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| | der Countdown zur Bundestagswahl am 24.9.2017 läuft. Mehr zu den steuerpolitischen Zielen der Parteien im Vorfeld der Wahl lesen Sie von Richter/Welling in FR 2017, 822, Heft 17. Wozu Wahlen führen können, hat u.a. der Brexit-Entscheid gezeigt. Unter dem Titel "Harmonisierung 2.0 - Überblick über die wesentlichen Neuerungen im GKB-Richtlinienentwurf" setzen Jakob/Fehling in ISR 2017, 290 (Heft 08) auf die notwendige Kompromissbereitschaft der Mitgliedstaaten. Konstruktiv geführte Verhandlungen im Bereich der GKB könnten ein vertrauensbildendes Signal für die EU sein.Mit besten Grüßen Thorsten Kunde P.S.: "Aktuelle Brennpunkte und praxisorientierte Gestaltungshinweise" stehen im Mittelpunkt der Kölner Tage Internationale Verrechnungspreise am 28./29.9.2017. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
Verlagsangebot
Verlagsangebot BMF-Schreiben Die Finanzverwaltung hat erneut den AO-Anwendungserlass (AEAO) in einigen Bereichen aktualisiert bzw. ergänzt: BMF-Schreiben v. 7.8.2017 - IV A 3 - S 0062/17/10001. |
FG Köln 3.8.2017, 15 K 950/13 Das FG Köln hat Bedenken, ob es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden. Er hat daher dem EuGH mehrere Fragen zum Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG 2008) zur Vorabentscheidung vorgelegt. [FG Köln PM vom 1.9.2017] |
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FG Köln 30.3.2017, 15 K 2258/14 Das FG Köln hat sich mit dem zeitlichen Anwendungsbereich der Günstigerprüfung gem. § 32d Abs. 6 EStG befasst. Es hat sich dabei mit dem Fall auseinandergesetzt, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon bestandskräftig getroffene Regelung an eine nachträgliche Sachverhaltsänderung anzupassen. [Rechtsprechungsdatenbank NRW] |
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FG Köln 15.3.2017, 9 K 2995/15 Der Steuerpflichtige, der "Gegenstände und Dienstleistungen für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet", ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Da die Frage, ob und in welchem Umfang ein Insolvenzverwalter Vorsteuerbeträge, die auf einer rein gesellschaftlichen Ebene beruhen, geltend machen kann, einer höchstrichterlichen Rechtsfortbildung bedarf, war die Revision zuzulassen. [Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW] |
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FG Köln 4.5.2017, 13 K 1491/15 Arbeitnehmer und damit mittelbar auch der ehemalige Arbeitgeber können sich auf Art.15 Abs. 1 DBA Russland berufen. Die Abfindung gehört zu den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit i.S.d. Art. 15 des DBA Russland, die grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden können. [Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW] |
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Hessisches FG 28.6.2017, 1 K 203/16 Zwar ist die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf Dienstleistungen eines Land- oder Forstwirtes nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Dienstleistungsempfänger kein Land- oder Forstwirt ist. Dennoch tragen Dienstleistungen an Nichtlandwirte normalerweise nicht zur landwirtschaftlichen Erzeugung bei, wie dies von Anhang B der Richtlinie 77/388/EWG und von Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 der MwSystRL vorausgesetzt wird. [Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank] |
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BFH aktuell Kurzbesprechungen Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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| | | Am 25.10.2016 hat die Europäische Kommission den überarbeiteten Entwurf einer Richtlinie für eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) vorgelegt. Die darin enthaltenen Gewinnermittlungsvorschriften basieren konzeptionell auf dem früheren Richtlinienentwurf des Jahres 2011, enthalten aber auch einige neue Elemente. Der nachfolgende Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen vor. | | | |
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