger/Saliger anhand eines Echtfalls die steuerlichen Folgen einer "klassischen" Funktionsverlagerung in Form einer Zentralisierung des Ersatzteillagers vor. Sie beantworten dabei die Frage, ob eine "Funktionsverlagerung durch Digitalisierung?" entsteht - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines kostenlosen Probeabos.

Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist Gegenstand des koordinierten Ländererlasses vom 22.6.2017. Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Ausnahme von Bayern.
Auf knapp 90 Seiten werden dabei die §§ 13a, 13b und 13c ErbStG sowie die §§ 28 und 28a ErbStG näher erläutert. Weitere Informationen finden Sie unter www.erbschaftsteuerrecht.de.

Im EStB 2017, 288 (Heft 07) gibt Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther einen Überblick über die "Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht".

Mit besten Grüßen zum Wochenende
Thorsten Kunde

P.S.: Praxisorientierte Gestaltungslösungen nach der Reform der Unternehmenserbschaftsteuer bieten Ihnen die Kölner Tage Unternehmensnachfolge am 7. und 8.9.2017.  Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! 


Verlagsangebot
Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz. Jetzt informieren und bestellen!


 

Meldungen

Koordinierte Ländererlasse zur Erbschaftsteuerreform
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften veröffentlicht
EuGH-Vorlage zur aktuellen Fassung des § 50d Abs. 3 EStG
Kindergeldanspruch bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels
Zulässigkeit einer in Polnisch abgefassten Klage
 
 
 

BFH aktuell

Die am 26.7.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 
     
 

Blog

Keine Berücksichtigung von Finanzierungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i.R. eines Rückerwerbs von der Erblasserin ( Mathias Grootens)
 
     
 

Aus den Zeitschriften

Funktionsverlagerung durch Digitalisierung? (Wolff-Seeger/Saliger, ISR 2017, 235)
 
 
   


News

Koordinierte Ländererlasse zur Erbschaftsteuerreform

Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist Gegenstand des koordinierten Ländererlasses vom 22. Juni 2017.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]


News

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften veröffentlicht

Am 24.7.2017 ist im BGBl. I 2017, 2541 das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften veröffentlicht worden.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]


FG Köln 17.5.2017, 2 K 773/16 u.a.

EuGH-Vorlage zur aktuellen Fassung des § 50d Abs. 3 EStG

Der 2. Senat hat auch hinsichtlich der nachgebesserten Fassung des § 50d Abs. 3 EStG (2012) europarechtliche Bedenken. Zweifelhaft ist insbesondere, ob diese Gesetzesänderung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung trägt.
[FG Köln online]


FG Rheinland-Pfalz 28.6.2017, 5 K 2388/15

Kindergeldanspruch bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels

Der Anspruch auf Kindergeld endet nicht schon dann, wenn das Kind (vor Erreichen des 25. Lebensjahres) einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hat, sondern erst dann, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel einer mehraktigen Ausbildung erreicht ist. Heute gibt es zahlreiche Ausbildungswege ("mehraktige Ausbildungsmaßnahmen"), die stets die Frage aufwerfen, ob mit dem Erreichen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses das Ausbildungsziel bereits erreicht ist.
[FG Rheinland-Pfalz PM vom 26.7.2017]


FG Hamburg 15.3.2017, 4 K 18/17

Zulässigkeit einer in Polnisch abgefassten Klage

Eine in polnischer Sprache verfasste Klageschrift kann als rechtswirksam und damit auch fristwahrend angesehen werden. Damit weicht der Senat von der ganz herrschenden Meinung in Judikatur und Literatur ab, die nicht in deutscher, sondern in einer fremden Sprache abgefasste Klageschriften für nicht rechtserheblich und damit auch nicht fristwahrend hält.
[FG Hamburg online]


BFH aktuell

Kurzbesprechungen

Die am 26.7.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:

Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]


Blog

Keine Berücksichtigung von Finanzierungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i.R. eines Rückerwerbs von der Erblasserin ( Mathias Grootens)

Das FG Mecklenburg-Vorpommern (v. 26.4.2017 - 3 K 233/14) hat entschieden, dass Schulden, die der Erbe vor dem Erbanfall aufgenommen hatte, um die Anschaffungskosten des Erblassers für Gegenstände (hier: Grundstücke) zu finanzieren, die dem Erben dann mit dem Nachlass zugefallen sind, nicht bereicherungsmindernd berücksichtigt werden können.
 

 
 
 

Aus den ZeitschriftenFunktionsverlagerung durch Digitalisierung? (Wolff-Seeger/Saliger, ISR 2017, 235)

Die digitale Transformation von Unternehmen und Gesellschaft ist in vollem Gange - Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck spielen eine wichtige Rolle für den Wandel zur Industrie 4.0. Die Einsatzbereiche des 3D-Druckverfahrens sind enorm: Neben Produkten aus Kunststoffen oder Metallen können heute bereits Lebensmittel oder menschliche Organe wie Haut hergestellt werden.
 

Verlagsangebot
Aktionsmodul Steuerrecht - Herrmann/Heuer/Raupach, Rau/Dürrwächter, Tipke/Kruse, Kapp/Ebeling, Steuerberater-Center. Jetzt kostenlos testen!

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Thorsten Kunde
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-166
kunde@otto-schmidt.de


Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern
 
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Newsletter abbestellen