Unzulässige Verrechnungspraxis deutscher Banken bei Cum/Ex-Geschäften
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
  In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 23.06.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der Volksmund sagt, dass "das Handwerk goldenen Boden hat". Mit seinem am 21.6.2017 veröffentlichten Urteil v. 5.4.2017 (X R 30/15) hat der BFH entschieden, dass der Inhaber eines Handwerksbetriebs keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeträge zur Handwerkskammer bilden kann. Vom goldenen Boden soll der Weber gesprochen haben, als ihm die Sonne in den leeren Brotbeutel schien. Das Urteil lesen Sie unter BFH Aktuell.

Welche "Abwehrmaßnahmen im Verfahren des dinglichen Arrests nach der AO" zur Verfügung stehen, hat StB Gerhard Bruschke in AO-StB 2017, 179 (Heft 06) zusammengestellt. Der Erlass einer Arrestanordnung stellt ein sehr restriktives Mittel der Finanzverwaltung dar. Um die Wirkung einer Arrestanordnung zu beseitigen, bestehen neben dem außergerichtlichen und dem gerichtlichen Verfahren noch weitere Möglichkeiten. Frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines kostenlosen Probeabos.

Zu diesem Beitrag finden Sie die Lernerfolgskontrolle online bis zum 31.12.2017 unter www.otto-schmidt.de/15FAO.

Mit besten Grüßen zum Wochenende
Thorsten Kunde

P.S.: Aktuelle Entwicklungen, neue Gestaltungslösungen und Praxistipps sind die Themen der Kölner Tage Organschaft, die am 6.7. und 7.7.2017 stattfinden. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!

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Meldungen

Richtsatzsammlung 2016
Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Einkünfte aus britischem Private Equity Fonds können steuerfrei sein
Hauswasseranschlussleistung und Wasserbereitstellung müssen nicht durch denselben Unternehmer erfolgen
Reicht eine mittelbare berufliche Tätigkeit zur Anwendung des § 32 d Abs. 2 Nr. 3b) EStG aus?
Einbeziehung von Unterbrechungszeiten in den 30-jährigen Prognosezeitraum?
 
 
 

BFH aktuell

Die am 21.6.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 
     
 

Aus den Zeitschriften

Abwehrmaßnahmen im Verfahren des dinglichen Arrests nach der AO (StB Gerhard Bruschke, AO-StB 2017, 179)
 
 
   


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Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz


BMF-Schreiben

Richtsatzsammlung 2016

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 8.6.2017 (-IV A 4 - S 1544/09/10001-09 - DOK 2017/0491148-) die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2016 bekannt gegeben.
[BMF online]


BMF-Schreiben

Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 8.6.2017 ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG für ehrenamtliche Tätigkeiten (-III C 3 - S 7185/09/10001-06 - DOK 2017/0499632-) veröffentlicht. Grund dafür war ein BFH-Urteil vom 17.12.2015 Az.: V R 45/14).
[BMF-online]


FG Münster 28.4.2017, 10 K 106/13 F u.a.

Einkünfte aus britischem Private Equity Fonds können steuerfrei sein

Das FG Münster hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Einkünfte aus einem in Großbritannien ansässigen Private Equity Fonds der inländischen Besteuerung unterliegen. Die Abgrenzungskriterien, nach denen ein ausländischer Private Equity Fonds als vermögensverwaltend oder gewerblich zu qualifizieren ist, sind im Kern dieselben wie bei vergleichbaren Inlandsgesellschaften.
[FG Münster NL vom 16.6.2017]


FG Berlin-Brandenburg 4.4.2017, 2 K 2309/15

Hauswasseranschlussleistung und Wasserbereitstellung müssen nicht durch denselben Unternehmer erfolgen

Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 muss die Hauswasseranschlussleistung und die Wasserbereitstellung nicht durch ein und denselben Unternehmer erfolgen. Die entgegenstehende Verwaltungsauffassung von BMF-Schreiben vom 7.4.2009 (IV B 8 - S 7100/07/10024 - BStBl I 2009, 531) ist unzutreffend.
[Rechtsprechungsdatenbank Berlin-Brandenburg]


FG Düsseldorf 10.5.2017, 7 K 3226/16 E

Reicht eine mittelbare berufliche Tätigkeit zur Anwendung des § 32 d Abs. 2 Nr. 3b) EStG aus?

Die Frage, ob eine mittelbare berufliche Tätigkeit für die Anwendung des § 32d Abs.2 Nr.3 b) EStG ausreichend ist, wird nach Ansicht des Senats von der nachfolgenden Gesetzesänderung nicht berührt. Infolgedessen wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zum BFH zugelassen.
[FG Düsseldorf online]


FG Düsseldorf 6.2.2017, 11 K 2879/15 E

Einbeziehung von Unterbrechungszeiten in den 30-jährigen Prognosezeitraum?

Die fehlende Erfüllung des objektiven Tatbestandes des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG stellt eine Zäsur dar, durch die die steuerlich relevante Einnahmeerzielung endgültig beendet wird. Da eine Entscheidung des BFH zur Einbeziehung von Unterbrechungszeiten in den 30-jährigen Prognosezeitraum bisher nicht ergangen ist, wurde die Revision zugelassen.
[FG Düsseldorf online]


BFH aktuell

Kurzbesprechungen

Die am 21.6.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:

Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für die verschiedenen Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]


 
 

Aus den ZeitschriftenAbwehrmaßnahmen im Verfahren des dinglichen Arrests nach der AO (StB Gerhard Bruschke, AO-StB 2017, 179)

Der steuerliche Arrest ist ein restriktives Mittel der Finanzverwaltung und dient der Sicherung von Steuerforderungen, bevor die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vollständig vorliegen. In der Praxis ergehen steuerliche Arreste insb. dann, wenn die Steuerforderung noch nicht durch Steuerbescheid festgesetzt werden kann oder noch nicht fällig ist. Der Arrest dient allerdings nicht die Befriedigung des Steuergläubigers, sondern nur der Sicherung der Forderung. Die nachstehenden Ausführungen sollen die Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen die Arrestanordnung näher erläutern.
 

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Verantwortlich für den Inhalt:
Thorsten Kunde
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