| MELDUNGEN |
BGH 15.2.2018, I ZR 138/16 u.a. Der BGH hat in zwei Verfahren zur Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in der Suchfunktion einer Internethandelsplattform entschieden. In der Verwendung eines Unternehmenskennzeichens in der automatischen Suchwortvervollständigung bei Amazon liegt keine Beeinträchtigung der Funktion des Zeichens, auf das entsprechende Unternehmen hinzuweisen. [BGH PM Nr. 33 vom 16.2.2018] | |
| BGH 20.2.2018, VI ZR 30/17 Das Geschäftsmodell des Ärztebewertungsportals www.jameda.de, das die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstig (Premium-Paket), verlässt die für Bewertungsportale gebotene Neutralität (neutraler Informationsmittler). Das führt zu einem Überwiegen der Grundrechtsposition der nicht für Werbung bezahlenden Ärzte, so dass ihnen ein "schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung" ihrer Daten (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG) zuzubilligen ist. [BGH PM Nr. 34 vom 20.2.2018] | |
| BGH 6.12.2017, I ZR 186/16 Der Teilnehmer einer Internettauschbörse, der Dateifragmente in der Tauschbörse zum Herunterladen anbietet, die einem urheberrechtlich geschützten Werk zuzuordnen sind, das im zeitlichen Zusammenhang mit der beanstandeten Handlung in der Tauschbörse zum Herunterladen bereit gehalten wird, haftet regelmäßig als Mittäter einer gemeinschaftlich mit den anderen Nutzern der Internettauschbörse begangenen Verletzung des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung des Werks. [BGH online] | |
| BGH 18.1.2018, I ZR 150/15 Der Kläger, der Schadensersatzansprüche auf eine ohne sein Wissen von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede stützt, genügt seiner Darlegungslast, wenn er ausreichende Anhaltspunkte für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung darlegt. Von ihm können im Rechtsstreit keine näheren Darlegungen hierzu mit der Begründung verlangt werden, er müsse sich die Kenntnis des Bevollmächtigten zurechnen lassen. [BGH online] | |
| BGH 21.11.2017, II ZR 180/15 Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) und § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung), die auf die Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung gerichtet sind und im Kern darauf gestützt werden, dass durch den Emissionsprospekt ein unzutreffender Eindruck von den Risiken der Beteiligung vermittelt worden sei, betreffen in der Regel denselben Streitgegenstand. [BGH online] | |
| BGH 25.1.2017, IX ZR 299/16 Tilgt der Schuldner eine gegen ihn gerichtete Darlehensforderung durch Barzahlung, wird die darin liegende Gläubigerbenachteiligung beseitigt, wenn der Darlehensgeber dem Schuldner erneut Barmittel zu gleichen Bedingungen wieder zur Verfügung stellt. [BGH online] | |
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