Der Ertragsteuer-Check 2017 - Wichtige Arbeitshilfe zum Jahresende!
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
  In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 24.11.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

die schönste Nebensache der Welt hat auch im Amateurbereich ihren Preis. In seinem am 22.11.2017 veröffentlichten Urteil vom 30.8.2017, II R 46/15 hat der BFH entschieden, dass die unentgeltliche Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an den Fußballverein anzusehen ist, der damit schenkungsteuerpflichtig wird.

Im EStB 2017, 443 (Heft 11) erhalten Sie mit dem Beitrag "Der Ertragsteuer-Check 2017" die redaktionell zusammengestellte Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Mit dieser Übersicht erhalten Sie eine wichtige Arbeitshilfe zum Jahresende.

Der Beitrag von Rau in der aktuellen Ausgabe der FR 2017, 1043 (Heft 22) befasst sich mit der Situation der "Cum/Cum Geschäfte über Repos- und Wertpapierdarlehen nach dem BMF-Schreiben v. 17.7.2017, FR 2017, 891". Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit wichtigen Ausführungen des Schreibens auseinander und untersucht einige der dort beschriebenen Transaktionen.

Fairer Steuerwettbewerb ist in aller Munde aber nur begrenzt justiziabel. Kokott zeigt in ISR 2017, 395 (Heft 11) wie "Der EuGH als Garant fairen Steuerwettbewerbs" durch Auslegung des Missbrauchstatbestandes und des Beihilfeverbots zum fairen Steuerwettbewerb in der Union beiträgt.

Mit besten Grüßen
Thorsten Kunde

P.S.: Mit dem Online-Seminar zur "Stolperfalle Schenkungsteuer bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen" erhalten Sie am 28.11. und 30.11.2017 wichtige Empfehlungen. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!


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Außensteuerrecht Kommentar


 

Meldungen

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018
Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen
Berücksichtigung früherer Erwerbe nach § 14 Abs. 2 ErbStG
Mehrwertsteuer: Verbot missbräuchlicher Praktiken ist unabhängig von nationaler Maßnahme zu seiner Durchsetzung in den Mitgliedstaaten anwendbar
Keine Jagdsteuerpflicht für GmbH
Keine Ergänzung des Duldungsbescheides um die Vollstreckungsklausel nach § 14 AnfG im Klageverfahren
Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer SICAV
 
 
 

BFH aktuell

Die am 22.11.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 
     
 

Blog

Blockchain, Smart Contracts, Initial Coin Offering und die Besteuerung der Digitalen Wirtschaft (Anzinger)
 
     
 

Aus den Zeitschriften

Der Ertragsteuer-Check 2017 - Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Redaktion, EStB 2017, 443)
 
 
   


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BMF-Schreiben

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

Mit BMF-Schreiben v. 10.11.2017 hat die Finanzverwaltung die Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht.
[BMF online]


BMF-Schreiben

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen

Mit BMF-Schreiben v. 17.11.2017 hat die Finanzverwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen Stellung genommen.
[BMF online]


BMF-Schreiben

Berücksichtigung früherer Erwerbe nach § 14 Abs. 2 ErbStG

Erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis.
[BMF online]


EuGH 22.11.2017, C-251/16

Mehrwertsteuer: Verbot missbräuchlicher Praktiken ist unabhängig von nationaler Maßnahme zu seiner Durchsetzung in den Mitgliedstaaten anwendbar

Das Verbot missbräuchlicher Praktiken im Mehrwertsteuerbereich ist unabhängig von einer nationalen Maßnahme zu seiner Durchsetzung in den Mitgliedstaaten anwendbar. Es handelt sich um einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der keine nationale Umsetzungsmaßnahme erfordert.
[EuGH PM Nr. 123 vom 22.11.2017]


BVerwG 16.11.2017, 9 C 14.16

Keine Jagdsteuerpflicht für GmbH

Eine GmbH darf, soweit sie wirtschaftlichen Zwecken dient, nicht zur Jagdsteuer herangezogen werden. Das ist auch dann der Fall, wenn die GmbH als Trägerin eines gemeinnützigen Unternehmens Vermögen verwaltet.
[BVerwG PM Nr. 80 vom 17.11.2017]


FG Köln 11.10.2017, 9 K 1566/14

Keine Ergänzung des Duldungsbescheides um die Vollstreckungsklausel nach § 14 AnfG im Klageverfahren

Die Vollstreckung ist im Duldungsbescheid von der Bestandskraft, Vorbehaltslosigkeit bzw. Endgültigkeit der Steuerfestsetzung abhängig zu machen. Fehlt diese Bedingung, so hat dies zwar nicht die Nichtigkeit des Duldungsbescheids, wohl aber seine Rechtswidrigkeit zur Folge. Zu der Rechtsfolge des Fehlens einer Vollstreckungsklausel nach § 14 AnfG in einem Duldungsbescheid nach § 191 FGO fehlt es bislang an einer höchstrichterlichen Entscheidung, weshalb die Revision zugelassen wurde.
[Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW]


FG Düsseldorf 17.10.2017, 6 K 1141/14 K,G,F

Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer SICAV

Es ist fraglich, ob Art. 13 Abs. 2 DBA-Luxemburg 1958/1973 allgemein ein Recht zur Quellenbesteuerung zuweist, mit der Folge, dass eine Besteuerung der Schachteldividenden durch Deutschland ausgeschlossen ist (Art. 20 Abs. 2 S. 1 u. 3 DBA-Luxemburg 1958/1973), oder ob die Vorschrift, wie der Beklagte meint, i.d.S. zu verstehen ist, dass ein Besteuerungsrecht Luxemburgs nur besteht, soweit eine Quellensteuer tatsächlich erhoben wird. Der Senat ist der Auffassung, dass das DBA im erstgenannten Sinne zu verstehen ist.
[FG Düsseldorf online]


BFH aktuell

Kurzbesprechungen

Die am 22.11.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:

Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]


Blog

Blockchain, Smart Contracts, Initial Coin Offering und die Besteuerung der Digitalen Wirtschaft (Anzinger)

Von Betriebsprüfern, Steuerberatern und Steuerjuristen ist seit jeher eine hohe Technik­affinität erwartet worden. Nicht nur die eigenen Dienstleistungen sind mit neuester Soft­waretechnologie verbunden. Auch die Geschäftsmodelle und die Lebenswirklichkeit der Mandanten und Steuerpflichtigen entwickeln sich beständig fort. Mit Blockchain, Smart Contracts und Initial Coin Offering tritt eine neue Generation technischer Entwicklungen auf, die zu den ungeklärten Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung der Digitalen Wirtschaft neue Fragestellungen der Rechtsdurchsetzung hinzufügt.
 

 
 
 

Aus den ZeitschriftenDer Ertragsteuer-Check 2017 - Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Redaktion, EStB 2017, 443)

Die Übersicht versucht, - geordnet nach Themenbereichen - einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2017 (bis zum Redaktionsschluss) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen zu geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden werden.
 

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Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Thorsten Kunde
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50968 Köln

Tel.: 0221-93738-166
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