|
| | die Reisezeit der Sommerurlaube neigt sich gerade dem Ende zu. Dienstliche Reisen treten wieder in den Vordergrund, weshalb sich der Überblick über die "Neuregelung des Reisekostenrechts ab VZ 2014" von Günther in EStB 2017, 318 (Heft 08) lohnt. Am Wochenende gibt es das einzige TV-Duell der beiden Kandidaten vor der Wahl. Die Abschaffung der Abgeltungsteuer in ihrer jetzigen Form könnte je nach "Farbkonstellation" der neuen Bundesregierung erneut thematisiert werden. Wie es um die "Zukunft der Abgeltungsteuer" steht, skizziert Mannefeld in ErbStB 2017, 289 (Heft 09). Mit besten Grüßen Thorsten Kunde P.S.: "Die neuen koordinierten Ländererlasse zur Erbschaftsteuerreform vom 22.6.2017 und ihre Praxisfolgen" stellt Grootens in unseren Online-Seminaren vor. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
Verlagsangebot
Verlagsangebot FG Düsseldorf 6.3.2017, 7 K 3673/16 Kg Gewährt ein Bescheid Kindergeld ab einem späteren Zeitpunkt als beantragt, so beinhaltet dieser Bescheid keine Ablehnung der Kindergeldfestsetzung für den früheren Zeitraum, soweit darin eine Entscheidung für den vorangegangenen Zeitraum nicht getroffen wird. Die Festsetzung impliziert keine Ablehnung für die davor liegende Zeit. [Rechtsprechungsdatenbank NRW] |
|
|
FG Düsseldorf 9.8.2017, 4 K 442/16 Erb Mit der Rechtsfigur der unbekannten Erben i.S.d. §§ 1960 Abs. 1 S. 2, 1961 BGB gibt es Steuerschuldner, die Beteiligte eines Steuerschuldverhältnisses sein können. Hiervon geht das ErbStG aus: Gem. § 31 Abs. 6 ErbStG ist anstelle der unbekannten Erben der Nachlasspfleger zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. |
FG Düsseldorf 9.8.2017, 4 K 1404/17 Z Das FG Düsseldorf hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit Europäischem Recht vereinbar ist, dass die Zollbehörden Unternehmen zur Mitteilung der Steuerdaten der Mitglieder ihrer Aufsichtsräte und (leitenden) Angestellten auffordern. [FG Düsseldorf PM vom 28.8.2017] |
|
|
BFH aktuell Kurzbesprechungen Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
|
|
| | | Seit 2009 gilt für Kapitaleinkünfte die sog. "Abgeltungsteuer". Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 25 %, zzgl. SolZ und ggf. KiSt. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer sollte die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland verbessert und Kapital an den Investitionsstandort Deutschland gebunden werden. Seit einiger Zeit steht aber die Abschaffung des Abgeltungsteuerregimes in der Diskussion. Der Beitrag zeigt die Entwicklungen i.R.d. Abgeltungsteuer und die Auswirkungen einer Abschaffung z.B. anhand eines Belastungsvergleichs auf. | | | |
Anzeige
| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey verlag@otto-schmidt.de Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: Thorsten Kunde Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Tel.: 0221-93738-166 kunde@otto-schmidt.de |
Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.
| | |
| |