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| | mit seiner am 27.9.2017 veröffentlichten Entscheidung vom 11.07.2017 (IX R 36/15) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen geändert. Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, führt dies entgegen einer langjährigen Rechtsprechung nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Die neuen Grundsätze seiner Rechtsprechung wird der BFH in weiteren Fällen konkretisieren. Mehr zu dieser Problematik erfahren Sie in unseren meinungsführenden Kommentaren zur Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Mit der Behandlung von "Steuerberatungskosten im Ertrag- und Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht" befasst sich Kowanda in ErbStB 2017, 318 (Heft 10). Hierzu sind die sich in den letzten Jahren mehrenden Verwaltungsanweisungen und Einzelurteile ausgewertet worden.
Ein erholsames Wochenende wünscht Thorsten Kunde
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BMF-Schreiben Mit Schreiben v. 21.9.2017 hat das BMF zur Selbstdeklaration von Investmentfonds oder Anteilklassen i.S.d. § 10 InvStG 2018 sowie von Spezial - Investmentfonds Stellung genommen. [BMF online] |
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BMF-Schreiben Mit Schreiben v. 21.9.2017 hat das BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung des BFH Stellung genommen. [BMF online] |
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BMF-Schreiben Durch entsprechende Änderungen der §§ 60 und 61 UStDV haben sich die Regularien zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab 2014 und 2017 geändert. [BMF online] |
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FG Düsseldorf 22.8.2017, 10 K 4104/14 E Da der BFH bislang nicht entschieden hat, ob auch ein Außenprüfer der Amtsbetriebsprüfungsstelle - wie typischerweise ein Prüfer der Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle - bei qualitativer Betrachtung den Schwerpunkt seiner Arbeitsleistung im Außendienst hat oder deshalb einer Auswärtstätigkeit nachgeht, weil er qualitativ bedeutende Teile seiner beruflichen Tätigkeit sowohl in der Dienststelle als auch in den zu prüfenden Unternehmen erbringt, wurde die Revision zugelassen. [FG Düsseldorf online] |
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FG Münster 15.8.2017, 15 K 2689/14 U An der Erlernung der Fähigkeiten, schwimmen zu können, besteht ein hohes Gemeinwohlinteresse, weshalb die Erlangung dieser Fähigkeit auch in öffentlichen Schulen unterrichtet wird. Für die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1j der MwStSystRL bzw. nach der Vorgängervorschrift Art. 13 Teil A Abs. 1j der Richtlinie 77/388/EWG ist es ohne Bedeutung, ob der Privatlehrer die Tätigkeit (auch) durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer ausführen lässt. [Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW] |
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BFH aktuell Kurzbesprechungen Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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Blog Der BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob Versorgungsrenten nur dann als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 lit. c EStG i.d.F. des Veranlagungszeitraums 2013 abziehbar sind, wenn der Übergeber nach der Übertragung der Anteile an einer GmbH nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschaft ist. | | | | | | In den letzten Jahren mehren sich Verwaltungsanweisungen und Einzelurteile zur Behandlung von Steuerberatungskosten zunehmend. In der Ertragsteuer ist die einkommensmindernde Abzugsfähigkeit der Kosten zu beurteilen, während im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht regelmäßig entscheidungsrelevant ist, ob diese Kosten vom steuerpflichtigen Erwerb abzuziehen sind. Es ist also zunächst darzustellen, wie sich in den letzten Jahren Rspr. und Verwaltung dazu geäußert haben und inwieweit hier Änderungen zu beachten sind. | | | |
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