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| | pünktlich zum Beginn der Herbstferien, die der eine oder andere in einer Ferienwohnung verbringen wird, hat der BFH am 18.10.2017 seine Entscheidung vom 27.6.2017 (IX R 37/16) veröffentlicht. Danach werden auch Zweit- und Ferienwohnungen im Rahmen der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG begünstigt.
Von besonderem Interesse und wirtschaftlicher Bedeutung ist die Vorlage des FG Köln zum Bundesverfassungsgericht. Der 10. Senat des FG hält den Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Er hat deshalb am 12.10.2017 beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen. Weitere Informationen zum Bereich der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie unter www.otto-schmidt.de/betriebliche_altersversorgung
Der 40. Deutsche Steuerberatertag stand unter dem Motto "Den digitalen Wandel gestalten". Mit der Digitalisierung und Automatisierung des steuerlichen Verfahrensrechts befassen sich Krömker/Nöcker in AO-StB 2017, 305 (Heft 10) in ihrem Beitrag "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens".
Mit herbstlichen Grüßen zum Wochenende Thorsten Kunde
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BMF-Schreiben Mit BMF-Schreiben v. 12.10.2017 hat die Finanzverwaltung die Vordruckmuster für das Umsatzsteuervoranmeldungs - und Vorauszahlungsverfahren 2018 bekannt gemacht. [BMF online] |
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BMF-Schreiben Mit BMF-Schreiben v. 11.10.2017 hat die Finanzverwaltung die Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2018 bekannt gemacht. [BMF online] |
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BMF-Schreiben Anpassung der Regelungen des UStAE zu grenzüberschreitenden Warenlieferungen in ein inländisches Konsignationslager an die aktuelle BFH-Rechtsprechung [BMF online] |
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FG Düsseldorf 5.9.2017, 6 K 2010/16 K,G Die Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen Verein anlässlich von Kongressveranstaltungen führt zu steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und stellt Werbung i.S.d. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO dar. Da die Entscheidung von dem Urteil des FG Hamburg vom 15.6.2006 (Az.: 2 K 10/05) abweicht, wurde die Revision zugelassen. [FG Düsseldorf online] |
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FG Münster 7.9.2017, 5 K 3123/15 U Eine umsatzsteuerliche Organschaft wird durch Anordnung der Eigenverwaltung mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters beendet. Der Geschäftsführer darf im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger nicht einzelne Gläubiger bevorzugen, so dass der dem Organträger bei Annahme einer umsatzsteuerlichen Organschaft zustehende Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB nicht erfüllbar ist. [FG Münster NL vom 16.10.2017] |
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FG Köln 12.10.2017, 10 K 977/17 Der 10. Senat des FG Köln hält den typisierten steuerbilanziellen Abzinsungsfaktor bei Pensionsrückstellungen i.H.v. 6 % nach § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. In der mündlichen Verhandlung am 12.10.2017 hat er deshalb beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen. [PM FG Köln v. 16.10.2017] |
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FG Köln 23.5.2017, 1 K 1637/14 u.a. Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist selbst dann fristwahrend, wenn er bei einem unzuständigen Finanzamt erfolgt. Eine starre Anwendung der zivilrechtlichen Zugangsregeln für Willenserklärungen (§ 130 BGB) würde dem besonderen öffentlichen-rechtlichen Auftrag der Finanzverwaltung nicht gerecht. Gem. § 85 AO haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. [Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW] |
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BFH aktuell Kurzbesprechungen Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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| | | Die Reform der AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hat für die Praxis erhebliche Bedeutung und betrifft alle Verfahrensbereiche. Eine Vielzahl der Änderungen trat bereits zum 1.1.2017 in Kraft, andere Neuregelungen werden schrittweise erst in den Jahren 2019–2022 umgesetzt werden (können). Ziel ist es, das steuerliche Verfahrensrecht den Anforderungen einer weitgehenden Digitalisierung und Automatisierung anzupassen. | | | |
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