|
| | Anbieter von Luxusartikeln können ihren autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Das hat der EuGH jetzt entschieden. Die Regelung muss dabei angemessen sowie einheitlich für alle gleich festgelegt sein und der Sicherstellung des Luxusimages dienen. Ganz im Geiste von Zino Davidoff, der wusste: Kostet etwas genug, so lässt es sich gut verkaufen. Außerdem in diesem Newsletter: BGH-Entscheidungen u.a. zum Gesellschaftsrecht sowie zwei aktuelle EuG-Urteile zum Markenrecht (Coca-Cola contra Master - Apple contra MI PAD). Lesen Sie zu den Themen Markenrecht und Onlinehandel auch den Aufsatz "Nutzung fremder Marken als Werbelotsen im Internet" von Troge/Reuer (IPRB 2017, 206) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabonnements. Mit den besten Grüßen aus Köln Mischa Peters Online-Redaktion |
Verlagsangebot
| | Meldungen: | | |
EuGH 6.12.2017, C-230/16 Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Die Regelung muss nur der Sicherstellung des Luxusimages dienen, einheitlich für alle gleich festgelegt sein und ohne Diskriminierung angewendet werden. Zudem muss sie in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen. [EuGH PM Nr. 132 vom 6.12.2017] |
|
| EuG 7.12.2017, T-61/16 Zwar wird das Zeichen "Master" momentan nur außerhalb der EU in ähnlicher Form wie das von Coca-Cola benutzt. Coca-Cola kann aber durch logische Schlussfolgerung die Gefahr wirtschaftlichen Trittbrettfahrens dahin gehend belegen, dass es wahrscheinlich ist, dass "Master" in Zukunft nach Eintragung in gleicher Weise in der EU benutzt wird. [EuGH, PM Nr. 133/17 vom 7.12.2017] |
|
| EuG 5.12.2017, T-893/16 Apple hat sich mit Erfolg gegen die Eintragung von "MI PAD" als Unionsmarke für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der (Tele-)Kommunikation zur Wehr gesetzt. Das Zeichen MI PAD kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden. [EuGH PM Nr. 129 vom 5.12.2017] |
|
| BGH 23.11.2017, IX ZR 218/16 Hat ein Gesellschafter zusätzlich zu seiner Beteiligung als Gesellschafter eine (typische) stille Beteiligung übernommen, stellt der Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung dar. [BGH Online] |
|
| BGH 7.11.2017, II ZR 127/16 Nach der BGH-Rechtsprechung unterliegen die Regelungen in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie AGB. Für den einer Publikumsgesellschaft beitretenden Gesellschafter müssen sich die mit dem Beitritt verbundenen, nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag klar ergeben. [BGH online ] |
|
| BGH 14.11.2017, VII ZR 65/14 Der Auftragnehmer schuldet gem. VOB/B (2006) grundsätzlich die Einhaltung anerkannter allgemeiner Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. Das gilt auch bei Änderung dieser zwischen Vertragsschluss und Abnahme. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über die Änderung in Kenntnis zu setzen, es sei denn, dieser kennt sie. Bei einem Vorschusskostenanspruch des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung sind die Sowieso-Kosten des Auftraggebers zu berücksichtigen. [BGH online] |
|
|
Nicht nur im klassischen Keyword Advertising werden fremde Marken dazu verwendet, Anzeigen zu steuern, Suchergebnisse zu beeinflussen und den Internetnutzer auf Produktseiten zu lotsen. Der Beitrag gibt anhand aktueller Praxisbeispiele einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung und Tipps, wann eine solche werbliche Verwendung fremder Marken im Internet unproblematisch ist und wann das Risiko besteht, eine Markenverletzung zu begehen oder die Grenzen des Lauterkeitsrechts zu überschreiten. Dabei haben mehrere aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte zu plattforminternen Suchen die Diskussion zu den Grenzen der rechtlich geschützten Werbefunktion von Marken befeuert. | | |
Verlagsangebot
| |