Aktuelles zum Betriebsrentenstärkungsgesetz!
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
  In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 02.06.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

zum Beginn der Woche traf sich die Steuerberaterbranche in München zum 55. Steuerberaterkongress. Der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble ließ sich diese Gelegenheit nicht entgehen, um für die wichtigsten Aufgaben in dieser und der folgenden Legislaturperiode zu werben. Auch eine nicht unmöglich erscheinende europäische Harmonisierung auf dem Gebiet der direkten Steuern nahm er in den Fokus.

Bereits harmonisiert soll das Umsatzsteuerrecht in Europa sein. Wie die "Umsatzsteuerrechtliche Rechtsnachfolge bei der Geschäftsveräußerung" in der Praxis zu behandeln ist, stellt Axel Jansen in der aktuellen Ausgabe der UR 2017, 409 (Heft 11) dar. Die Wirkung des § 1 Abs. 1a Satz 3 UStG sollte im Wesentlichen auf Fälle der Vorsteuerberichtigung beschränkt werden. Frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines kostenlosen Probeabos.

Positiv zu erwähnen ist die Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter www.otto-schmidt.de/betriebliche_altersversorgung.

Mit besten Grüßen zum langen Pfingstwochenende
Thorsten Kunde

P.S.: Die aktuellen Entwicklungen und Informationen aus erster Hand zum Betriebsrentenstärkungsgesetz erhalten Sie bei den Kölner Tagen Betriebsrente, die am 29.6.2017 stattfinden. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!

Verlagsangebot
Fachmodul DER BETRIEB Wirtschaftsprüfer. Hier informieren und kostenlos testen!


 

Meldungen

Fehlgeschlagene Vereinbarungen geschiedener Eheleute rechtfertigen keinen Erlass von Steuern
Kein Gestaltungsmissbrauch bei Bestellung eines befristeten unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs
Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer einer Stewardess
Einkommensteuer: Schätzung der Einkünfte bei eBay-Verkäufen
Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen
 
 
 

BFH aktuell

Die am 31.5.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 
     
 

Blog

Druckfrisch ... (Rechtsanwältin Iris Theves-Telyakar)
 
     
 

Aus den Zeitschriften

Umsatzsteuerrechtliche Rechtsnachfolge bei der Geschäftsveräußerung (Axel Jansen, UR 2017, 409)
 
 
   


Verlagsangebot
Kölner Tage Tax Compliance 07./08.09.2017


FG Baden-Württemberg 26.4.2017, 4 K 202/16

Fehlgeschlagene Vereinbarungen geschiedener Eheleute rechtfertigen keinen Erlass von Steuern

Vereinbaren geschiedene Eheleute, dass der Unterhaltleistende seine Zahlungen als Sonderausgaben abziehen kann, die Empfängerin diese versteuert und ihr die hierauf entfallende Steuer vom Leistenden erstattet wird, ist die Steuer nicht zu erlassen, wenn der Unterhaltleistende Steuern nicht erstattet. Diese Risikoverlagerung war dem Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung bewusst.
[FG Baden-Württemberg Pressemitteilung vom 1.6.2017]


FG Baden-Württemberg 13.12.2016, 11 K 2951/15

Kein Gestaltungsmissbrauch bei Bestellung eines befristeten unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs

Eltern können ihrem Kind zum Zwecke der Gewährung von Unterhalt auch befristet eine Einkunftsquelle selbst übertragen. Entscheiden sie sich aus steuerlichen Gründen dafür, einen befristeten, unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch an einem vermieteten Grundstück zu bestellen, führt allein dies nicht dazu, dass die zugrunde liegende rechtliche Gestaltung als unangemessen i.S.d. § 42 AO anzusehen wäre.
[Rechtsprechungsdatenbank FG Baden-Württemberg]


FG Düsseldorf 24.4.2017, 8 K 1262/15 E

Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer einer Stewardess

Eine Stewardess kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Inanspruchnahme des Raums für berufliche Zwecke - hier: Flugvorbereitung und die Nacharbeiten - im Verhältnis zur anrechenbaren Jahresflugzeit von über 600 Stunden von ganz untergeordneter Bedeutung ist.
[Rechtsprechungsdatenbank NRW]


FG Köln 30.11.2016, 3 K 1617/14

Einkommensteuer: Schätzung der Einkünfte bei eBay-Verkäufen

Das Gericht ist nicht an die Schätzung des Finanzamtes gebunden, sondern hat gem. § 96 Abs. 1 S. 1 FGO eine eigene Befugnis, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Es orientiert sich dabei u.a. an den von der Steuerfahndung angefertigten Auswertungen (hier: insbesondere eBay-Verkäufe).
[FG Köln online]


BMF-Schreiben

Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche

Mit Schreiben vom 16.5.2017 (IV C 1 - S 2211/07/10005 :001 - DOK 2017/0412371 -) folgt die Finanzverwaltung der neuen BFH-Rechtsprechung zu Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung.
[BMF online]


BMF-Schreiben

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

Mit Schreiben vom 24.5.2017 (- IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 - DOK 2017/0392623 -) nimmt die Finanzverwaltung umfassend zum Sonderausgabenabzug von Versicherungsbeiträgen Stellung.
[BMF online]


BFH aktuell

Die am 31.5.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:

Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.
[BFH online]


Blog

Druckfrisch ... (Rechtsanwältin Iris Theves-Telyakar)

... liegt der neue Kommentar zum reformierten Erbschaftsteuerrecht, herausgegeben von Dr. Christian von Oertzen (Flick Gocke Schaumburg) und Prof. Dr. Matthias Loose (BFH), auf meinem Schreibtisch, was Anlass dieses kleinen Beitrags ist.
 

 
 
 

Aus den ZeitschriftenUmsatzsteuerrechtliche Rechtsnachfolge bei der Geschäftsveräußerung (Axel Jansen, UR 2017, 409)

"Der erwerbende Unternehmer tritt an die Stelle des Veräußerers." Dieser unscheinbare Satz in § 1 Abs. 1a Satz 3 UStG, der im Falle der Geschäftsveräußerung im Ganzen vorsieht, dass der Erwerber eines gesamten Unternehmens in die umsatzsteuerrechtliche Historie des Veräußerers eintritt, hat in der Literatur zu sehr unterschiedlichen Auffassungen geführt. Der nachfolgende Beitrag stellt die Problematik anhand einzelner Beispiele dar und kommt zu dem Ergebnis, dass die Wirkung der Vorschrift im Wesentlichen auf Fälle der Vorsteuerberichtigung beschränkt werden sollte.
 

Verlagsangebot
Fachmodul Umwandlungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht. Hier informieren und kostenlos testen.

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Thorsten Kunde
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-166
kunde@otto-schmidt.de


Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern
 
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Newsletter abbestellen