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| | der BGH hat sich in einem Urteil vom gestrigen Tage erneut mit den Pflichten von Banken befasst, die eigene Zinssatz-Swap-Verträge empfehlen. Eine weitere aktuelle BGH-Entscheidung setzt sich mit der Frage der Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags auseinander.
Das EuG hat einer Klage des Karl-May-Verlags gegen die Entscheidung des EU-Markenamts, die Gemeinschaftsmarke "Winnetou" zu löschen, stattgegeben. Das Amt hatte nicht eigenständig beurteilt, ob das Zeichen "Winnetou" für die betreffenden Waren und Dienstleistungen beschreibenden Charakter aufweist.
In weiteren aktuellen Urteilen entschied das EuG, dass der Begriff "Spa" kein Gattungsbegriff für Kosmetika ist und dass Traubenzucker (hier: Dextro Energy) nicht ausschließlich positiv beworben werden darf.
Mit freundlichen Grüßen Mischa Peters Online-Redaktion
PS: An dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf das neue Gerichtsvollzieherauftragsformular, dessen Verwendung ab dem 1.4.2016 verbindlich ist. In Heft 3 der MDR - Zeitschrift für die Zivilrechtspraxis - finden Sie eine Anleitung mit zahlreichen Tipps für die Praxis (von Dipl. Rpfl. Uwe Salten). Das Heft gibt es zum kostenlosen Download hier. |
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EuG 18.3.2016, T-501/13 Das Markenamt hat gegen die für die Gemeinschaftsmarken geltenden Grundsätze der Autonomie und Unabhängigkeit verstoßen. Anstatt eigenständig zu beurteilen, ob das Zeichen Winnetou für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen beschreibenden Charakter aufweist, hat es die Entscheidungen der deutschen Gerichte, wonach dieser Begriff beschreibend sei und daher nicht als Marke geschützt werden könne, als zwingend angesehen. [EuGH PM v. 18.3.2016] |
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EuG 16.3.2016, T-201/14 The Body Shop kann "Spa Wisdom" nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. Der Begriff "Spa" ist kein Gattungsbegriff für Kosmetika. [EuGH PM Nr. 29 vom 16.3.2016] |
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EuG 16.3.2016, T-100/15 Da der Durchschnittsverbraucher nach den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen seinen Zuckerverzehr verringern soll, ist die Feststellung, dass gesundheitsbezogene Angaben (hier: zu Traubenzucker von Dextro Energy), die nur die positiven Effekte für den Energiegewinnungsstoffwechsel herausstellen, ohne die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen, mehrdeutig und irreführend seien und daher nicht zugelassen werden könnten, nicht fehlerhaft. [EuGH PM v. 16.3.2016] |
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BGH 22.3.2016, XI ZR 425/14 Der BGH hat sich erneut mit den Pflichten von Banken beschäftigt, die eigene Zinssatz-Swap-Verträge empfehlen. Geklagte hatte vorliegend eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen mit etwa 16.000 Einwohnern gegen die WestLB u.a. im Hinblick auf einen im November 2006 vereinbarten "Kündbaren Zahler-Swap" mit einem Bezugsbetrag i.H.v. rd. 3,8 Mio. €. [BGH PM Nr. 60 vom 22.3.2016] |
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BGH 16.3.2016, VIII ZR 146/15 Für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags genügt allein die Tatsache, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wird. Es ist grundsätzlich ohne Belang, aus welchen Gründen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. [BGH PM Nr. 57 vom 16.3.2016] |
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OLG Koblenz 19.2.2016, 8 U 1268/14 u.a. Ein Mittelverwendungskontrolleur haftet auf Schadensersatz wegen Zeichnung einer Fondsbeteiligung, wenn er den Anleger nicht auf erhebliche regelwidrige Auffälligkeiten und prospektwidrige Umstände hingewiesen hat. [OLG Koblenz PM vom 16.3.2016] |
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Die Bundesregierung hat am 16.3.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung beschlossen. [BMJV] |
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