| MELDUNGEN |
EuG 13.12.2017, T-712/15 u.a. Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die Confédération nationale du Crédit mutuel zu organisieren. Dies gilt auch in Bezug auf den Crédit mutuel Arkéa. [EuGH PM Nr. 135 vom 13.12.2017] | |
| BGH 19.12.2017, XI ZR 152/17 Eine Bank, die ihrem Kunden im Rahmen einer Finanzierungsberatung den Abschluss eines im Hinblick auf die Zinsen wechselkursbasierten Darlehensvertrags empfiehlt, muss auf die spezifischen Nachteile, Risiken und Besonderheiten dieser Finanzierungsform hinweisen. Die Bank verletzt ihre Aufklärungspflicht, wenn sie die Risiken der vom Kunden übernommenen wechselkursbasierten Zinszahlungsverpflichtung nicht hinreichend deutlich macht, indem sie z.B. weder auf das Fehlen einer Zinsobergrenze hinweist, noch die zinsrelevanten Folgen einer nicht nur unerheblichen Währungsaufwertung ausreichend deutlich beschreibt oder gar das Wechselkursrisiko verharmlost. [BGH PM Nr. 197 vom 19.12.2017] | |
| BGH 10.10.2017, II ZR 353/15 Behält sich eine Kommanditgesellschaft die erneute Einforderung der an einen Kommanditisten zurückgezahlten Einlage vor, indem sie den Zahlungsvorgang ungeachtet des Fehlens darlehenstypischer Regelungen, insbesondere zur Verzinsung, als Darlehensgewährung bezeichnet, so stellt sich die spätere Rückzahlung des vermeintlichen Darlehens als erneute Einzahlung der Einlage dar. Ein Kommanditist, der seine Einlage durch eine Zahlung an die Gesellschaft wieder auffüllt, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein, erlangt durch diesen Vorgang keinen Ersatzanspruch aus § 110 Abs. 1 HGB, der im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft als Insolvenzforderung zur Tabelle angemeldet werden kann. [BGH online] | |
| BGH 21.9.2017, I ZR 29/13 Der Anwendung der Übergangsregelung des Art. 28 Abs. 2 Halbs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 auf ein vor dem 1.1.2005 als Arzneimittel und nachfolgend als Lebensmittel vertriebenes Produkt stehen Änderungen seiner Aufmachung nicht und Änderungen seiner Darreichungsform nur dann entgegen, wenn sie zu einer Änderung seiner materiellen Eigenschaften geführt haben. [BGH online] | |
| BGH 27.7.2017, I ZR 153/16 Bei der Prüfung, ob Informationen vorenthalten werden, kommt es auf Maßnahmen, die der Gewerbetreibende getroffen hat, um den Verbrauchern die Informationen anderweitig zur Verfügung zu stellen, nur an, wenn das für die Werbung benutzte Kommunikationsmedium räumliche oder zeitliche Beschränkungen für die erforderlichen Angaben aufweist. Bei einer auf ein Warensortiment bezogenen Preiswerbung sind die Angaben zu den von der Aktion ausgeschlossenen Waren und Lieferanten schon in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst zu machen, sofern räumliche oder zeitliche Beschränkungen dieses Kommunikationsmediums nicht entgegenstehen. [BGH online] | |
| BVerwG 13.12.2017, 6 A 6.16 u.a. Das BVerwG hat den Klagen eines Rechtsanwalts und eines Vereins auf Unterlassung der Speicherung und Nutzung von Metadaten (Verbindungsdaten) aus ihren Telekommunikationsverkehren in der vom Bundesnachrichtendienst (BND) betriebenen Datei VERAS (für: Verkehrsdatenanalysesystem) teilweise stattgegeben. [BVerwG PM Nr. 86 vom 14.12.2017] | |
| OLG Köln 14.12.2017, 18 AktG 1/17 Das OLG Köln hat die Verschmelzung der STRABAG AG mit der ILBAU Liegenschaftsverwaltung AG freigegeben. Die beim LG anhängigen Klagen gegen den entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss stehen der Eintragung in das Handelsregister nicht entgegen. [OLG Köln PM vom 15.12.2017] | |
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