Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen | Kölner Tage Steuerfahndung - 14.-15.6.2018
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Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 11.04.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
wo Bio drauf steht, ist auch Bio drin - darauf sollten sich Verbraucher verlassen können. Doch ist das auch immer so? Ein Tierschützer dokumentierte mit Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen die Diskrepanz zwischen den von Bio-Erzeugern herausgestellten hohen ethischen Produktionsstandards einerseits und den tatsächlichen Produktionsumständen andererseits. Laut BGH dürfen die Aufnahmen - trotz fehlender Genehmigung - verbreitet werden.

In einer strafrechtlichen Entscheidung hat der BGH die Verurteilung des "Königs von Deutschland" wegen Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften aufgehoben. Der EuGH hat indes entschieden, dass die Mitgliedstaaten die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden können, ohne der Kommission den Gesetzentwurf, mit dem dies unter Strafe gestellt wird, vorab mitzuteilen.

Eine erfolgreiche Woche wünscht Ihnen



Mischa Peters
Online-Redaktion

 

 
PS: Apropos Strafrecht - Die Kölner Tage Steuerfahndung vom 14.-15.6.2018 widmen sich u.a. der Vermögensabschöpfung und dem Geldwäschegesetz. Klicken Sie hier für weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung.
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MELDUNGEN
EU-Mitgliedstaaten können gesetzliches Verbot und strafrechtliche Verfolgung des Dienstes UberPop ohne Einbeziehung der Kommission anordnen
Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zulässig
Verurteilung des "Königs von Deutschland" aufgehoben
Vertrauensschaden: Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Kommanditist aufgrund unrichtiger Prospektangaben
Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest
Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung im sog. Abgasskandal möglich
Darlegung der Betroffenheit vom sog. Abgasskandal ohne Rückrufaktion vom Kraftfahrt-Bundesamt nicht hinreichend
 

 
AUS DEN HEFTEN
Zur Aufsichtspflichtverletzung im Konzern (ZWH 2018, 59)
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Neuauflage: Plath, DSGVO/BDSG. Hier informieren!
MELDUNGEN
 
EuGH 10.4.2018, C-320/16
 
EU-Mitgliedstaaten können gesetzliches Verbot und strafrechtliche Verfolgung des Dienstes UberPop ohne Einbeziehung der Kommission anordnen

Die EU-Mitgliedstaaten können die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden, ohne der Kommission den entsprechenden Gesetzesentwurf, mit dem dies unter Strafe gestellt wird, vorab mitzuteilen. Diese Entscheidung führt die Rechtsprechungslinie des EuGH fort, die im Dezember 2017 mit der Entscheidung zu Uber Spain begann (dazu Wimmer, "Uber-Regulierung in Europa? - Anmerkungen zu EuGH C-434/15 (Uber Spain)", CR 2018, 239 ff.).

 
[EuGH PM Nr. 39/2018 vom 10.4.2018]


 
 
BGH 10.4.2018, VI ZR 396/16
 
Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zulässig

Die Verbreitung von ungenehmigt gefertigten Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen, die u.a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner zeigen, ist zulässig. Sie verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht noch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierten Erzeugerzusammenschlusses von ökologisch arbeitenden Betrieben.

 
[BGH PM Nr. 72 vom 10.4.2018]


 
 
BGH 26.3.2018, 4 StR 408/17
 
Verurteilung des "Königs von Deutschland" aufgehoben

Der BGH hat die Verurteilung des "Königs von Deutschland" wegen Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften aufgehoben. Das LG Halle hatte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

 
[BGH PM Nr. 70 vom 9.4.2018]


 
 
BGH 6.2.2018, II ZR 17/17
 
Vertrauensschaden: Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Kommanditist aufgrund unrichtiger Prospektangaben

Ein Anleger, der durch unrichtige Prospektangaben bewogen wurde, einer Anlagegesellschaft als Kommanditist beizutreten, kann im Rahmen des Vertrauensschadens entweder die Rückabwicklung seiner Beteiligung verlangen oder an seiner Anlageentscheidung festhalten und Ersatz des Betrages verlangen, um den er seine Beteiligung wegen der unrichtigen Prospektangaben zu teuer erworben hat.

 
[BGH online]


 
 
OLG Stuttgart 5.4.2018, 2 U 99/17
 
Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest

Dem Testveranstalter kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Auswahl der Prüfungsmethoden ein erheblicher Spielraum zu, dessen Grenze erst überschritten ist, wenn das Vorgehen sachlich nicht mehr diskutabel erscheint. Der Hersteller, der wesentliche Informationen zurückhält, kann später die Werbung des Konkurrenten mit dessen Testsieg nicht mehr verhindern (hier: Wilkinson ./. Gillette).

 
[OLG Stuttgart PM vom 5.4.2018]


 
 
OLG Köln 27.3.2018, 18 U 134/17
 
Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung im sog. Abgasskandal möglich

Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, kommt auch dann in Betracht, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat.

 
[OLG Köln PM vom 29.3.2018]


 
 
LG Braunschweig 21.3.2018, 3 O 1270/17 (131)
 
Darlegung der Betroffenheit vom sog. Abgasskandal ohne Rückrufaktion vom Kraftfahrt-Bundesamt nicht hinreichend

Wenn ein Auto keiner Rückrufaktion im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal unterliegt und auch vom Statement of Facts nicht erfasst ist, reicht die Vorlage eines Prüfberichts, wonach der Stickoxid-Ausstoß dieses Fahrzeugs den gesetzlichen, im NEFZ-Rollprüfstand einzuhaltenden Grenzwert im normalen Straßenverkehr weit überschreitet, nicht aus, um die Behauptung, der Motor des Fahrzeugs sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet, zu substantiieren.

 
[Justiz Niedersachsen online]


 
AUS DEN HEFTEN
 
 
Zur Aufsichtspflichtverletzung im Konzern (ZWH 2018, 59)


von Dr. FabianTheurer, LL.M

Bei behördlichen Ermittlungen wegen unternehmensbezogener straf- und bußgeldbewehrter Zuwiderhandlungen lautet die erste Frage häufig: Hat die oberste Geschäftsleitung Normverstöße angeordnet, geduldet oder in Kauf genommen und ist sie untätig geblieben? Eine scheinbar nachgeordnete Frage ist: Wie kann es sein, dass die oberste Geschäftsleitung als wirklich Verantwortliche "ahnungslos" war und die Zuwiderhandlungen nicht unterbunden hat? Dieser Beitrag widmet sich der zweiten Frage und verbindet sie mit der Rechtsfrage nach der Aufsichtspflichtverletzung von Konzernobergesellschaften im objektiven Tatbestand des § 130 Abs. 1 OWiG.

 
 

 
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verlag@otto-schmidt.de
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