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| | nicht jeder Mieter verfährt mit seiner Wohnung nach dem Motto "Trautes Heim - Glück allein". Der BFH hat sich in seiner am 4.10.2017 veröffentlichten Entscheidung vom 9.5.2017 (IX R 6/16) mit dem Sofortabzug von Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen auseinandergesetzt. Danach sind Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, als Werbungskosten sofort abziehbar. Welche "Umwandlungswege der GmbH & Co. KG auf den zu 100 % am Vermögen beteiligten Kommanditisten" zur Verfügung stehen, diskutieren Schaaf/Hannweber in GmbH-StB 2017, 315 (Heft 10). Im Mittelpunkt stehen dabei steuer- und handelsbilanzielle Aspekte sowie die aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Realteilung. Ein schönes Wochenende wünscht Thorsten Kunde P.S.: Aktuelle Entwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten zur "GmbH & Co. KG" erhalten Sie am 15.11. und 16.11.2017. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
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BMF-Schreiben BMF plant Aktualisierung des BMF-Schreibens v. 24.7.2017 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung im Hinblick auf die sich ab 1.1.2018 ergebenden Änderungen. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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BMF-Schreiben Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Entsprechend hat das BMF mit Schreiben v. 27.9.2017 - IV C 5 - S 2378/17/10001 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht. [BMF online] |
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FG Münster 31.5.2017, 11 K 4108/14 Zu den Mindeststandards eines Frühstücks gehört nach dem allgemeinen Sprachgebrauch neben Brötchen und Getränken auch ein entsprechender Brotaufstrich. Insoweit sind trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks. [FG Münster PM vom 2.10.2017] |
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FG Münster 28.6.2017, 6 K 2446/15 L Trifft ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern die Vereinbarung, dass er künftig Zuschüsse zu Aufwendungen der Arbeitnehmer zahlt und wird zusätzlich eine Barlohnverzichtsvereinbarung getroffen, liegt darin regelmäßig keine schädliche Gehaltsumwandlung. Ob lohnsteuerrechtlich eine Leistung zusätzlich zum ohnehin bereits geschuldeten Arbeitslohn vorliegt, ist lediglich daran zu bestimmen, ob im Zeitpunkt der Zahlung der Zuschüsse ein verbindlicher Rechtsanspruch auf diese besteht oder diese freiwillig gezahlt werden. [Justiz NRW online ] |
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FG Köln 26.7.2017, 3 K 1384/14 Da auch der freie Beruf grundsätzlich die Merkmale eines Gewerbebetriebs (Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erfüllt und er der Gewerbesteuerpflicht nur dann nicht unterliegt, wenn er die Merkmale des § 18 EStG aufweist, trägt die Feststellungslast für das Vorliegen eines freien Berufs der Steuerpflichtige. Letztendlich zielt die Tätigkeit als Personalberater auf eine erfolgreiche Personalvermittlung ab und stellt sich damit als maklerähnlich und somit gewerblich dar. [Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW] |
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Schleswig-Holsteinisches FG 4.7.2017, 1 K 201/14 Der Pensionsanspruch eines Gesellschaftsgeschäftsführers ist nicht durch eine in der Pensionszusage enthaltene Obergrenze auf 75 % der reduzierten (Teilzeit-)Bezüge gedeckelt, wenn der Gesellschaftergeschäftsführer die ihm zugesagte Pension bereits erdient hat und er anschließend mit einem neuen Geschäftsführeranstellungsvertrag in Teilzeit zu reduzierten Bezügen weiterarbeitet. [Schleswig-Holsteinisches FG NL vom 2.10.2017] |
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BFH aktuell Kurzbesprechungen Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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| | | Die Umwandlung der GmbH & Co. KG auf den zu 100 % am Vermögen beteiligten Kommanditisten ist ein häufiger Fall der Umwandlungspraxis. Der vorliegende Beitrag diskutiert verschiedene Wege dazu. Im Mittelpunkt stehen dabei steuer- und handelsbilanzielle Aspekte. Ergänzend wird auf das Treuhandmodell sowie auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Realteilung eingegangen. | | | |
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