EuGH: Anbieter von Luxuswaren dürfen Verkauf im Internet über Drittplattformen untersagen | EuG zum Markenrecht | BGH zum Gesellschaftsrecht
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  Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 13.12.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

Anbieter von Luxusartikeln können ihren autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Das hat der EuGH jetzt entschieden. Die Regelung muss dabei angemessen sowie einheitlich für alle gleich festgelegt sein und der Sicherstellung des Luxusimages dienen. Ganz im Geiste von Zino Davidoff, der wusste: Kostet etwas genug, so lässt es sich gut verkaufen.

Außerdem in diesem Newsletter: BGH-Entscheidungen u.a. zum Gesellschaftsrecht sowie zwei aktuelle EuG-Urteile zum Markenrecht (Coca-Cola contra Master - Apple contra MI PAD). Lesen Sie zu den Themen Markenrecht und Onlinehandel auch den Aufsatz "Nutzung fremder Marken als Werbelotsen im Internet" von Troge/Reuer (IPRB 2017, 206) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabonnements.

Mit den besten Grüßen aus Köln
Mischa Peters
Online-Redaktion


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Meldungen:

Verbot des Verkaufs von Waren eines Luxuswarenanbieters im Internet über Drittplattformen verstößt nicht gegen Unionsrecht
 
Coca-Cola kann der Eintragung des die gleiche Schrift beinhaltenen Zeichens "Master" widersprechen
 
MI PAD kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden
 
Zusätzliche stille Beteiligung des Gesellschafters
 
Nichtgesetzliche Pflichten eines Gesellschafters einer Publikumsgesellschaft müssen sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben
 
Vorschusskostenanspruch bei Änderung von technischen Normen zwischen Vertragsschluss und Abnahme
 
 
Aus den HeftenNutzung fremder Marken als Werbelotsen im Internet (Troge/Reuer)
 


EuGH 6.12.2017, C-230/16

Verbot des Verkaufs von Waren eines Luxuswarenanbieters im Internet über Drittplattformen verstößt nicht gegen Unionsrecht

Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Die Regelung muss nur der Sicherstellung des Luxusimages dienen, einheitlich für alle gleich festgelegt sein und ohne Diskriminierung angewendet werden. Zudem muss sie in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen.
[EuGH PM Nr. 132 vom 6.12.2017]

EuG 7.12.2017, T-61/16

Coca-Cola kann der Eintragung des die gleiche Schrift beinhaltenen Zeichens "Master" widersprechen

Zwar wird das Zeichen "Master" momentan nur außerhalb der EU in ähnlicher Form wie das von Coca-Cola benutzt. Coca-Cola kann aber durch logische Schlussfolgerung die Gefahr wirtschaftlichen Trittbrettfahrens dahin gehend belegen, dass es wahrscheinlich ist, dass "Master" in Zukunft nach Eintragung in gleicher Weise in der EU benutzt wird.
[EuGH, PM Nr. 133/17 vom 7.12.2017]

EuG 5.12.2017, T-893/16

MI PAD kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden

Apple hat sich mit Erfolg gegen die Eintragung von "MI PAD" als Unionsmarke für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der (Tele-)Kommunikation zur Wehr gesetzt. Das Zeichen MI PAD kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden.
[EuGH PM Nr. 129 vom 5.12.2017]

BGH 23.11.2017, IX ZR 218/16

Zusätzliche stille Beteiligung des Gesellschafters

Hat ein Gesellschafter zusätzlich zu seiner Beteiligung als Gesellschafter eine (typische) stille Beteiligung übernommen, stellt der Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung dar.
[BGH Online]

BGH 7.11.2017, II ZR 127/16

Nichtgesetzliche Pflichten eines Gesellschafters einer Publikumsgesellschaft müssen sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben

Nach der BGH-Rechtsprechung unterliegen die Regelungen in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie AGB. Für den einer Publikumsgesellschaft beitretenden Gesellschafter müssen sich die mit dem Beitritt verbundenen, nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag klar ergeben.
[BGH online ]

BGH 14.11.2017, VII ZR 65/14

Vorschusskostenanspruch bei Änderung von technischen Normen zwischen Vertragsschluss und Abnahme

Der Auftragnehmer schuldet gem. VOB/B (2006) grundsätzlich die Einhaltung anerkannter allgemeiner Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. Das gilt auch bei Änderung dieser zwischen Vertragsschluss und Abnahme. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über die Änderung in Kenntnis zu setzen, es sei denn, dieser kennt sie. Bei einem Vorschusskostenanspruch des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung sind die Sowieso-Kosten des Auftraggebers zu berücksichtigen.
[BGH online]


Aus den HeftenNutzung fremder Marken als Werbelotsen im Internet (Troge/Reuer, IPRB 2017, 206)

Nicht nur im klassischen Keyword Advertising werden fremde Marken dazu verwendet, Anzeigen zu steuern, Suchergebnisse zu beeinflussen und den Internetnutzer auf Produktseiten zu lotsen. Der Beitrag gibt anhand aktueller Praxisbeispiele einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung und Tipps, wann eine solche werbliche Verwendung fremder Marken im Internet unproblematisch ist und wann das Risiko besteht, eine Markenverletzung zu begehen oder die Grenzen des Lauterkeitsrechts zu überschreiten. Dabei haben mehrere aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte zu plattforminternen Suchen die Diskussion zu den Grenzen der rechtlich geschützten Werbefunktion von Marken befeuert.
 



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Verantwortlich für den Inhalt:
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Tel.: 0221-93738-712
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